Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
der DBV Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg
Besonders in den ersten Jahren im öffentlichen Dienst sind Polizistinnen und Polizisten kaum gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit abgesichert. Hier sollten Sie daher selbst vorsorgen und am besten bereits vor Ihrem ersten Arbeitstag eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der Deutschen Beamtenversicherung abschließen. Das erfahrene Team der DBV Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite!
Die Bedeutung einer passenden Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
Beamtinnen und Beamte der Polizei können nicht im klassischen Sinne berufsunfähig werden. Stattdessen liegt, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, eine sogenannte Dienstunfähigkeit vor. Der Amts- oder Polizeiarzt stellt dazu in der Regel nach längerer Krankheit auf Antrag des Dienstherrn fest, dass Sie dienstuntauglich (= polizeidienstunfähig) sind.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten knüpft an diese Feststellung an. Erklärt Sie der Dienstherr für dienstunfähig, gehen wir ebenfalls von einer Dienstunfähigkeit aus und erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Diese bestehen in erster Linie aus einer monatlichen Rente. Deren höhe bestimmen Sie selbst und sie wird für die gesamte Dauer der Dienstunfähigkeit gezahlt. Wir empfehlen, mindestens 70 Prozent des Bruttogehalts abzusichern.
Beispiel: Sie sind Polizeibeamter auf Probe, aufgrund einer Dienstunfähigkeit verfügt der Dienstherr die Entlassung. Dadurch geht Ihnen Ihr gesamtes Nettoeinkommen von 2.600 Euro verloren. Ohne DU-Versicherung entsteht in dieser Höhe eine Versorgungslücke. Haben Sie mit der DBV aber eine DU-Rente von 2.500 Euro versichert, müssen Sie nur noch auf 100 Euro monatlich verzichten!
Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit – die Unterschiede im Überblick
Als Beamtin oder Beamter der Polizei durchlaufen Sie mehrere „Stufen“. Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten sollte an diese Entwicklung angepasst sein, da sie nur so passenden Schutz bieten kann. Diese Stufen sind:
- Beamter auf Widerruf: Das „Ausbildungsbeamtenverhältnis“ endet, wenn Sie die entsprechenden Prüfungen bestehen. Während Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind, erhalten Sie bei Dienstunfähigkeit keinerlei Leistungen – der Dienstherr entlässt Sie aus dem Staatsdienst
- Beamter auf Probe: Nach bestandener Ausbildung absolvieren Sie die Probezeit und sind daher Beamtin oder Beamter auf Probe. Auch hier werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit schlicht entlassen und verlieren alle Ansprüche gegen den Dienstherrn
- Beamter auf Lebenszeit: Erst als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit erfolgt bei Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand mit Zahlung von Ruhegehalt. Die Versorgungslücke ist dadurch entsprechend kleiner
In der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten sind Sie nur dann vollumfänglich abgesichert, wenn der Tarif eine „echte“ DU-Klausel enthält. Diese sieht vor, dass wir das Gutachten des Amts- oder Polizeiarztes ohne weitere Prüfung anerkennen und daher in jedem Fall leisten, wenn Sie der Dienstherr für dienstunfähig erklärt. Mit einer „unechten“ DU-Klausel wäre dies nicht der Fall.
Jetzt mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten erfahren!
Durch die zahlreichen Gefahren im Polizeidienst gibt es einige Unterschiede zwischen der „normalen“ und der „polizeispezifischen“ Dienstunfähigkeit (= Polizeidienstunfähigkeit). Denn bei Polizisten reicht etwa bereits eine zunehmende Sehschwäche aus, um nicht mehr für den Dienst geeignet zu sein. Als Polizistin oder Polizist haben Sie im Vergleich zu anderen Beamtengruppen daher ein erhöhtes DU-Risiko.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV knüpfen Sie hier an. Wir leisten, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können – dabei erhalten Sie genau die Leistung, die Sie für Ihren Lebensstandard benötigen.
Möchten Sie mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten erfahren? Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der DBV Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg und lassen Sie sich beraten!
Kontakt
In jedem Lebensabschnitt sollen Sie einen kompetenten und leistungsstarken Versicherungspartner an Ihrer Seite wissen. Kontaktieren Sie das Team der DBV Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg und vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Wann bin ich dienstunfähig?
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn die Beamtin oder der Beamte aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben geeignet ist. Sie wird vom Amts- oder Polizeiarzt festgestellt.
Warum reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Polizisten nicht aus?
Berufs- und Dienstunfähigkeit sind zwei Begriffe, die zwar ähnlich klingen, aber verschieden definiert sind. Daher sichert eine reine BU-Versicherung nicht das individuelle Risiko von Beamten der Polizei ab, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass Sie keine Leistungen erhalten, obwohl Sie dienstunfähig sind.
Was ist eine Dynamik in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
Mit der Dynamik steigen Beitrag und Leistung Jahr für Jahr um einen festgelegten Prozentsatz. Speziell die Leistungsdynamik führt dazu, dass die Leistungen auch dann weiter steigen, wenn wegen Dienstunfähigkeit bereits eine Rente aus-, aber keine Beiträge mehr eingezahlt werden. Besonders sinnvoll ist die Dynamik, um die Rente an die Inflation anzugleichen.
Florian Bart
Neumarkter Str. 6
92237 Sulzbach-Rosenberg
08:30 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
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14:00 bis 17:00
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