Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte
Beamte dienen dem Staat und der Bevölkerung. Mit der Heilfürsorge oder Beihilfe kommt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nach. Jedoch bestehen nicht für jeden Verwaltungsbeamten die gleichen Ansprüche auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Dies hängt vom jeweiligen Dienstherrn (beispielsweise Bundes- oder Kommunalrecht) sowie der Tätigkeitsart ab. Für jeden Verwaltungsbeamten ist es ratsam, in jedem Fall zusätzlich eine Krankenversicherung abzuschließen. Mit dieser sind Sie auch im Pflege- oder Krankheitsfall gut versorgt.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
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Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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