Beihilfekonforme Krankenversicherung
Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist ein spezieller Tarif, mit an die Beihilfe angepassten Leistungen. Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Der Dienstherr gewährt Krankenfürsorge in Form von Heilfürsorge oder Beihilfe.
Mit der Beihilfe beteiligt er sich an den tatsächlich angefallenen Kosten bei Krankheit, im Pflegefall, bei Geburt oder Tod. Wie hoch der erstattungsfähige Anteil ist, wird durch den Beihilfebemessungssatz geregelt. In den meisten Bundesländern, wie auch in Nordrhein-Westfalen, gilt:
- 50 % Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % Beamte mit zwei und mehr Kindern
- 70 % beihilfeberechtigte Ehepartner
- 70 % Beamte im Ruhestand
- 80 % beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Beihilfe im Detail
Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Beamte benötigen wie alle anderen Bürger Deutschlands einen 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz, den nur die Heilfürsorge, nicht aber die Beihilfe des Dienstherrn gewährt. Referendare und Lehrer sind verpflichtet eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Grundsätzlich haben sie die Möglichkeit, sich bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse zu versichern.
Eine beihilfekonforme Absicherung ist nur bei privaten Versicherungsunternehmen wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn möglich.
Private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Private Krankenversicherungen bieten sowohl Vollkosten- als auch Teilkostenversicherungen an. Die Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn werden aus individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ermittelt. Bei beihilfekonformen Tarifen wird zusätzlich der Beihilfebemessungssatz berücksichtigt. Je nach Beihilfebemessungssatz müssen Sie lediglich 20, 30 oder 50 Prozent Ihrer Aufwendungen absichern. Sie profitieren von besonders niedrigen monatlichen Prämien.
Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Gesetzliche Krankenversicherungen sind immer Vollkostenabsicherungen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung komplett, sofern die Leistungen im Leistungskatalog enthalten sind. Der Versicherte muss nicht in Vorkasse gehen. Kostenerstattungen durch die Beihilfe sind überflüssig. Der Beamte verzichtet auf die Krankenfürsorge des Dienstherrn und zahlt den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aus seinen Einnahmen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden aus Beitragssatz und Einkommen ermittelt. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist auch der Beitrag.
Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen für Referendare und Lehrer im Vergleich
Für gesetzliche Krankenversicherungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Alle Versicherten haben die gleichen Leistungsansprüche, unabhängig von der Höhe ihrer Versicherungsbeiträge. Der Leistungskatalog wird vom Gesetzgeber vorgegeben und kann von ihm jederzeit wieder geändert werden.
Bei der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung Vision B der DBV Deutschen Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn können die Leistungen individuell gewählt werden. Zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Die vereinbarten Leistungen werden lebenslang garantiert. Sie können die bestmögliche Behandlung, die innovativsten Therapien und Medikamente in Anspruch nehmen.
Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Die perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium bieten Ihnen neben freier Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl unter anderem:
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
- Hohe Erstattungen für Brillen und Medikamente
- Kostenerstattungen für Heilpraktiker
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Als Privatpatient erhalten Sie schneller Termine beim Facharzt und müssen keine langen Wartezeiten in der Arztpraxis hinnehmen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn? Sprechen Sie uns an! Unsere fachkundigen Mitarbeiter sind gern persönlich für Sie da
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
Nach Vereinbarung
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