Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer

Als Lehrer werden Sie täglich mit vielen individuellen Schülern konfrontiert, denen Sie einen einheitlichen Lehrplan vermitteln möchten. Nach dem Unterricht müssen Sie den nächsten Schultag vorbereiten, korrigieren Klassenarbeiten und übernehmen tägliche soziale Aufgaben. An Sie werden hohe Ansprüche gestellt. Stress und Druck sind häufige Begleiter. Berufsbedingt ergibt sich demzufolge ein erhöhtes Risiko einer Dienstunfähigkeit. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher wärmstens zu empfehlen. Um günstige Beiträge zu erhalten, sollte der Versicherungsvertrag möglichst früh abgeschlossen werden.

Beamter auf Probe und Widerruf

Beamte auf Probe und Widerruf werden bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit entlassen. Anschließend erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Staatliche Unterstützung erhalten Sie hier keine.

Beamter auf Lebenszeit

Wird ein verbeamteter Lehrer krankheitsbedingt dienstunfähig, erhält er erst nach einer 5-jährigen Wartezeit ein Ruhegehalt. Die Höhe des Gehaltes richtet sich nach der geleisteten Dienstzeit und steigert sich jährlich. Jedoch ist das Ruhegehalt lediglich ein Teil des vorherigen Gehaltes. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Versorgungslücke. Somit ist Ihr gewohnter Lebensstandard auch bei einer Dienstunfähigkeit gewährleistet.

Wann besteht eine Dienstunfähigkeit?

Verbeamtete Lehrer werden “dienstunfähig”, nicht “berufsunfähig”. Sobald Sie aufgrund einer Erkrankung innerhalb der vergangenen sechs Monate weniger als drei Monate Ihrem Dienst nachkommen konnten und keine Aussicht darauf besteht, dass Sie innerhalb der kommenden sechs Monate wieder dienstfähig sind, werden Sie in den Ruhestand versetzt. Dienstunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Berufsunfähigkeit. Eine Dienstunfähigkeit besteht dann, wenn Sie zwar Ihren Dienst nicht länger ausüben können, wohl aber einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen könnten. Demnach ist es Ihnen möglich berufstätig zu sein. Nach den Richtlinien einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung würden Sie keine Leistungen erhalten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sichert Ihnen ein Ruhegehalt, auch wenn Sie bei Dienstunfähigkeit einem anderen Beruf nachgehen könnten.

Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Eine garantierte vertraglich fixierte Rente
  • Für die gesamte Laufzeit werden Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung übernommen
  • Nachversicherungen sind möglich
  • Flexible Anpassung, falls sich Ihr Versicherungsbedarf verändert (z.B. Hausbau oder Heirat)
  • Die Rentenhöhe wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen festgelegt
  • Teilversicherungen sind künftig ebenfalls möglich

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sichern Sie sich gegen private finanzielle Einbußen ab. Vor einer Dienstunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit ist leider niemand gefeit.
 
Als Beamter auf Widerruf und Probe sind Sie in den ersten fünf Dienstjahren ausreichend abgesichert. Im Anschluss an Ihre 5-jährige Probezeit erhalten Sie bei Versetzung in den Ruhestand, aufgrund einer bestehenden Dienstunfähigkeit, ein Ruhegehalt von mindestens 1.400 Euro monatlich.
 
Nach 40 Dienstjahren erhalten Sie ein Ruhegehalt von maximal 72 % Ihres letzten Gehaltes. Um Ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können, sollten Sie über mindestens 75 % verfügen. Eine Dienstunfähigkeit zieht stets finanzielle Einbußen mit sich - bei jungen sowie älteren Beamten. Diese finanzielle Lücke können Sie als Student, Referendar und Lehrer mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schließen.

Wir beraten Sie gern

Unsere Mitarbeiter sind stets für Sie da und beraten Sie kompetent und kostenlos. Telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich in unserer Geschäftsstelle vor Ort, nehmen wir uns Ihren Fragen und Anliegen an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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