Beamte auf Lebenszeit
Wer eine Karriere als Verwaltungsbeamter einschlägt, hat als langersehntes Ziel die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Allerdings kann dieser Weg sehr steinig sein. Sie müssen nicht nur den herausfordernden Vorbereitungsdienst in Form der Ausbildung, des Studiums oder des Referendariats erfolgreich absolvieren. Anschließend müssen Sie die Probezeit als Beamter auf Probe erfolgreich hinter sich bringen.
Im Rahmen der Zeit als Verwaltungsbeamter auf Probe gilt es, Ihren Dienstherrn davon zu überzeugen, dass Sie für den Dienst geeignet sind. Hierfür müssen Sie nicht nur die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch in der Probezeit überzeugen. Liegen die Voraussetzungen vor, werden Sie spätestens fünf Jahre nach dem Beginn Ihrer Probezeit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie seitens Ihres Dienstherrn die maximale Unterstützung. Aus diesem Grund ist das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eines Verwaltungsbeamten keineswegs mit dem eines klassischen Arbeitnehmers zu vergleichen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklären Ihnen gern die Besonderheiten eines Beamtenverhältnisses.
Versorgung
Ein Blick auf die Bezüge von Verwaltungsbeamten auf Lebenszeit macht deutlich, dass sie von der Alimentation ihres Dienstherrn stark profitieren. Hier ist festzustellen, dass die Besoldung der Beamten, über denen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers der freien Wirtschaft liegt. Dies geht über den aktiven Dienst der Beamten hinaus. Auch im Ruhestand erhalten diese in Form des Ruhegehalts eine finanzielle Unterstützung von ihrem Dienstherrn. Dieses fällt weit höher aus als die gesetzliche Rente, die Arbeitnehmern zusteht.
Auch der Verwaltungsbeamte muss seinem Dienstherrn gegenüber Pflichten erfüllen. So bestehen Dienst- und Treuepflichten, die, wenn sie nicht eingehalten werden, Konsequenzen haben können. Demgegenüber stehen die Fürsorgepflichten des Dienstherrn. Diese umfassen in aller erster Linie die Alimentation und Krankenfürsorge des Verwaltungsbeamten. Die Pflichten gelten ein Leben lang.
Sicherheit
Trotz eines arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsrechts besteht für Angestellte in Deutschland nach wie vor ein hohes Risiko, von ihrem Arbeitgeber entlassen zu werden. Hier kann der öffentliche Dienst überzeugen. Verwaltungsbeamte auf Lebenszeit sind nahezu unkündbar. Dementsprechend können Beamte auf Lebenszeit auch Zukunftspläne schmieden, ohne Angst vor einer Wirtschaftskrise oder anderen einschneidenden Ereignissen zu haben.
Darüber hinaus ist die berufliche Tätigkeit als Verwaltungsbeamter sehr familienfreundlich. Ein klassisches Beispiel ist der Familienzuschlag: Wer Kinder hat, erhält eine attraktive zusätzliche Besoldung auf den Grundbetrag angerechnet. Sollten Sie einmal eine längere Auszeit benötigen, ist auch dies in der Regel kein Problem. Hieraus müssen Sie auch keine dienstlichen Konsequenzen befürchten.
Des Weiteren stehen Ihnen im Falle der Dienstunfähigkeit erweiterte Unterstützungen durch Ihren Dienstherrn zu. Anders als Angestellte, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe, haben Beamte auf Lebenszeit einen Anspruch auf ein monatliches Ruhegehalt, wenn sie dienstunfähig werden. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam geben Ihnen gern weitere Details zu den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses.
Die optimalen Versicherungen
Obwohl Sie als Verwaltungsbeamter auf Lebenszeit umfangreiche sicherheitsfördernde Leistungen von Ihrem Dienstherrn erhalten, sollten Sie darüber hinaus auf privatem Wege vorsorgen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam hat für Verwaltungsbeamte die maßgeschneiderten Versicherungs- und Vorsorgelösungen im Angebot.
Beihilfe
Der Dienstherr kann seiner Pflicht zur Krankenfürsorge auf zwei unterschiedliche Arten nachkommen. Entweder er gewährt dem Beamten Heilfürsorge oder er leistet ihm Beihilfe. Bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Aufwendungen vollumfänglich. Diese steht vor allem den Beamten zu, die einen risikoreichen Dienst ausüben müssen. Hierzu zählen beispielsweise Polizisten und Feuerwehrbeamte. Schließlich ist diesen aufgrund der Risikozuschläge eine separate private Krankenversicherung nicht zuzumuten.
Bei der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr die erstattungsfähigen Kosten einer Behandlung anteilig. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, hängt von persönlichen Faktoren ab. In der Regel bekommt der Verwaltungsbeamte 50% der Kosten erstattet. Wer mehr als ein Kind hat, hat einen Anspruch auf 70%. Genauso hoch fällt die Beihilfe für Verwaltungsbeamte im Ruhestand aus.
Private oder gesetzliche Krankenversicherung
Seit dem 1. Januar 2019 haben beihilfeberechtigte Beamte eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Die Gründe dafür liegen ganz klar auf der Hand. Es soll ihnen die finanzielle Belastung, die mit den Restkosten einhergeht, erspart bleiben. Schließlich kann dies bei einer langwierigen und/oder schweren Erkrankung zur finanziellen Misere führen.
Anders als Arbeitnehmer haben Beamte eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Unabhängig von ihrem Einkommen können sie sich zwischen diesen zwei verschiedenen Versicherungssystemen entscheiden. Allerdings raten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam gewissenhaft zwischen den unterschiedlichen Systemen abzuwägen.
Die gesetzliche Krankenversicherung sorgt dafür, dass Ihr Anspruch auf Beihilfe erlischt. Darüber hinaus müssen Sie die Kosten der Beiträge allein tragen. Außerdem erhalten Sie lediglich die schwache, gesetzlich festgelegte Grundversorgung. Bei der privaten Krankenversicherung wiederum erhalten Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe aufrecht. Außerdem profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungskatalog.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Als Verwaltungsbeamter auf Lebenszeit haben Sie gegenüber Beamten auf Widerruf und Probe einen entschiedenen Vorteil: Sie haben im Falle der Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf ein monatliches Ruhegehalt von Ihrem Dienstherrn. Allerdings sollten Sie sich nicht zu viel davon versprechen. Schließlich hängt die Höhe des Ruhegehalts von Ihren geleisteten Dienstjahren ab. Wer 40 Dienstjahre geleistet hat, erhält das Maximum von 71,75% seiner zuletzt erhaltenen Bezüge.
Aus diesem Grund besteht hier eine Versorgungslücke, die Sie effektiv schließen sollten, um finanziellen Problemen vorzubeugen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben Sie die optimale Möglichkeit die Lücke zu schließen. Sie sichern sich so für den Ernstfall eine Dienstunfähigkeitsrente.
Diensthaftpflichtversicherung
Sollten Sie bei der Ausübung Ihres Dienstes als Verwaltungsbeamter einen Schaden verursacht haben, haftet primär Ihr Dienstherr für diesen Schaden. Allerdings kann er Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Die finanziellen Folgen können dann schwerwiegend für Sie sein. Mithilfe einer Diensthaftpflichtversicherung sind Sie davor gefeit. Wir wehren unberechtigte Ansprüche ab und regulieren berechtigte Schadensersatzforderungen.
Altersvorsorge
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam hat maßgeschneiderte Produkte zur Altersvorsorge für Verwaltungsbeamte im Angebot. Hier profitieren Sie von unserer Expertise und Erfahrung auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes. Ihr persönliches Vorsorgeprodukt wird genau an Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtet. Wir haben von sicherheitsorientierten Anlagekonzepten bis hin zu renditenorientierten Konzepten ein breitgefächertes Angebot. So können Sie effektiv die Versorgungslücke schließen, die Sie im Ruhestand ereilen wird. Schließlich liegt Ihre Pension unter Ihren vorherigen Bezügen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben noch offene Fragen, wie Sie sich optimal absichern können? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit den Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Gemeinsam finden wir Ihren individuellen Schutz.
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
09:00 bis 18:00
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