Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
Auch gegenüber Beamten der Feuerwehr besteht eine Fürsorgepflicht seitens des Dienstherrn. Erfüllt wird diese durch die Heilfürsorge oder Beihilfe. Wie sich der Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe während der Ausbildung und dem späteren Berufsbild gestaltet, hängt vom jeweiligen Dienstherrn und der Art der Tätigkeit ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir den Abschluss einer Krankenversicherung. Damit ist auch der Krankheits- und Pflegefall zuverlässig abgesichert.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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Nach Vereinbarung
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