DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beihilfe für Lehrer und Referendare

Beihilfe für Lehrer und Referendare

Beihilfe im Detail

Wer bekommt Beihilfe?

Die Beihilfe kann sowohl von Beamten auf Lebenszeit als auch von Beamten auf Widerruf oder Probe in Anspruch genommen werden. Auch als Referendar haben Sie die Möglichkeit von diesen Beihilfezahlungen zu profitieren, wenn Sie einen entsprechend günstigeren Versicherungsumfang abschließen. Als angestellter Lehrer erhalten Sie nur Beihilfezahlungen mit einem alten Vertrag. Unter Umständen können auch die Ehepartner und Kinder von Beamten von dieser finanziellen Unterstützung im Krankheitsfall profitieren, jedoch gilt, dass der Ehepartner mit seinem eigenen Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen muss, und grundsätzlich darf kein Familienmitglied einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Sogar Ruheständler haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe zu beanspruchen.

Wie hoch fällt die Beihilfe für Lehrer und Referendare aus?

Maßgebend für die Höhe des Beihilfebemessungssatz ist die Beihilfeverordnung (BVO), in der die entsprechend gültige Bundes- oder Landesbeihilfe geregelt ist. Wenn Sie kinderlos sind, ist der entsprechende Satz bei 50 % und für die andere Hälfte brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Falls Sie mindestens zwei Kinder haben, erhöht sich der Bemessungssatz für die Beihilfe auf 70 %, ebenfalls für berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten. Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder ist es sogar möglich eine Beihilfe in Höhe von 80 % zu beanspruchen. Ruheständler sind in der Lage bei Anspruch einen Satz von 70 % geltend zu machen, indessen gilt für Hochschullehrer, deren Arbeitsverhältnis einen sogenannten entpflichteten Status unterliegt, dass bei Ihnen 50 % der anfallenden Krankheitskosten übernommen werden kann.

So läuft es
Am Anfang müssen Sie noch Ihre Kosten für Arztbehandlungen oder Medikamente selbst übernehmen. Danach können Sie sich Ihre Kostenübernahme anteilig sowohl von der privaten Krankenversicherung als auch von der zuständigen Beihilfestelle zurückholen. Dazu müssen Sie spezielle Formulare ausfüllen und entsprechende Rechnungsbelege an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin schicken. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam empfiehlt Ihnen unbedingt, auf Fristen und Antragsgrenzen zu achten. Die Beihilfe ist nur während eines Jahres nach Rechnungsstellung zu beantragen. Die Höhe des beantragten Betrages sollte mindestens bei 200 Euro liegen, um zunächst einmal Rechnungen zu sammeln und gemeinsam zu verschicken. Sollten Sie innerhalb von zehn Monaten unter 200 Euro liegen, können Sie mindestens 15 Euro fordern.

Zusammenfassung

Die Beihilfe für Beamte stellt eine sehr großzügige Unterstützung des Dienstherrn dar und ist bedeutend attraktiver, als die Übernahme anteiliger Versicherungsbeiträge. Bei einer Einrechnung der Beihilfe im Tarif der privaten Krankenversicherung reduzieren sich die Krankheitskosten und der monatliche Beitrag für die PKV. Der Leistungsumfang reduziert sich dadurch allerdings auch.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
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