Unfallversicherung
Warum eine Unfallversicherung?
Jährlich verletzen sich in Deutschland über fünf Millionen Menschen bei einem Unfall in der Freizeit und über eine Million während der Arbeitszeit. Arbeits- und Wegeunfälle werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Die Unfälle im Haushalt oder beim Sport werden jedoch von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst und müssen privat abgesichert werden.
Wo bei Arbeitnehmern die gesetzliche Unfallversicherung gilt, schließt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn Unfälle von Beamten der Polizei in Verbindung mit ihrer Diensttätigkeit ein. Die Unfallfürsorge greift bei Unfällen:
- während der Dienstzeit am Dienstort
- während Dienstreisen
- bei Nebentätigkeiten, deren Ausübung für Beamte nach den Maßgaben der Rahmengesetze verpflichtend ist
Die Unfallfürsorge nach §§ 30 ff BeamtVG deckt Unfallfolgen ab, welche durch einen Dienstunfall hervorgerufen wurden. Abgesichert werden alle Unfälle, welche sich während der Dienstzeit ereignen. Die Beamtenversorgung beinhaltet auch Unfallfürsorgeleistungen zur Absicherung der Beamten nach einem Dienstunfall.
Leistung im Rahmen der Unfallfürsorge sind:
- Heilbehandlung
- Unfallausgleich, Unfallruhegehalt
- Hinterbliebenenversorgung
- Erstattung von Sachschäden
- Pflegeleistungen
- einmalige Entschädigungsleistungen
Gegen Unfallfolgen können sich Beamte der Polizei mit der Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Unfallfürsorge und Dienstunfähigkeitsversicherung decken unterschiedliche Bereiche ab und ergänzen einander. Während Beamte von der Unfallversicherung in der Regel eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten, abhängig vom Grad der dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung, deckt die Dienstunfähigkeitsversicherung den Einkommensverlust durch monatliche Zahlungen dauerhaft ab, wenn Beamte, Anwärter oder Referendare gesundheitlich bedingt ihren Dienst nicht mehr ausüben können.
Ist ein Dienstunfall so folgenschwer, dass der Beamte der Polizei seinen Dienst nicht mehr leisten kann, erhält er ein Unfallruhegehalt in Höhe von etwa zwei Dritteln, der zuletzt bezogenen Besoldung und wird in den Ruhestand versetzt. Die Versetzung in den Ruhestand ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden.
Beamte, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit einen Dienstunfall erleiden bzw. nach § 31 Abs 3 Beamtenversorgungsgesetz erkranken, erhalten Geldleistungen. Abhängig von der Schwere des Dienstunfalls. Beamte, die mindestens sechs Monate in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, erhalten zusätzlich zu den Dienstbezügen über die Unfallfürsorge einen Unfallausgleich nach § 35 BeamtVG. Ausschlaggebend ist die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben.
Beamte der Polizei, die nach einem Dienstunfall nicht in den Ruhestand versetzt werden können, erhalten einen Unterhaltsbeitrag solange eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % besteht. Die Höhe dieser Leistung entspricht bei einer vollen Erwerbsunfähigkeit 2/3 der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei einer geringeren Einschränkung in der Erwerbsfähigkeit wird der Unterhaltsbeitrag dementsprechend an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen bemessen (der Unterhaltsbeitrag entspricht in etwa der Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung).
Unfallfürsorge und Hinterbliebenenversorgung
Nicht nur Beamte der Polizei haben Anspruch auf eine Versorgung durch die Unfallfürsorge. Die Fürsorgepflicht gilt auch für Familienangehörige, wenn der Beamte an den Folgen des Dienstunfalles verstorben ist:
- Unfall-Hinterbliebenenversorgung an Witwen/ Witwer in Höhe von 60 Prozent des Unfallruhegehaltes
- Unfall-Hinterbliebenenversorgung an waisengeldberechtigte Kinder im Umfang von 30 Prozent des Unfallruhegehaltes
Die Unfallfürsorge deckt Unfälle ab, die im Zusammenhang mit dem Dienst stehen. Dazu gehören beispielsweise Gemeinschaftsveranstaltungen, wie Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern. Versichert sind außerdem Unfälle, die im Rahmen des Betriebssports oder beim Sportunterricht passieren. Nicht dazu gehören Wettkämpfe oder ähnliches. Die meisten Unfälle, die nun einmal in der dienstfreien Zeit passieren, beispielsweise beim Sport, müssen privat abgesichert werden.
Die private Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam zahlt auch, wenn es nicht zur Dienstunfähigkeit kommt. Anspruch auf Leistungen hat der Beamte der Polizei, wenn er aufgrund des Unfalls mindestens 1% invalide wird.
Was genau ist ein Unfall?
Die Definition lautet: „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Das heißt, ein Unfall lässt sich in der Regel nicht vermeiden.
Insgesamt ereignen sich in Deutschland etwa neun Millionen Unfälle, die zum Glück meistens glimpflich ausgehen. Ein Unfall passiert sehr schnell und kann schlimmstenfalls lebenslange gesundheitliche und enorme finanzielle Belastungen nach sich ziehen.
Mögliche Folgen eines Unfalls sind unter anderem:
- langer Krankenhausaufenthalt
- Soldausfall, Krankentagegeld ersetzt nicht das Einkommen
- Umbaumaßnahmen, beispielsweise zur barrierefreien, behindertengerechten Wohnung
- Selbstbeteiligung für Krankenhauskosten, Medikamente, Hilfsmittel, beispielsweise Rollstuhl, Reha und Krankengymnastik
- Möglicherweise Kosten einer Haushaltshilfe oder ähnliches
Bei einer Invalidität entstehen meist sehr hohe Kosten für einen angemessenen Lebensstandard, welche auch von der umfassenden Beamtenversorgung nicht getragen werden. Nur eine private Absicherung bietet ausreichend Schutz. Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam steht Ihnen finanziell zur Seite, damit Sie die Folgen eines Unfalls nicht finanziell ruinieren bzw. Sie nicht auf notwendige Maßnahmen verzichten müssen.
Mit den Zahlungen der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam können Sie im Ernstfall Einbußen ausgleichen und Ihren Lebensunterhalt absichern. Mit einer Kapitalauszahlung der privaten Unfallversicherung können die Kosten für teure Rehamaßnahmen, für Krankenhaus, Arzt sowie für notwendige Umbaumaßnahmen abgedeckt werden, beispielsweise um Ihre Wohnung behindertenrecht zu gestalten.
All diese Maßnahmen und weitere mit der Invalidität notwendig werdenden finanziellen Aufwendungen wären ohne die private Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam kaum möglich.
Wichtig ist die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung
Die Versicherungssummen sollten möglichst hoch angesetzt werden. Stiftung Warentest rät beispielsweise: Vollinvalidität mit etwa 500.000 € und eine Invalidität von 50 Prozent mit 100.000 € abzudecken.
Der Bedarf ist jedoch, je nach persönlicher Situation, von Mensch zu Mensch variabel. Klären Sie vor Abschluss der Unfallversicherung:
- Wie groß ist das finanzielle Loch, das durch Lohnausfall entsteht?
- Welche laufenden Zahlungen müssen abgedeckt werden?
- Wie ist die Wohnsituation, werden Umbauten am Haus oder der Wohnung nötig sein?
- Wie hoch sind die persönlichen Rücklagen?
- Gibt es weitere Absicherungen?
- Wäre nach einem Unfall jemand da, der Sie bei alltäglichen Tätigkeiten unterstützen kann? Oder wären Sie auf Assistance-Leistungen, wie Menü-Service oder eine Haushaltshilfe, angewiesen?
Bei einem Dienstunfall sind Beamte der Polizei zweifach abgesichert. Zusätzlich zu den Leistungen der Unfallfürsorge können Sie auf Leistungen der privaten Unfallversicherung bauen, denn aufgrund des doppelten Bezugsrechts haben Sie Anspruch auf Leistungen der Unfallfürsorge sowie auch der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam.
Vorteile für Dienstanfänger
Beamte der Polizei in Ausbildung oder Probezeit zahlen nur einen reduzierten Beitrag. Sie profitieren von einem Preisvorteil von bis zu 40%. Zusätzlich verzichtet die DBV auf eine Gesundheitsprüfung, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt in den Öffentlichen Dienst Ihre private Unfallversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam abschließen. Damit nehmen wir Rücksicht auf die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten von Dienstanfängern.
Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam?
Mit über 140 Jahren Erfahrung und als Spezialist für die Absicherung im öffentlichen Dienst kennen wir den besonderen Bedarf von Beamten der Polizei ganz genau und haben die darauf zugeschnittenen Versicherungslösungen.
Den Leistungsumfang Ihrer Absicherung können Sie nach Ihrem individuellen Bedarf bei Vertragsabschluss selbst festlegen. Entscheiden Sie, welcher der drei Tarife Ihren Ansprüchen und Ihrem Sicherheitsbedürfnis gerecht wird.
Profitieren Sie zusätzlich von den umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten unseres Reha-Managements
Das Reha-Management der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam fördert Ihre medizinische, berufliche, schulische und soziale Rehabilitation. Zu unseren Angeboten gehören beispielsweise psychologische Betreuung nach einem Unfall, Hilfestellung bei Antrags- und Amtsvorgängen, Beratung zu Pflege sowie zu geeigneten Heil- und Hilfsmitteln und vieles mehr.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Gern beantworten Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Ihre Fragen zu den umfangreichen Leistungen der Unfallversicherung persönlich und ausführlich.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
09:00 bis 18:00
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