Haftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr
Egal ob privat oder dienstlich: Kommt jemand durch Ihr Handeln zu Schaden, müssen Sie in der Regel auch dafür aufkommen. Für die verantwortungsvollen Dienste von Feuerwehrbeamten übernimmt der Dienstherr die Haftungsansprüche. Eine Ausnahme gilt dabei jedoch: im Rahmen der sogenannten Amtshaftung kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen (festgehalten ist diese Ausnahme im § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Liegt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vor, haften Sie unbeschränkt und in voller Höhe. Um sich gegen die erheblichen finanziellen Folgen abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine Haftpflichtversicherung der DBV.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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