Beihilfe für Lehrer und Referendare
Beihilfen vs. Kostenteilung
Die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt der Dienstherr bei seinen Angestellten. Beamte können eine sogenannte Beihilfe in Anspruch nehmen, die ungerechtfertigterweise als Übernahme der Versicherungsbeiträge gilt. Es wird nämlich nur ein Anteil der Krankenkosten übernommen, die restlichen Kosten müssen Beamte oder verbeamtete Lehrer immer selbst zahlen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam hat sich am Markt etabliert und gilt als Premium-Marke für Versicherungslösungen im Öffentlichen Dienst. Wir empfehlen Ihnen zu einer privaten Krankenversicherung, denn als Lehrer haben Sie Restkosten, die abgedeckt werden müssen. Damit wird die Beihilfe berücksichtigt und Sie halten die Pflicht zur Krankenversicherung ein. Sie erhalten bessere und umfassendere Leistungen und sind bessergestellt, als durch die gewöhnliche Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Beihilfe im Detail
Wer bekommt Beihilfe?
Wie hoch fällt die Beihilfe für Lehrer und Referendare aus?
So läuft es
Am Anfang müssen Sie noch Ihre Kosten für Arztbehandlungen oder Medikamente selbst übernehmen. Danach können Sie sich Ihre Kostenübernahme anteilig sowohl von der privaten Krankenversicherung als auch von der zuständigen Beihilfestelle zurückholen. Dazu müssen Sie spezielle Formulare ausfüllen und entsprechende Rechnungsbelege an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin schicken. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam empfiehlt Ihnen unbedingt, auf Fristen und Antragsgrenzen zu achten. Die Beihilfe ist nur während eines Jahres nach Rechnungsstellung zu beantragen. Die Höhe des beantragten Betrages sollte mindestens bei 200 Euro liegen, um zunächst einmal Rechnungen zu sammeln und gemeinsam zu verschicken. Sollten Sie innerhalb von zehn Monaten unter 200 Euro liegen, können Sie mindestens 15 Euro fordern.
Zusammenfassung
Die Beihilfe für Beamte stellt eine sehr großzügige Unterstützung des Dienstherrn dar und ist bedeutend attraktiver, als die Übernahme anteiliger Versicherungsbeiträge. Bei einer Einrechnung der Beihilfe im Tarif der privaten Krankenversicherung reduzieren sich die Krankheitskosten und der monatliche Beitrag für die PKV. Der Leistungsumfang reduziert sich dadurch allerdings auch.
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
09:00 bis 18:00
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