Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte
Auch als Beamter gilt für Sie die in Deutschland allgemeine Vorschrift: fügen Sie einem anderen einen Schaden zu, und sind Sie haftbar, müssen Sie diesen ersetzen. Das ist sowohl für den privaten als auch den beruflichen Bereich gültig. Ausgenommen sind dabei Beamte des öffentlichen Diensts: Für Sie haftet der Dienstherr während der beruflichen Tätigkeit. Allerdings kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen, sofern ein grob fahrlässiges Vergehen zugrunde liegt. Hier greift die Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Eine Haftpflichtversicherung der DBV sichert Sie ab, wenn Sie mit finanziellen Folgen einer Pflichtverletzung konfrontiert werden.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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