Grundwissen Versicherung
Nicht immer läuft alles nach Plan. Erkrankungen, kleinere und größere Unfälle oder Unglücke sind jederzeit möglich. Damit wir uns nicht jederzeit mit der Angst, dass etwas passieren könnte belasten müssen und nur übervorsichtig agieren, gibt es eine Vielzahl von Versicherungen. Versicherungen machen das Leben unbeschwerter und vermitteln die Sicherheit, auch bei einem Schaden für Wiedergutmachung oder Ersatz sorgen zu können, ohne dafür für den Rest des Lebens büßen zu müssen.
Mit Versicherungen sollten vor allem die größten Risiken abgesichert werden, Schäden, die direkt oder indirekt zum finanziellen Ruin führen könnten. Wichtig sind vor allem Haftpflichtversicherungen und die Absicherung der Gesundheit. Ganz oben auf der Liste notwendiger Absicherungen stehen daher die private Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung.
Sichern Sie sich in allen Bereichen umfassend ab
Absicherung gegen Krankheit für Referendare und Lehrer
Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder der krank wird oder einen Unfall erleidet, medizinische Behandlung in Anspruch nehmen kann, ohne dafür mit hohen Kosten belastet zu werden. Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, die im jeweiligen Versicherungsumfang enthalten sind. Mit der Krankenversicherung wird gewährleistet, dass Gesundheit nicht eine Frage der persönlichen wirtschaftlichen Situation ist.
In Deutschland existieren parallel nebeneinander zwei völlig unterschiedliche Versicherungssysteme, die:
- Gesetzliche Krankenversicherung, mit einheitlichen Leistungen und Beitragssätzen
- Private Krankenversicherung, mit individuellen, bedarfsgerechten Leistungen und verschiedenen Tarifen
Etwa 90 Prozent der versicherungspflichtigen Bürger Deutschlands sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das sind unter anderem Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und die mehr als € 450 im Monat verdienen.
Beamte und Selbstständige sowie Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können sich privat, zum Beispiel bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, krankenversichern.
Beihilfe für Referendare und Lehrer
Der Dienstherr von Beamten übernimmt im Gegensatz zu Arbeitgebern in der Privatwirtschaft keine Beiträge zu Krankenversicherung. Referendare und Lehrer haben Anspruch auf Krankenfürsorge in Form von Beihilfe. Mit der Beihilfe erstattet der Dienstherr 50 bis 80 % der tatsächlichen entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen.
Im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht müssen Referendare und Lehrer die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Diese Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherern, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, angeboten.
Bei den Vollkostentarifen gesetzlicher Krankenversicherungen sind Erstattungen durch die Beihilfestelle überflüssig. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, bei der nur die nicht über die Beihilfe abgedeckten Kosten abgesichert werden, sind gering.
Pflegepflichtversicherung für Referendare und Lehrer
Mit der steigenden Anzahl älterer Bürger werden auch immer mehr Menschen pflegebedürftig. Pflegebedürftigkeit verursacht hohe Kosten, die privat kaum aufgebracht werden können, sei es für den Umbau der Wohnung oder die stationäre Pflege. Die Pflegeversicherung wurde daher ebenfalls zu einer Pflichtversicherung. Allerdings werden die Kosten nicht komplett übernommen, sondern nur zu einem geringen Teil. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn verringern Sie das Kostenrisiko für sich und Ihre Angehörigen.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer
Bei längerer Krankheit kann der Dienstherr Referendare und Lehrer für dienstunfähig erklären. Anspruch auf Versorgung haben nur Beamte auf Lebenszeit, die eine 5-jährige Wartezeit erfüllen. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, werden Referendare und Lehrer entlassen. Die Ansprüche von Beamten die Ruhegehalt erhalten, entsprechen in den ersten Jahren einer Mindestversorgung. Ohne Absicherung drohen in jedem Fall gravierende finanzielle Probleme.
Achten Sie darauf, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, mit der die Dienstunfähigkeitserklärung des Dienstherrn ohne weitere Überprüfung anerkannt wird und Sie auch bei Entlassung eine monatliche Rente erhalten. Einer der wenigen Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn.
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten das größte Kapital. Ohne das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit sind Sie auf Sozialleistungen angewiesen, mit denen sich der Lebensstandard massiv verschlechtern wird. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, genauer gesagt Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor Einkommensverlusten. Mit einer Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sind Sie auch bei Dienstunfähigkeit finanziell unabhängig.
Private Unfallversicherung für Lehrer und Referendare
Etwa 75 Prozent aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Die Unfallfürsorge beschränkt sich allerdings nur auf Unfälle, die während der Dienstzeit passieren. Für die Kosten, die bei dauerhaften Schäden entstehen, müssen Sie privat aufkommen. Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn zahlt bereits bei 1-prozentiger Invalidität Entschädigungsleistungen, zum Beispiel für kosmetische Operationen oder psychologische Betreuung.
Haftpflichtversicherungen
Neben der Absicherung der eigenen Gesundheit und Arbeitskraft sind Haftpflichtversicherungen essenziell. Fügen Sie Dritten einen Schaden zu, müssen Sie Schadenersatz leisten. Sie haften unbeschränkt und in voller Höhe – möglicherweise ein Leben lang und bis zu Ihrem finanziellen Ruin.
Die private Haftpflichtversicherung – unverzichtbar für Referendare und Lehrer
Eine Versicherung, die jeder haben sollte, ist die private Haftpflichtversicherung. Dass eine andere Person durch einen Fehler Ihrerseits zu Schaden kommt, geschieht schnell. Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können schnell die Millionengrenze überschreiten, beispielsweise wenn Sie Schmerzensgeld oder lebenslange Renten zahlen müssen.
Die private Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, die an Sie gestellt werden und springt ein, wenn Sie zum Geschädigten werden und der Schadensverursacher nicht für den Schaden aufkommen kann. Mit einer Police können Sie sich und Ihre Familie umfassend gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden pauschal bis zu einer Summe von 20 Millionen € absichern.
Abgedeckt werden:
- Schäden am Eigentum des Vermieters
- Gefälligkeitsschäden
- Verlust fremder Schlüssel und Austausch zentraler Schließanlagen bis zu 50.000 €
- Abwasserschäden
- Schäden während Auslandsreisen
- Sachschäden gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten
- Schäden bei einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 € und bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Kfz-Haftpflichtversicherung – Pflicht für Referendare und Lehrer mit eigenem Fahrzeug
Unfälle im Straßenverkehr können durchaus Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Damit Sie sich als Schadensverursacher nicht finanziell ruinieren, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, ohne die Sie mit Ihrem Auto oder Motorrad nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge. Ihr eigenes Fahrzeug können Sie mit einer Kaskoversicherung gegen Unfallschäden, Diebstahl, Brand oder Hagel absichern.
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FAQ Grundwissen Versicherungen
Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen von Unfällen, Krankheiten und anderen Risiken. Einige Versicherungen, die jeder haben muss, sind Pflichtversicherungen, wie beispielsweise die Krankenversicherung. Bei den freiwilligen Versicherungen muss jeder für sich entscheiden, in welchen Bereichen er sich finanziell absichern möchte. Aufgrund der Vielzahl von Versicherungen kann es schwierig werden, die zum Bedarf passenden Versicherungslösungen zu finden.
Welche Versicherungen benötigt jeder Referendar und Lehrer?
Die eigene Gesundheit ist ein sehr wertvolles Gut, ohne die nichts geht. Damit jeder, unabhängig von seiner persönlichen finanziellen Situation, medizinische Behandlung in Anspruch nehmen kann, ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Ohne Krankenversicherung können Sie kein Arbeits- beziehungsweise Dienstverhältnis aufnehmen. In Deutschland gehören etwa 90 Prozent der Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse an, 10 Prozent sind privat krankenversichert.
Gesetzlich krankenversichern müssen sich alle Arbeitnehmer, deren Einkommen über € 450 im Monat und unter der Versicherungspflichtgrenze liegt sowie Azubis, Studenten und Praktikanten ohne Entgelt, Rentnerinnen und Rentner bei entsprechenden Vorversicherungszeiten, Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz 4.
Die private Krankenversicherung steht nur einem eingeschränkten Personenkreis offen. Dazu gehören Selbstständige, Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet sowie Beamte, unabhängig von der Einkommenshöhe.
Welche Vorteile haben Referendar und Lehrer bei privater Absicherung?
Referendare und Lehrer auf Lebenszeit sind nicht sozialversicherungspflichtig, sie haben die freie Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Für Beamte bieten private Versicherer spezielle Beamtentarife an, mit denen die Beihilfeleistungen optimal zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz ergänzt werden.
Im Rahmen der Beihilfe erstattet der Dienstherr seinen Beamten einen Teil seiner im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod entstandenen Kosten. Sie müssen nur noch die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Für Beamte ist der Krankenversicherungsschutz aus Beihilfe und beihilfekonformer Krankenversicherung daher besonders kostengünstig.
Was müssen Referendar und Lehrer beachten, wenn sie sich gesetzlich krankenversichern?
Referendare und Lehrer können sich, wenn sie bisher gesetzlich versichert waren, weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Beihilfekonforme Tarife bieten gesetzliche Krankenkassen allerdings nicht an. Mit einer Vollkostenversicherung werden von der Kasse die Kosten bei Krankheit komplett übernommen, sofern sie im Leistungskatalog enthalten sind. Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie für die eigentliche Behandlung nichts. Erstattungen durch die Beihilfe sind überflüssig. Der Anspruch auf Beihilfe erlischt, beziehungsweise kann nur für nicht im Leistungskatalog enthaltene Leistungen geltend gemacht werden.
Da der Dienstherr sich nicht an Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt, zahlen Sie den vollen Beitragssatz. Der Beitragsermittlung wird nur das Einkommen zugrunde gelegt. Mit einem hohen Gehalt zahlen Sie auch hohe Versicherungsbeiträge.
Warum ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung für Referendare und Lehrer?
Auch die Kosten im Pflegefall können zur enormen finanziellen Belastung werden. Daher ist die Pflegeversicherung seit 1995 ebenfalls eine Pflichtversicherung, allerdings sind die Leistungen nur als Zuschuss zu den real anfallenden Kosten anzusehen. Ein großes Risiko tragen die Versicherten weiterhin selbst.
Wie werden medizinische Leistungen für Referendar und Lehrer abgerechnet?
Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen direkt mit Arzt oder Krankenhaus ab.
Kann ich jederzeit die Krankenversicherung wechseln?
Ein Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen ist problemlos nach einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich.
Die Kündigungsfrist von privaten Krankenversicherungen beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Eine Kündigung ist jedoch meist nur mit Nachteilen verbunden. Möchten Sie bei einer anderen privaten Versicherungsgesellschaft aufgenommen werden, steht hier wieder die Überprüfung des Gesundheitszustandes an. Auch aufgrund des mittlerweile höheren Alters müssen Sie davon ausgehen, dass die Beiträge einer neuen Versicherung höher sein werden. Zusätzlich gehen die bereits gebildeten Altersrückstellungen zum großen Teil verloren und es gelten wieder Wartezeiten, bis verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden können. Eine Kündigung ist selten sinnvoll.
Sollte Ihnen die private Krankenversicherung in Ihrem Tarif zu teuer sein, haben Sie die Möglichkeit, beispielsweise den Tarif zu wechseln. Bei einer neuen Versicherung werden Sie unter Umständen nur noch im Basistarif aufgenommen. Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sind Sie als angestellter Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, können Sie in die private Versicherung wechseln, wenn Ihr Einkommen ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Welche ist für Referendare und Lehrer die günstigste Krankenversicherung?
Die Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Mit einem recht guten Gehalt und der Tatsache, dass Sie für die Beiträge in voller Höhe aufkommen müssen, wird diese Form der Absicherung teuer. Allerdings bieten gesetzliche Krankenversicherungen den Vorteil, dass in der Familienversicherung mit einem monatlichen Versicherungsbeitrag die gesamte Familie abgesichert werden kann.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 % plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 %. Berechnungsgrundlage bildet das Monatsbruttoeinkommen. Bei angestellten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber 50 % der Versicherungskosten.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen allerdings nur eine Regelversorgung. Alles, was über das Notwendigste hinausgeht, müssen Sie privat zahlen.
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird anhand der Faktoren Gesundheitszustand und Alter bei Versicherungsabschluss sowie gewünschte Leistungen und Beihilfebemessungssatz ermittelt. Da Sie nur die 20 bis 50 % der Kosten, die nicht von der Beihilfe getragen werden, absichern, ergeben sich nur geringe Beiträge.
Gibt es spezielle Versicherungen für Referendar und Lehrer?
Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstanfänger-Police für Referendar und Lehrer
Während des Referendariats, in der Probezeit und in den ersten 5 Dienstjahren nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit besteht bei Dienstunfähigkeit vonseiten des Dienstherrn noch keine Fürsorgepflicht. Referendare und Lehrer können in dieser Zeit noch nicht in den Ruhestand versetzt werden und erhalten somit auch kein Ruhegehalt. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Für die geleisteten Dienstjahre zahlt der Dienstherr die Versicherungsbeiträge nach. Die Dienstjahre gelten als Zeiten, in denen Sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind. Wenn bereits Ansprüche auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, sind diese gering.
Diensthaftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer
Für Schäden, die Sie verursachen, müssen Sie Schadenersatz leisten. Das gilt im dienstlichen wie im privaten Bereich. Schon während des Referendariats können Sie für Schäden, die Sie im Dienst herbeiführen, zur Verantwortung gezogen werden. Der Vorwurf einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht, wenn ein Kind in Ihrer Dienstzeit zu Schaden kommt, steht schnell im Raum. Artikel 34 des Grundgesetzes besagt:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“ Die Schadenersatzforderungen werden an Ihren Dienstherrn gestellt, der Sie unter Umständen in Regress nehmen wird. Bei einem Personenschaden können Sie zur Zahlung von Schmerzensgeld bis hin zur Zahlung von lebenslangen Renten verurteilt werden.
Welche Versicherungen könnten für Referendar und Lehrer noch von Bedeutung sein?
Haben Sie ein eigenes Fahrzeug, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen im Straßenverkehr sind Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe nichts Ungewöhnliches, beispielsweise wenn Personen zu Schaden kommen. Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, ohne die Sie sich als Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr strafbar machen.
Was ändert sich für Referendare und Lehrer, die eine Familie gründen?
Sind Sie der Hauptverdiener, ist es wichtig, Ihre Familienangehörigen finanziell abzusichern, falls Ihnen etwas zustoßen sollte. Optimalen Schutz bietet die Risikolebensversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn. Von Experten wird als Versicherungssumme das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens empfohlen. Haben Sie Nachwuchs, sollte die Summe noch höher angesetzt werden. Auch beim Kauf einer Immobilie ist eine Erhöhung empfehlenswert.
Besitzen Sie Hausrat, der beispielsweise nach Einbruchdiebstahl oder einem Rohrbruch mit den eigenen Reserven kaum zu ersetzen wäre, ist eine Hausratversicherung ratsam.
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sind gern für Sie da.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie noch Fragen dazu, wie Sie sich als Student, Referendar und Lehrer absichern können? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn. Wir beraten Sie gern!
Franca Bartjes-Kehr
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53229 Bonn
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