Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung
Beamte der Polizei, die beihilfeberechtigt sind, haben seit dem 1. Januar 2019 die Pflicht eine Restkostenversicherung abzuschließen. Grund dafür ist die Abdeckung der Kosten, die von der Beihilfe nicht erstattet werden. Den Beamten soll nicht die finanzielle Belastung von Gesundheitskosten, die die Beihilfe nicht übernimmt, zugemutet werden. Dabei haben Beamte der Polizei eine Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Diese Wahlfreiheit besteht unabhängig vom Einkommen des Beamten. Hier ist ein großer Unterschied zum Angestellten festzustellen.
Sollten Sie als Beamte der Polizei Heilfürsorge beziehen, müssen Sie sich nicht zwischen den beiden Arten der Krankenversicherung entscheiden. Sie sind zu 100% von Ihrem Dienstherrn abgesichert. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Krankenversicherung nicht notwendig. Allerdings geht der Anspruch auf Heilfürsorge irgendwann in einen Anspruch auf Beihilfe über. Typische Szenarien für eine Umwandlung ist der Abschluss der Ausbildung, der Wechsel vom Außen- in den Innendienst oder der Eintritt in den Ruhestand.
Spätestens wenn der Wechsel von Heilfürsorge zu Beihilfe von statten geht, muss sich der Beamte der Polizei um eine Restkostenversicherung kümmern. Bei der Wahl der zu Ihnen passenden Versicherung unterstützen Sie die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam gern persönlich.
Die Versicherungen im Detail
Die gesetzliche Krankenversicherung
Wie der Name bereits vermuten lässt, sind die Regelungen und Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich festgeschrieben. Hier besteht kein Mitspracherecht des Versicherten, wenn es um den Umfang des Leistungskatalogs geht. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Dieses besagt, dass Besserverdiener die Leistungen der Geringverdiener mittragen. Erreicht wird dies dadurch, dass die Beitragshöhe vom Einkommen des Versicherungsnehmers abhängt.
Wer sich als Beamter der Polizei für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss damit leben, dass der Anspruch auf Beihilfe erlischt. Darüber hinaus beteiligt sich Ihr Dienstherr, anders als bei einem Angestelltenverhältnis der freien Wirtschaft, nicht an Ihren Versicherungsbeiträgen. Sie müssen die Kosten vollumfänglich aus eigener Tasche tragen. Da Sie als Beamter der Polizei in der Regel den Höchstbeitrag entrichten müssen, kann dies eine große finanzielle Belastung bedeuten. Zu guter Letzt müssen Sie sich mit dem schwachen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zufriedengeben.
Die private Krankenversicherung
Ihren Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn erhalten Sie mit Wahl der privaten Krankenversicherung aufrecht. Für die Kosten, die von Ihrer Beihilfestelle nicht erstattet werden, müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen. Im besten Fall entscheiden Sie sich für die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Hier profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungskatalog.
Die private Krankenversicherung basiert im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Individualprinzip. Dies bedeutet, dass die Beitragshöhe nicht pauschal an Ihrem Einkommen bemessen wird, sondern individuelle Faktoren maßgeblich sind. So richtet sich die Beitragshöhe nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Dabei haben Sie die Wahl zwischen vielen unterschiedlichen Tarifen. So ist es möglich, dass die Beitragshöhe Ihrer privaten Krankenversicherung sogar unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Die Leistungen der Krankenkassen
Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen lediglich ein schwacher Grundschutz zu. Dieser basiert auf den gesetzlichen Reglungen, die der Gesetzgeber jedem Menschen zugestehen möchte. Eine Behandlung ist nur durch vertraglich gebundene Ärzte möglich. Eine freie Arztwahl ist nicht möglich. Sollten Sie dennoch eine Behandlung durch einen nicht vertraglich gebundenen Arzt wünschen, benötigen Sie zunächst eine umständliche Überweisung.
Sollten Sie als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung von einem erweiterten Versicherungsschutz profitieren wollen, können Sie private Zusatzversicherungen abschließen. Hierzu beraten Sie die Experten der DBV Deutscher Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam gern persönlich.
Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung orientiert sich an der Notwendigkeit der jeweiligen Versorgung. Über die Notwendigkeit einer Behandlung entscheidet im Rahmen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam der behandelnde Arzt. Versicherte haben die freie Wahl zwischen Arzt und Krankenhaus.
Altersversorgung
In Zeiten unsicherer Renten wird es immer bedeutsamer an die private Altersvorsorge zu denken. Schließlich sollte der Ruhestand nicht von finanziellen Problemen geprägt sein. Die Gründe der Besorgnis liegen auf der Hand. Ein Blick auf den demographischen Wandel in Deutschland macht schnell deutlich, dass die Deutschen immer älter werden. Die Gründe hierfür sind nicht zuletzt die guten medizinischen Bedingungen. In Konsequenz des steigenden Alters müssen immer weniger junge Menschen für immer mehr ältere Menschen in die Rentenkasse einzahlen.
Das gleiche Problem erwartet Sie im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Da diese auf dem Solidaritätsprinzip fußt, tragen Sie mit Ihren Beiträgen die häufig teuren und langwierigen Behandlungen der älteren Versicherungsnehmer mit. Eine Erhöhung der Beiträge ist dabei die einzig schlüssige Folge. Auch eine Einschränkung der Leistungen, um Kosten einzusparen, ist denkbar. Alles in allem ist die preisliche Stabilität der monatlichen Versicherungsbeiträge mehr als fraglich.
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung spart der Versicherungsnehmer für sein eigenes Alter. Hierfür bedient sich die DBV dem Prinzip der Bildung von Altersrückstellungen. Während der jungen Jahre des Versicherungsnehmers wird ein Teil der Beiträge für das hohe Alter zurückgestellt. Im Alter werden diese aufgelöst, um die gesteigerten Kosten abfedern zu können.
Zahnärztliche Leistungen
Wie bei normalen ärztlichen Behandlungen, steht gesetzlich Versicherten auch im Rahmen der zahnärztlichen Behandlungen lediglich der gesetzlich festgeschriebene Grundschutz zu. Sollten Sie erweiterte Leistungen wünschen, müssen Sie sich für eine private Zahnzusatzversicherung entscheiden. Im Bereich des Zahnersatzes übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich 50% der anfallenden Kosten. Für den Rest müssen Sie ohne private Zusatzversicherung mit Ihrem Privatvermögen aufkommen.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung von Ihrem individuellen Tarif ab. Schließlich haben Sie bei Vertragsschluss die Möglichkeit umfangreiche zahnärztliche Leistungen zum Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes zu machen. Folglich ist es für privat versicherte Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte möglich, alle denkbaren zahnärztlichen Kosten von der Krankenversicherung ersetzt zu bekommen.
Kuren
Sofern Sie eine Kur durchführen wollen, müssen Sie diese zunächst beantragen. Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kommen dabei in der Regel nur die günstigste Variante in Frage. Wer eine weitere Kur durchführen möchte, muss normalerweise zunächst drei Jahre warten, bis er einen erneuten Antrag stellen kann. Die Wahl des Kurorts wird von der Krankenkasse getroffen. Für privat Versicherte gilt auch hier der Leistungsumfang, der im Rahmen des Versicherungsvertrags festgelegt wurde.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben noch offene Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam auf. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie. Wir freuen uns auf Sie!
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
09:00 bis 18:00
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