Was tun bei Dienstunfähigkeit?
Eine Dienstunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie als Referendar oder Lehrer aufgrund von körperlichen oder geistigen Gebrechen Ihren Lehrberuf nicht länger ausführen können. Da Sie in einem solchen Fall nur eine geringe staatliche Unterstützung erwarten können, raten wir, von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Statistiken zeigen, dass besonders junge Referendare und Lehrer einer Dienstunfähigkeit unterliegen. Vielen unter Ihnen ist das Nachgehen Ihres Berufes bis zur Pensionierung nicht möglich und somit entstehen häufig finanzielle Engpässe.
- Dienstunfähigkeit
Statistisch betrachtet wird jeder zehnte Lehrer im Laufe seiner Berufslaufbahn dienstunfähig. Dabei handelt es sich um besorgniserregende 10 %. Um Ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können, sollten Sie sich absichern. - Ablehnung
Einige Versicherungsunternehmen verweigern die Auszahlung von Berufsunfähigkeitsrenten, da bei 28 % der Versicherten der Grad der Dienstunfähigkeit unter 50 % liegt. Andere Versicherungsunternehmen hingegen zahlen die Rente dennoch aus, da sie den Berufsunfähigkeitsgrad als sekundär betrachten. - Ruhegehalt
Nach 40 Dienstjahren haben Sie Anspruch auf das maximale Ruhegehalt von 72 % Ihres letzten Gehalts. Das klingt im ersten Moment recht viel, jedoch sollten Sie bedenken, dass die finanziellen Einbußen stolze 28 % betragen. Bedenken Sie als Referendar oder Lehrer überdies, dass Beamte auf Widerruf oder auf Probe und auch junge Beamte auf Lebenszeit keine staatlichen Leistungen beanspruchen können, sollten sie dienstunfähig werden. Somit würden Sie kein Einkommen erzielen. Demzufolge ist klar, dass Sie als Referendar oder Lehrer eine finanzielle Absicherung brauchen.
Dienstunfähigkeitsversicherung im Detail
Gründe für eine Dienstunfähigkeit
Gründe gibt es viele. In den Schulklassen ist es stets unruhig, die nächste Unterrichtsstunden vorzubereiten kostet Mühe, das Korrigieren von Klassenarbeiten raubt Zeit und der pädagogische Bildungsauftrag muss obendrein erfüllt werden. Sie als Referendar oder Lehrer tragen eine große Verantwortung. Darüber hinaus stehen oftmals Rechtfertigungen und Auseinandersetzungen mit dem Schuldirektor und besorgten Eltern an. Diese Umstände können eine psychische Erkrankung forcieren und erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit. Die häufigsten Ursachen für das (frühzeitige) Ausscheiden aus dem Lehrberuf sind:
- 31 % Nervliche und psychische Erkrankungen
- 22 % Erkrankungen des Bewegungsapparates
- 15 % sonstige Erkrankungen
- 14 % Krebserkrankungen
- 10 % Unfälle
- 8 % Herz- und Gefäßerkrankungen
Welche Versorgung können Sie erwarten?
Wenn Sie als verbeamteter Lehrer ein früheres Nettoeinkommen von 2.460 Euro bezogen haben, steht Ihnen im Falle einer Dienstunfähigkeit ein Nettoruhegehalt von 1.429 Euro zu. Dieses erhalten Sie als Versorgung von Ihrem Dienstherrn. Es ist sofort erkennbar, dass dieses Ruhegehalt nicht sonderlich üppig ausfällt. 1.031 Euro weniger im Monat ist eine merkliche Summe. Mit diesen finanziellen Mitteln werden Sie Ihren Lebensstandard nicht aufrechterhalten können. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn legt Ihnen nahe, diese Versorgungslücke mittels einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen.
- Beamter auf Probe oder Widerruf
Beamte auf Probe oder Widerruf können Ihren Job bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit nicht länger nachkommen, erhalten keine Leistungen Ihres Dienstherrn und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. - Beamter auf Lebenszeit
Bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit kann ein verbeamteter Lehrer nach einer Wartezeit von fünf jahren das Ruhegehalt in Anspruch nehmen. Das ist jedoch von der bereits geleisteten Dienstzeit abhängig. Das Ruhegehalt erhöht sich künftig jährlich.
Tarifvergleich
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn helfen Ihnen als Referendar oder Lehrer gerne bei der Suche nach der bestmöglichen Dienstunfähigkeitsversicherung. Hierzu benötigen wir einige persönliche Angaben zu Ihrer Person. Anschließend erhalten Sie kostenlos und unverbindlich eine E-Mail mit einer Übersicht der besten Angebote und Tarife. Wir suchen Ihnen gerne eine auf Sie passende Dienstunfähigkeitsversicherung heraus.
Was ist maßgeblich für die Beiträge?
- Eintrittsalter
Sie profitieren von günstigen Beiträgen, da im jungen Lebensalter eine Dienstunfähigkeit kaum zu erwarten ist. - Rentenhöhe
Sie bestimmen Ihre monatliche Rente bei eintretender Dienstunfähigkeit selbst. Daher variieren die monatlichen Versicherungsbeiträge. - Risikozuschläge
Einige Versicherer berechnen bei bestimmten Vorerkrankungen einen höheren Beitrag oder schließen ein gewisses Risiko im Vorhinein aus. - Krankenakte
Das Versicherungsunternehmen möchte über Ihre Krankheitsgeschichte informiert werden, um die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit einschätzen zu können. - Laufzeit
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit zu erliegen. Bei einer kürzeren Laufzeit sind jedoch günstigere monatliche Beiträge zu erwarten. - Beruf
Sie werden aufgrund Ihres Berufes in eine Risikogruppe eingestuft. Als Referendar oder Lehrer zahlen Sie weniger als Dachdecker, aber mehr als Bürokaufleute.
Was geschieht bei einer Dienstunfähigkeit?
In der Regel haben Sie als Referendar oder Lehrer dann Anspruch auf die vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren Lehrberuf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Verbeamtete Lehrer können bereits dann in den Ruhestand versetzt werden, sobald sie wegen einer Erkrankung, innerhalb von sechs Monaten länger als drei Monate, ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Darüber hinaus darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wieder komplett hergestellt ist. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn legt Ihnen, als Referendar oder Lehrer, den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung nahe. Achten Sie dabei auf die Dienstunfähigkeitsklausel. Für die Zahlung ist ein Attest vom Amtsarzt ausreichend.
Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung
Von einer Berufsunfähigkeit spricht man nur bei angestellten Referendaren und Lehrern. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird von einem Gutachter ermittelt. Oft zieht das langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen nach sich.
Verbeamtete Lehrer hingegen können nur dienstunfähig werden. Im Idealfall pflichtet die Versicherung der Entscheidung des Dienstherrn bei und zahlt Ihnen anstandslos die festgelegte Rente aus. Das Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis und das amtsärztliche Zeugnis müssen Sie als Referendar oder Lehrer jedoch eingereicht haben. Ein besonderes Augenmerk sollten Sie beim Vertragsabschluss auf die feinen Unterschiede zwischen der “richtigen” und “falschen” Dienstunfähigkeitsklausel legen.
Richtige Klausel
“... Bei einem Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit…”
Falsche Klausel
“... Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…”
Benötigen Referendare und Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Viele Studien belegen, dass eine der häufigsten Ursachen für die Dienstunfähigkeit bei Lehrkörpern Nervenerkrankungen sind. Das ist größtenteils die Folge von einem zu hohen Stresslevel. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn rät Referendaren und Lehrern deshalb zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Insbesondere in jungen Jahren profitieren Sie von preiswerten Versicherungsbeiträgen. Die Stiftung Warentest-Finanztest sowie der Bund der Versicherten empfiehlt diese Ergänzung zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn möchten Ihnen all Ihre offen gebliebenen Fragen beantworten und uns Ihren Anliegen annehmen. Wir können auf viele Jahre Versicherungserfahrung zurückgreifen und Ihnen somit ein kompetenter und starker Partner sein. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und profitieren Sie von unserem Know-How.
FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Wo lassen sich verschiedene Dienstunfähigkeitsversicherungen vergleichen?
Da es zahlreiche Versicherungsunternehmen am Markt gibt, die ihre Tarife anpreisen, ist es zuweilen sehr schwierig den Überblick zu behalten und die Angebote sinnvoll miteinander zu vergleichen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn können auf viele Jahre Erfahrung zurückblicken und möchten Sie bei der Wahl des richtigen Anbieters tatkräftig unterstützen. Um eine individuelle Berechnung vornehmen zu können, benötigen wir einige persönlichen Angaben von Ihnen. Ein Formular zum Tarifvergleich stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Können Referendare und Lehrer ihre Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?
Die Arbeitskraft eines Menschen ist ein hohes Gut. Im Laufe des Lebens eignet man sich Wissen an und besitzt gewisse geistige und körperliche Fähigkeiten. Diese Faktoren sind für die Integration in der Arbeitswelt elementar. Diese Fähigkeiten sollten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, bei Beamten mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung, abgesichert werden. Finanzielle Hilfen vom Staat entfallen entweder komplett, oder werden nur geringfügig gezahlt. Aufwendungen, die den herkömmlichen privaten Versicherungen zuzurechnen sind, sind steuerlich absetzbar. Bei der Rückerstattung sollten Sie jedoch keine allzu hohen Summen erwarten.
Eine interessante Alternative stellt die sogenannte Rürup-Rente dar. Sie ist staatlich gefördert und dient der Ergänzung der Basisrente. Die Zahlungen dieser Rente können Sie sogar steuerlich absetzen. Bei Einzelpersonen liegt der Höchstbetrag bei 20.000 Euro und Eheleute können das Doppelte geltend machen. Jedoch ist ein Kriterium, dass die Beiträge der Basisrente, die der Berufsunfähigkeitsversicherung übersteigen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn empfiehlt Ihnen als Referendar oder Lehrer den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung garantiert Ihnen im Falle einer Dienstunfähigkeit ein solides Ersatzeinkommen.
Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündbar?
Eine Kündigung der Dienstunfähigkeitsversicherung ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Sollten Sie eine monatliche Zahlung vereinbart haben, ist sogar die monatliche Kündigung machbar. Jedoch sollten Sie bedenken, dass Sie in diesem Fall ohne Versicherungsschutz auskommen müssen. Sind Sie einen Versicherungsvertrag mit zusätzlichem Vermögensaufbau eingegangen, erhalten Sie bei einer Kündigung nur den gültigen Rückkaufswert zurück. Bei einer Risikoversicherung hingegen, erhalten Sie keinerlei Beiträge rückerstattet.
Bei bestimmten Versicherungstarifen besteht bei einer bestimmten Laufzeit die Beitragsfreistellung. Dabei richtet sich der Bestand eines minimalen Versicherungsschutzes nach der Höhe des Vertragsguthabens. Sollten Sie als Referendar oder Lehrer einmal freiwillig aus Ihrem Dienstverhältnis ausscheiden, wird eine Kündigung Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung nicht mehr nötig sein. Es ist im Bereich des Möglichen, dass Ihr Anbieter Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung automatisch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandelt. In diesem Fall bleibt Ihnen Ihr Versicherungsschutz sowie eventuell angespartes Vertragsguthaben erhalten.
Wo lassen sich preiswerte Versicherungen für Referendare und Lehrer finden?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, denn die Höhe der Beiträge einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer ist von vielen Faktoren abhängig. Den größten Einfluss auf die Beitragshöhe haben zum einen die Höhe der vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente und zum Anderen die Vertragslaufzeit. Hinzu kommen das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand der zu versicherten Person. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich jeder Versicherungsbeitrag individuell zusammensetzt und demzufolge keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn raten Ihnen daher zu einem Vergleich der verschiedenen Tarife. Auf diese Weise finden Sie sicher die bestmögliche Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer.
Wie teuer ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer?
Für die Beitragsberechnung benötigen wir einige Angaben bezüglich der gewünschten Laufzeit, Rentenhöhe und Ihre persönlichen Modalitäten. Weitere Faktoren der Dienstunfähigkeitsversicherung stellen die Länge des Versicherungsschutzes, sowie die Höhe der gewählten Rente dar.
Besonders Sie, als Referendar oder Lehrer, sind täglich hohen psychischen Belastungen ausgesetzt. Ihr Gesundheitszustand und Ihr Lebensalter sind bei Vertragsbeginn für die Beitragsberechnung Ihrer monatlichen Zahlungen wesentlich. Je jünger und gesünder Sie demzufolge sind, desto geringere Monatsbeiträge können Sie erwarten. Sollten Sie sich jedoch nur vor dem Risiko einer Dienstunfähigkeit schützen wollen, lassen sich noch günstigere Tarife finden. Höher werden die Beiträge, wenn Sie ein zusätzliches Vermögen aufbauen möchten. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn stellt Ihnen einen Tarifvergleich zur Verfügung, damit Sie sich einen optimalen Überblick verschaffen können.
Brauchen Referendare und Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie Ihren Beruf als Referendar oder Lehrer wegen gesundheitlicher Probleme auf lange Sicht nicht mehr ausüben können, ist eine optimale Absicherung wärmstens zu empfehlen. Sobald eine ärztlich diagnostizierte Berufsunfähigkeit vorliegt, erhalten Sie automatisch kein Einkommen mehr. Besonders dann ist es vorteilhaft, wenn Sie über eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer verfügen. Möglicherweise erklärte Sie Ihr Dienstherr aus unerfindlichen Gründen für dienstunfähig, obwohl kein Arzt eine Berufsunfähigkeit attestierte. So oder so, in dieser Zeit erhalten Sie kein Einkommen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer hilft Ihnen, nicht in finanzielle Engpässe zu gelangen
Kann eine Versicherung für Referendare und Lehrer jederzeit gewechselt werden?
Es kann vorkommen, dass man zuweilen darüber nachdenkt seinen Versicherungsschutz nicht länger zu benötigen oder die Beiträge als zu hoch eingestuft werden. Dann stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre auf die Versicherung gänzlich zu verzichten. Möglicherweise liegt Ihnen auch ein leistungsstärkeres und preiswerteres Alternativangebot vor, dass Sie zu diesen Gedankengängen bewegt. Zunächst sollten Sie in Ihre Vertragsunterlagen schauen und sich mit den Kündigungsfristen Ihrer Versicherung vertraut machen.
Bei Haftpflichtversicherungen gibt es grundsätzlich feste Laufzeiten und die Kündigung muss Ihrem Versicherungsunternehmen spätestens drei Monate vor dem geplanten Wechsel vorliegen. Ebenfalls drei Monate vorm Ablauf des Versicherungsjahres müssen Sie Ihre private Krankenversicherung über Ihre Kündigung in Kenntnis setzten. Bei den gesetzlichen Krankenkassen hingegen, wird Ihre Kündigung nach einer gewissen Vertragslaufzeit stets zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Als angestellter Referendar oder Lehrer unterliegen Sie zunächst der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sobald Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder überschritten haben, können Sie problemlos in die private Krankenversicherung wechseln.
Sollten Sie es beabsichtigen, Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung zu kündigen, muss Ihnen Ihre Lage ohne Versicherungsschutz bewusst sein. Bestenfalls haben Sie sich im Vorfeld um einen adäquaten Ersatz gekümmert und es erfolgt ein lückenloser Übergang.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer? Dann vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn. Wir sind für Sie da!
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung