Gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer

Vorgeschriebener Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Krankenversicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland ist im Wesentlichen auf zwei Säulen aufgebaut – der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der privaten Krankenversicherung.

Dazu kommt noch für einen marginalen Teil der Beamten die freie Heilfürsorge. Somit kann man an dieser Stelle zunächst festhalten, dass das Fundament der Krankenversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie der privaten Krankenversicherung (PKV) gebildet wird.

Trotz dessen, dass beide Säulen gemeinsam das Gesundheitssystem in Deutschland tragen, bestehen zwischen beiden Systemen grundlegende Unterschiede. Diese beginnen bereits damit, dass der Leistungskatalog in der privaten Krankenversicherung deutlich besser ausgestaltet ist als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Darüber hinaus bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Leistungskataloges – vielmehr wird dieser seitens des Gesetzgebers im 5. Sozialgesetzbuch festgelegt und gilt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gleichermaßen, einzig im freiwilligen Bereich sind kleine Abweichungen möglich.

Der zu zahlende Versicherungsbeitrag wir in der gesetzlichen Krankenversicherung anhand Ihres Einkommens ermittelt. Aktuell beträgt er 15,5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, und wird, sofern Sie angestellter Lehrer sind, solidarisch zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber geteilt – als Beamter tragen Sie jedoch die Kosten in voller Höhe allein und verlieren darüber hinaus einen Großteil Ihres Beihilfeanspruches.

Die Beiträge sind bis zum jeweils gültigen Höchstbeitrag zu entrichten, welcher jährlich durch die Politik neu festgelegt wird.

Ist der Abschluss einer Krankenversicherung wirklich notwendig?

Die Frage nach der Notwendigkeit stellt sich vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Krankenversicherung um eine, seit dem Jahr 2009 bestehende, Pflichtversicherung handelt.
Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern, spielt hier eine untergeordnete Rolle.

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen schweren Unfall und werden im Zuge dessen stationär auf der Intensivstation eines Krankenhauses aufgenommen – hier können Behandlungskosten entstehen, die weit in den sechsstelligen Betrag gehen können. In der Regel werden Sie diese Summen nicht aus eigener Tasche zahlen können.

Allein aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn ausdrücklich den Abschluss einer Krankenversicherung. Sprechen Sie uns hierzu gerne an – wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer für Sie passenden Versicherungslösung.

Informationen für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Lehrer und Referendare

Wie bereits geschildert, sind die gesetzlichen Krankenversicherungen an den Regularien des SGB V gebunden und haben in der Regel kaum Handlungsspielraum.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch so konzipiert, dass Sie für jedermann finanzierbar bleibt, da die Beiträge prozentual am Einkommen gemessen werden – egal ob Sie Gering- oder Spitzenverdiener sind. Darüber hinaus erhalten alle Mitglieder das gleiche Leistungsspektrum, unabhängig von der Höhe der jeweiligen Beitragslast – dies hängt mit dem Solidarprinzip zusammen, auf welchem die gesetzliche Sozialversicherung gestützt ist. Die finanziell Stärkeren unterstützen die finanziell Schwächeren – ein weltweit einzigartiges Modell.

Insbesondere für Familien kann die Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung deutliche Beitragsvorteile gegenüber der privaten Krankenversicherung bringen, nämlich immer dann, wenn die Familie neben dem Versicherungsnehmer in der kostenlosen Familienversicherung abgesichert werden kann.

Allerdings – und dass sehen wir als unsere Verpflichtung an – müssen wir Sie aus Gründen der Fairness auch über die Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung informieren.

Der Trend in den letzten Jahren zeigt ein stetig ansteigendes Beitragsniveau in der gesetzlichen Krankenversicherung, und dies bei konstanten, wenn nicht sogar sinkenden Leistungen. Immer höhere Eigenleistungen müssen in Kauf genommen werden – besonders im Bereich der Zahnmedizin.

Im Ergebnis kann man somit festhalten, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur noch die Kosten absolut notwendiger Behandlungsmaßnahmen übernimmt – alles was darüber hinaus anfällt, ist durch den Patienten aus eigener Tasche zu zahlen.

Ein Zustand, der viele Menschen unzufrieden stimmt und immer mehr Bürgerinnen und Bürger dahingehend verunsichert, als dass sie sich die Frage stellen, ob die Gesundheitspflege immer finanzierbar bleiben wird.

GKV-Check – ein kostenloses Angebot der die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn unterstützt Sie gerne mit dem notwendigen Know-How bei der Suche einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Gemeinsam finden wir die für Sie eine passende Krankenversicherung, die neben dem gesetzlichen Leistungsspektrum einen angemessenen Katalog an freiwilligen Leistungen anbietet. Gleichzeitig beraten wir Sie über die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Krankenzusatzversicherung aufzuwerten, so dass Sie einen deutlichen Mehrwert im Bereich der Krankenvorsorge erzielen können.

Entsprechende Versicherungslösungen umfasst das Portfolio der die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn ebenfalls.

Wir freuen uns, Sie dahingehend unterstützen zu dürfen.

Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird immer anhand Ihres Bruttoeinkommens berechnet und festgelegt. Er beträgt aktuell 15,5 Prozent des von Ihnen erzielten Bruttogehalts. Eine Anpassung seitens des Gesetzgebers ist hier aber jederzeit möglich.

In der Folge steigen die Beiträge, wenn sich das Einkommen aufgrund von Gehaltsanpassungen erhöhen sollte – bis hin zur gesetzlich festgelegten Beitragshöchstgrenze, welche jährlich durch die Politik neu angepasst wird.

Nun wird sich der eine oder andere unter Ihnen sicher die Frage stellen, ob es in diesem Fall nicht sinnvoller wäre, in die einkommensunabhängige private Krankenversicherung zu wechseln – letztlich bekommt man mehr Leistungen für weniger Beiträge.

Prinzipiell können wir Ihnen damit voll und ganz zustimmen, jedoch würde dies dazu führen, dass sich jeder mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen in der PKV absichern würde. Schnell würde damit das Zwei-Säulen-System zusammenbrechen.

Damit dies ein Stück weit eingegrenzt wird, müssen Arbeitnehmer ein Einkommen oberhalb der Sozialversicherungsgrenze erzielen – diese Grenze wird jährlich durch die Politik neu bestimmt. Liegen Sie darunter, verbleiben Sie in der gesetzlichen Pflichtversicherung.

Speziell für verbeamtete Lehrer, die sich gerne in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig absichern möchten, hat der Höchstbeitrag einen besonders hohen Stellenwert, da Beamte die Beiträge in der GKV in voller Höhe selber tragen – eine paritätische Teilung wie bei angestellten Lehrern entfällt.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich gerade bei der Absicherung im Krankheitsfall um einen immens großen Themenkomplex handelt und die Entscheidung hierüber eine sehr weitreichende ist, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich ein persönliches Beratungsgespräch mit unserem Expertenteam der die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn.

Wir werden Sie allumfassend und spartenübergreifend beraten!

Zusammenfassung

Viele Versicherungsnehmer besitzen kein Optionsrecht für oder gegen eine private Krankenversicherung, da sie aufgrund der Einkommenssituation verpflichtet sind, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Dies gilt auch für Lehrer, deren jährliches Einkommen nicht die Versicherungspflichtgrenze erreicht – die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich seitens der Politik neu festgelegt wird.

Durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung der die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn können Sie Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung auffangen – so können Sie beispielsweise auch als gesetzlich Versicherter Leistungen wie die Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie besondere Leistungen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Maßnahmen in Anspruch nehmen.

Nicht unerwähnt bleiben sollte jedoch der große Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Familienversicherung.

Mit dieser können Sie alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern, sofern diese nicht über einen eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügen. Je nach Größe der Familie besteht hier ein enorm hohes Sparpotential.

Sprechen sie uns jederzeit gerne hierzu an – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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FAQ zur GKV

Wo können sich Lehrer und Referendare über Versicherungen optimal beraten lassen?

Gerade als Lehrer oder Referendar benötigen Sie besondere Absicherungen – gerade im Bereich der Amtshaftung sowie der Dienstunfähigkeit besteht spezieller Versicherungsbedarf.

Ferner müssen Sie sich mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen, da seit 2009 eine gesetzliche Versicherungspflicht vorliegt.

Die hierzu notwendige Beratung können Sie bei jeder Versicherung in Anspruch nehmen – vorzugsweise bei einer Gesellschaft, die sich auf den öffentlichen Dienst spezialisiert hat. Aber auch Banken wären hier denkbar. Beachten Sie aber bitte, dass Gesellschaften und Banken primär den Verkauf der hauseigenen Produkte abstreben.

Daher empfehlen wir unabhängige Finanz- oder Versicherungsmakler zu kontaktieren – diese haben in der Regel ein Portfolio an unterschiedlichsten Anbietern sowie deren Tarife.

Alternativ bietet die heutige Zeit auch Möglichkeiten, im Internat auf diversen Vergleichsportalen zu schauen. Hier können Sie eine Vielzahl an Angeboten und Unternehmen finden. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie auf diesem Weg keinerlei Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können und bei der Auswahl völlig auf sich allein gestellt sind.

Aus diesem Grund möchten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, bei Ihrer Suche unterstützen. Wir sind bereits seit vielen Jahren Ihr Spezialversicherer, wenn es um die Belange des öffentlichen Dienstes geht.

Scheuen Sie sich daher nicht – sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Wir beraten Sie allumfassend und sichern sie ab.

Muss ich als Lehrer oder Referendar bei Versicherung bestimmte Dinge beachten?

Das oberste Gebot bei der Auswahl eines geeigneten Tarifes ist darauf zu achten, dass dieser auch den persönlichen Bedürfnissen eines Lehrers oder Referendars angepasst ist.

Insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherung ist es von immenser Bedeutung, beispielsweise den Verlust Ihrer Dienstschlüssel sowie mögliche Schadensersatzforderungen seitens des Dienstherrn im Rahmen eines Amtshaftungsverfahrens (z.B. Verletzung der Aufsichtspflicht).

Ferner sollten Sie sich ausgiebig mit dem Thema Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung auseinandersetzen – vor einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit kann sich leider niemand freisprechen.

Möglicherweise sind Sie beihilfeberechtigt, so dass Ihr Dienstherr Zuzahlungen zu den Krankenkosten leistet. Dieser Aspekt sollte bei der Auswahl einer Krankenversicherung berücksichtigt werden, damit dieser große Vorteil nicht verloren geht – schließlich möchten Sie nicht mehr zahlen als nötig.

Wie kann die Versicherung gewechselt werden?

Nicht selten kommt es vor, dass Versicherungsnehmer im Hinblick auf Ihre Absicherung ins Zweifeln kommen. Sei es, dass Versicherungsschutz möglicherweise als nicht mehr wichtig angesehen wird oder dass leistungsstärkere Angebote zu günstigeren Konditionen gefunden werden.

In letzterem Fall ist ein Wechselwunsch eine absolut legitime Entscheidung, und sie sollten diesen Schritt gehen.
 
Beim Versicherungswechsel an sich gibt es aber einige Dinge zu berücksichtigen. So gehört zum Beispiel die Einhaltung der Kündigungsfrist der laufenden Versicherung dazu.

Je nach Versicherungssparte und vor allem Vertragsbedingungen variieren diese zwischen einem und drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit – kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängern sich die Verträge um ein weiteres Jahr.
Etwas anders strukturiert ist der Sachverhalt beim Wechsel der Krankenversicherung. Zwar gilt hier in der Regel ebenfalls eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten (gesetzliche Krankenversicherung, bei privaten Krankenversicherungen meist drei Monate), allerdings benötigt die aktuelle Krankenversicherung zwingend einen Nachweis über die Aufnahme in der Folgeversicherung, da ansonsten die Kündigung aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht nicht wirksam werden kann.

Für einen geplanten Wechsel als angestellter Lehrer aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung müssen Sie zwingend die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder überschritten haben – vorher haben Sie keine Möglichkeit eines Wechsels in die PKV.

Wie hoch sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung?

Anders als in der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich geregelt. Er beträgt stets 15,5 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens und wird bei angestellten Lehrern paritätisch mit dem Arbeitgeber geteilt.

Bei verbeamteten Kollegen entfällt der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung, da Beamte nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Somit sind die Beiträge in voller Höhe durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Dennoch kann die gesetzliche Krankenversicherung einen entscheidenden Vorteil gegenüber einer privaten Krankenversicherung mit sich bringen. Sie können in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Familienmitglieder, die nicht über ein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügen, kostenlos mitversichern.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an – Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn berät Sie detailliert und spartenübergreifend.

Sind Lehrer automatisch krankenversichert?

Die entscheidende Frage an dieser Stelle ist, ob Sie vor Beginn des Berufseinstieges krankenversichert waren oder nicht. In den meisten Fällen besteht bis zu diesem Zeitpunkt eine Familienversicherung über die Eltern. Somit bräuchten Sie der Krankenversicherung lediglich eine Mitteilung geben, dass Sie ab sofort über eigenes Einkommen verfügen.

Sollten Sie in Angestelltenverhältnis tätig sein, übernimmt diesen Part in der Regel der Arbeitgeber. In diesem Fall benötigt er nur den Namen Ihrer Krankenversicherung sowie die entsprechende Versicherungsnummer.

Bei Beamten, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, ist es notwendig, sich selbst bei der Krankenkasse zu melden und regelmäßig Einkommensnachweise einzureichen, damit der zukünftige Beitrag korrekt ermittelt werden kann.

Wo und wie kann ich die preiswerteste Krankenversicherung für Lehrer finden?

Eine abschließende und vor allem allgemeingültige Antwort können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht geben. Hintergrund hierfür ist die große Zahl an Anbietern mit einer noch größeren Zahl an unterschiedlichen Versicherungstarifen, die auf dem Versicherungsmarkt konkurrieren.

Lediglich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kann dies beantworte werden da hier die Beiträge fix mit 15,5 Prozent des aktuellen Einkommens berechnet werden – je höher demnach Ihr Einkommen ist, desto höher die zu leistenden Monatsbeiträge.

Der Beitragssatz von 15,5 Prozent ist jedoch nicht absolut in Stein gemeißelt, ein kleiner Spielraum wird Ihnen noch eingeräumt – eine preiswertere Variante wäre möglich, wenn Sie mögliche Selbstbeteiligungen und fehlende Zusatzbeiträge vereinbaren.

Eine optimale Lösung werden Sie jedoch nur dann finden, wenn Sie die gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung in allen Belangen auf den Prüfstand stellen. Hierzu gehören beispielsweise der Leistungskatalog und die zu entrichtenden Beiträge.

Gerne würden wir Ihnen detailliertere Informationen hierzu in einem persönlichen Beratungsgespräch geben – die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn ist für Sie da und berät Sie allumfassend und spartenübergreifend, damit wir immer die auf Sie zugeschnittenen Versicherungslösungen mit einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis finden können.

Was tun, wenn ich Lehrer krank werden sollte?

Selbstverständlich sind auch Lehrer nicht vor etwaigen Krankheiten gefeit – im Gegenteil. Aufgrund des täglichen Kontaktes mit einer Vielzahl unterschiedlicher Schüler ist das Infektionsrisiko im Vergleich zu anderen Berufssparten deutlich erhöht.

Der Ablauf in Krankheitsfällen ist jedoch sowohl bei gesetzlich Versicherten und Privatpatienten zunächst immer gleich – suchen Sie zuerst Ihren Hausarzt auf, wenn die Erkrankung in Ihren Augen behandlungsbedürftig erscheint.
Als gesetzlich Versicherter geben Sie vor Behandlung einfach Ihre Gesundheitskarte, welche alle relevanten Versicherungsdaten zu Ihrer Person enthält, ab.

Sind Sie privat versichert, ist der Ablauf ein wenig anders. Aufgrund des so genannten Kostenerstattungsprinzips erhalten Sie nach der Behandlung eine Privatliquidation. Diese zahlen Sie zunächst durch Vorleistung und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenversicherung, gegebenenfalls ergänzend bei Ihrer Beihilfestelle, ein – diese erstatten Ihnen die angefallenen Aufwendungen auf Ihr Konto.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie weitere Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer? Dann vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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