Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte
Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte haben bei vorliegenden Voraussetzungen die Wahl zwischen unterschiedlichen Laufbahnen. So können Sie im gehobenen technischen, aber auch im höheren technischen Dienst tätig werden. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer Bewerbung für den Dienst als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter detailliert über dieses Berufsfeld zu informieren. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam geben Ihnen diesbezüglich gern detaillierte Informationen. Im Folgenden haben wir einige grundlegende Informationen rund um Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte aufgelistet.
Gehobener technischer Dienst
Im gehobenen technischen Dienst erwartet Sie ein sehr spannendes und breit gefächertes Berufsfeld. Doch bevor Sie diesen Karrierezweig antreten können, müssen Sie zunächst die beamtenrechtlichen Vorschriften erfüllen. Hierzu gehören allgemeine Voraussetzungen wie die deutsche Staatsbürgerschaft, aber auch besondere Voraussetzungen wie ein adäquater Schulabschluss.
Sobald Sie für das Studium zugelassen sind, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Das Studium setzt auf eine Kombination aus Theorie und Praxis. Sie erhalten im Rahmen von Vorlesungen, Seminaren und Übungen vertiefende Kenntnisse im Rahmen der Bautechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Informationstechnik. Praktische Erfahrungen erlangen Sie bei Praktika in relevanten Behörden.
Der Vorbereitungsdienst
Das Studium wird auch als Vorbereitungsdienst bezeichnet. Ähnlich einer Traineeausbildung erhalten Sie nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Hierbei sollen Sie als zukünftiger Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter umfassend auf die späteren Herausforderungen Ihres Dienstes vorbereitet werden. Bereits während des Vorbereitungsdienstes werden Sie mit Themen Ihres späteren Dienstlebens vertraut gemacht. So kümmern Sie sich um die Leitung eines Außenbezirkes oder Bauhofes. Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie in einem Amt für Wasserstraßen oder Schifffahrt tätig werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Für das Studium müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes haben. Zudem müssen Sie frei von Vorstrafen und Schulden sein. Außerdem ist es wichtig, dass Sie geltende Mindest- und Höchstaltersgrenzen einhalten. Körperliche und mentale Fitness ist ebenfalls wichtig. Diesbezüglich müssen Sie eine amtsärztliche Untersuchung durchführen lassen. Auch fachlich Voraussetzungen sind zu erfüllen. So müssen Sie einen universitären Abschluss in einem einschlägigen Fach vorweisen können. Hierbei ist an Bautechnik oder Bauingenieurwesen zu denken.
Das Studium
Das Studium setzt auf eine effektive Kombination aus Theorie und Praxis. Neben verschiedenen Veranstaltungen in Form von Vorlesungen, Seminaren und Übungen, die der Vermittlung von wichtigem Wissen dienen, lernen Sie im Rahmen von Praktika Ihren späteren Dienst bereits während des Studiums kennen. So werden Sie bei Berufseinstieg nicht ins kalte Wasser geworfen.
Während Ihrer Studienzeit sind Sie Beamter auf Widerruf. Auch wenn Sie sich erst im Vorbereitungsdienst befinden, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie sich bereits in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden. Hiermit gehen gegenseitige Rechten und Pflichten einher. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben die passenden Versicherungslösungen für Sie im Angebot.
Die Abschlussprüfung
Sobald Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, wartet die Laufbahnprüfung auf Sie. Erst wenn Sie diese bestanden haben, sind Sie in den Augen der Prüfungskommission geeignet für den Dienstantritt als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter. Wer die Prüfung jedoch nicht besteht, hat eine weitere Chance die Prüfung abzulegen. Mit dem endgültigen Nichtbestehen werden Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Wer die Prüfung jedoch erfolgreich besteht, der wird zum Beamten auf Probe ernannt. Nun beginnt eine maximal fünf Jahre andauernde Probezeit, in der Sie Ihrem Dienstherrn unter Beweis stellen müssen, dass Sie den Dienst als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter effektiv leisten können und eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit sinnvoll ist.
Der Berufsstart
Nachdem Sie den Vorbereitungsdienst erfolgreich hinter sich gebracht haben, werden Sie vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt. Nun sind Sie Träger der Amtsbezeichnung „technischer Regierungsinspektor“. Zunächst verbleiben Sie in der Besoldungsgruppe A10. Die Zeit, die Sie in einem vorherigen Dienst abgeleistet haben, können Sie sich anrechnen lassen, um für einen schnellen Aufstieg innerhalb der Besoldungsgruppe zu sorgen.
Je länger die Dienstzeit ist, die Sie nachweisen können, umso höher ist Ihre Stufe innerhalb der Besoldungsgruppe. Dies ermöglicht Ihnen höhere Bezüge. Sie können sich jedoch keine Ausbildungszeiten anrechnen lassen. Die Höhe der Beträge können Sie der Bundesbesoldungsordnung entnehmen. Im gehobenen Dienst können Sie bis in die Besoldungsgruppe A13 aufsteigen. Wie schnell der Aufstieg Ihnen gelingt, hängt vor allem von persönlichen Faktoren wie Eignung, Leistung und Befähigung ab.
Höherer technischer Dienst
Deutschlands Wirtschaft lebt nach wie vor vom starken Export. Um dies aufrecht erhalten zu können, muss das Funktionieren der Infrastruktur gewährleistet werden. Schließlich funktioniert Export nur dann, wenn es auch Exportwege gibt. Deutschland setzt dabei nicht auf Flugverkehr oder LKWs. Vielmehr spielen die deutschen Wasserstraßen die größte Bedeutung, wie beispielsweise Binnenwasserstraßen.
Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte betätigen sich im höheren Dienst auf einem sehr modernen Aufgabengebiet. Jeder Tag bietet neue Herausforderungen. Allerdings sollten Sie dabei stets Ihre große Verantwortung im Auge behalten. Aus der großen Verantwortung folgt ein hohes Haftungsrisiko. Jeder noch so kleine Fehler kann schwere finanzielle Folgen haben. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben Sie eine effektive Lösung. Unberechtigte Ansprüche gegen Sie werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche von uns reguliert.
Anders als im gehobenen Dienst müssen Sie für den höheren Dienst ein Referendariat absolvieren. Da Sie in Ihrem späteren Dienst als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter im höheren Dienst in der Regel eine Führungsposition einnehmen, müssen Sie sowohl theoretisch als auch praktisch optimal geschult werden. Dies geschieht im Rahmen des Referendariats. Vor allem Fächer wie Technik, Nautik, Recht, Ökologie und Wirtschaft stehen auf dem Lehrplan.
Sobald Sie das Referendariat erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Nun haben Sie die Befähigung als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter im höheren Dienst zu arbeiten.
Sie sind herzlich eingeladen
Seit nunmehr 140 Jahren ist die DBV auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Dabei konnten wir maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Beamte im Allgemeinen und Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im Besonderen entwickeln. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erarbeiten wir Ihren persönlichen Versicherungsschutz.
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
09:00 bis 18:00
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