Gesetzlich oder privat – als Lehrer und Referendar auf die richtige Krankenversicherung setzen
Seit 2009 benötigen alle Bürger in der Bundesrepublik Deutschland eine verpflichtende Krankenversicherung, so auch Lehrer und Referendare. Natürlich benötigen Sie neben der Krankenversicherung weitergehende Versicherungen, diese sind jedoch nur empfehlenswert und nicht verpflichtend. Die Wahl der Krankenversicherung will allerdings gut überlegt sein – Sie stellt nicht nur einen verpflichtenden Krankenversicherungsschutz dar, sondern ist immens wichtig im Falle einer Erkrankung, da die finanziellen Folgen einer Behandlung mitunter ein Vermögen kosten kann.
Gerade als Lehrer und Referendare sind Sie stets einem hohen Stresslevel ausgesetzt, was zu schwerwiegenden Folgen führen kann. So sind Erkrankungen der Psyche mittlerweile an der Tagesordnung.Darüber hinaus sind Sie einer Reihe von Kinderkrankheiten, Infektionen etc. ausgesetzt, die Ihre Schüler tagtäglich übertragen. Schnell wird somit deutlich, warum der Gesetzgeber die Versicherungspflicht eingeführt hat – Sie verschafft beiden Parteien eine finanzielle Sicherheit. Dem Behandler, dass er seine ihm zustehende Vergütung erhält und Ihnen jene, sich nicht bis ins Unermessliche verschulden zu müssen.
Krankenversicherung – die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) für Lehrer im Vergleich
Das Krankenversicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland ist im Wesentlichen auf zwei Säulen aufgebaut – der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung. Die GKV ist dadurch geprägt, dass es trotz einer Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen auf dem Versicherungsmarkt der Leistungskatalog bei allen Gesellschaften nahezu identisch ist. Hintergrund ist hier der im SGB V vorgeschriebene Katalog an Leistungen, welcher die Krankenversicherungen an diesen bindet.
Anders hingegen die PKV – bei dieser Form der Absicherung haben Sie im Rahmen der Vertragsfreiheit die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz Ihren persönlichen Bedürfnissen anzupassen. Das bedeutet, Sie schließen nur den Schutz ab, den Sie auch wirklich wünschen.
GKV vs. PKV – eine Gegenüberstellung
Wie so oft haben Sie auch bei der Wahl der Krankenversicherung die Qual der Wahl – beide Versicherungssysteme haben Ihre Vor- und Nachteile. Schauen wir uns beide Versicherungsmodelle einmal detailliert an:
Die GKV wirkt sich immer dann vorteilhaft aus, wenn Sie Kinder haben, und diese nicht über den anderen Elternteil mitversichert sind. In derartig gelagerten Fällen können Sie die Kinder beitragsfrei mitversichern.
Gerade zu Beginn des Berufslebens stellt dies eine attraktive Möglichkeit dar, die Familie gegen die finanziellen Folgen von Erkrankungen abzusichern, vor allem, weil sich die Beiträge anhand Ihres Einkommens bemessen. Am Anfang Ihrer beruflichen Karriere verdienen Sie noch ein verhältnismäßig geringes Einkommen, so dass die Beiträge zur GKV entsprechend günstig sind – mit zunehmendem Einkommen erhöhen sich dann die Beiträge.
Die Absicherung in der privaten Krankenversicherung hingegen erfolgt anders – hier muss jede versicherte Person eine eigene Versicherungspolice besitzen, also auch einen individuellen Beitrag entrichten. Schnell wird also deutlich, dass eine private Krankenversicherung eine sehr kostspielige Angelegenheit werden kann, je nachdem wie groß der zu versichernde Personenkreis ist. Ein entscheidender Vorteil der PKV ist jedoch der deutliche Mehrwert an Versicherungsschutz, da der Leistungskatalog im Vergleich zur GKV um ein Vielfaches aufgewertet wurde. So haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus sowie vieles mehr. Ferner können die von Ihnen gewünschten Versicherungsleistungen im Rahmen der Antragstellung individuell vereinbart werden.
Ein weiterer Nachteil der GKV ist gegenüber der PKV die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskataloges – dies ist auch der Grund, warum der Beitrag festgelegt bei 15,5 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens liegt sowie der gesetzlich vorgeschriebene Leistungskatalog bei allen Versicherern gleich ist. Wahlmöglichkeiten in Sachen Leistungen haben Sie hier nur in einem begrenzten Maße, welche in der Regel auch wenig sinnvoll sind.
Als Lehrer macht es dem Grunde nach wenig Sinn, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern, da Sie mit Ihrem Einkommen ohnehin den Höchstbeitrag in der GKV zahlen müssten und im Gegenzug verhältnismäßig schlechte Leistungen seitens der Krankenversicherung erwarten können.
Darüber hinaus haben Sie als verbeamteter Lehrer einen Anspruch auf Beihilfe, das heißt, einen Teil der Ihnen entstandenen Aufwendungen im Krankheitsfall werden durch den Dienstherrn erstattet. Sie müssen in diesem Fall lediglich die Restkosten zahlen, weshalb es hier möglich ist, einen Quotentarif in der PKV abzuschließen, der deutlich unter dem Preisniveau eines Vollkostentarifes liegt.
Näheres hierzu erläutert Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn – sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie allumfassend uns spartenübergreifend, ganz in Ihrem Interesse.
Wann ist für Lehrer eine Krankenversicherung wichtig?
Die Frage nach der Wichtigkeit einer Krankenversicherung für Lehrer und Referendare stellt sich an dieser Stelle gar nicht – Hintergrund ist der, dass der Abschluss einer Krankenversicherung ohnehin verpflichtend ist. Unabhängig davon sollten Sie sich jedoch von dem Gedanken einer Pflichtversicherung lösen, und die Krankenversicherung als sinnvolle Einrichtung ansehen, die Ihnen eine permanente, auf hohen Niveau stattfindende Gesundheitsvorsorge sichert.
Zwar kann man auch als gesetzlich versicherter Patient von einer Versorgung auf hohem Niveau sprechen, nichts desto trotz werden Sie schnell feststellen, dass eine private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV deutlich besser abschneidet – gerade für Lehrer und Referendare. In der PKV erhalten Sie umfassende medizinische Leistungen inklusiver sinnvoller Vor- und Nachbehandlungen.
Ungeachtet vom Leistungsspektrum sollten Sie aber bei der Wahl der Krankenversicherung eine Reihe weiterer Faktoren berücksichtigen. Beispielsweise sollten Sie frühzeitig Ihre Familienplanung in Ihre Überlegungen einbeziehen, da Ihr Kind möglicherweise über Sie versichert werden soll. Im Falle einer privaten Krankenversicherung würden hier zusätzliche Kosten auf Sie zukommen, während in der GKV eine kostenlose Familienversicherung möglich wäre – in diesem Fall wäre die gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen eine echte Alternative. In diesem Fall könnten Sie auf Wunsch ergänzende Krankenzusatztarife abschließen, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz optimal aufwerten.
Ist ein späterer Wechsel noch möglich?
Eines möchte Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn an dieser Stelle vorab mit auf den Weg geben:
Lassen Sie sich bitte viel Zeit bei der Auswahl einer Krankenversicherung – anders als eine KFZ-Versicherung stelle die Krankenversicherung eine Versicherung dar, die man im Normalfall nicht mehr unbedingt wechseln sollte. Ein Wechsel aus einer privaten Gesellschaft in der gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich – ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen.
Ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in die andere ist zwar rechtlich ohne weiteres möglich, meist aber problembehaftet und wenig empfehlenswert. Dies hängt mit der Risikoeinstufung in Form einer Gesundheitsprüfung zusammen – je gesünder Sie bei Antragstellung sind, desto günstiger sind die Beiträge. Ebenso spielt das Lebensalter eine wichtige Rolle. Hier gilt: Je jünger, desto günstiger. Wechseln Sie also zu einem späteren Zeitpunkt zu einer anderen Gesellschaft, steigt das Eintrittsalter und das Risiko eventueller Vorerkrankungen – die Beiträge werden somit in der Regel deutlich teurer als vorher. Somit kann die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn von einem späteren Wechsel der PKV nur abraten.
Sprechen Sie uns aber hierzu gerne an – wir erläutern Ihnen Ihre Fragen detailliert und allumfassend in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn.
Zusammenfassung
Durch die Einführung einer verpflichtenden Krankenversicherung für jedermann ist es in Deutschland jedem Bürger möglich, einen Arzt aufsuchen zu können, ohne sich Gedanken über die finanziellen Folgen machen zu müssen. Es wird zwischen zwei Säulen unterschieden – der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn unterstützt Sie gerne bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung. Sie haben gerade den Informationstext zur Krankenversicherung gelesen.
FAQ zur Krankenversicherung
Wie müssen Rechnungen beglichen werden?
An dieser Stelle kommt es darauf an, wie Sie versichert sind – privat oder gesetzlich. Aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungssysteme müssen Sie als gesetzlich versicherter Patient lediglich die krankenversicherungskarte vor der Behandlung abgeben. Auf dieser sind alle relevanten Daten gespeichert, so dass der Arzt unmittelbar mit Ihrer Krankenversicherung im Rahmen des Sachleistungsprinzips abrechnen kann. Anders hingegen ist das Prozedere bei Privatpatienten – diese erhalten nach der Behandlung eine Rechnung des Behandlers, welche zunächst durch den Versicherten in Vorleistung zu erstatten ist.
Diese reichen Sie dann zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung sowie bei der Beihilfestellt ein, so dass Ihnen die entstanden Aufwendungen erstattet werden können (Kostenerstattungsprinzip). Den Zeitpunkt des Einreichens bestimmen allein Sie – allerdings warten Sie nicht zu lange, denn schnell kann dieses in Vergessenheit geraten.
Für die Einreichung der Rechnung bei der Krankenversicherung haben Sie drei Jahre Zeit (gesetzliche Verjährungsfrist). Doch Achtung! Beachten Sie, dass die Beihilfestellen in der Regel kürzere Fristen haben. Da das Beihilferecht jedoch in den Bundesländern individuell geregelt ist, erfragen Sie diese bitte direkt bei Ihrer jeweils zuständigen Beihilfestelle. Private Krankenversicherte haben oftmals eine Beitragsrückerstattung (BRE) in den Tarifen inkludiert.
Dies bedeutet, dass Sie bei Leistungsfreiheit der Krankenversicherung über einen vorgegebenen Zeitraum hinweg im Folgejahr einen Teil der von Ihnen gezahlten Versicherungsbeiträge erstattet bekommen. Somit sollten Sie immer schauen, ob die bisherigen Rechnungen das Niveau der Beitragsrückerstattung erreichen – erst wenn diese Grenze erreicht ist, macht eine Erstattung der Versicherung Sinn.
Wer kann mich als Lehrer eine Beratung in Sachen Versicherung durchführen?
Insbesondere Lehrer und Referendare haben im Vergleich zu anderen Beamtengruppierungen einen speziellen Bedarf an Versicherungen. Dieser fängt bei der Krankenversicherung an und endet bei der Diensthaftpflichtversicherung. Eine Beratung sollte daher bei einem Versicherer erfolgen, der sich auf die besonderen Bedürfnisse – speziell die der Lehrer und Referendare – spezialisiert hat, erfolgen.
So beispielsweise die DBV – wir sind seit nunmehr 140 Jahren als Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst bekannt und wissen um die besonderen Gepflogenheiten, die der öffentliche Dienst in all seinen Facetten mit sich bringt. Hier kann eine fundierte und umfassende Beratung sichergestellt werden. Unabhängig hiervon steht es Ihnen natürlich frei, ein Versicherer Ihrer Wahl aufzusuchen – eine große Rolle spielt hier auch das Vertrauen.
Selbstverständlich steht Ihnen an dieser Stelle auch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn mit Rat und Tat zur Seite – sprechen Sie uns jederzeit gerne an! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Gilt es bei der Versicherung für Lehrer Besonderheiten zu beachten?
Ein wesentlicher Aspekt bei der Auswahl Ihrer Versicherungen ist der notwendige Umfang – dieser sollte immer auf die individuellen Bedürfnisse sowie dem jeweiligen Berufsbild angepasst werden. So sollten Lehrer und Referendare zum Beispiel darauf achten, dass Sie beim Abschluss der Haftpflichtversicherung neben der Privathaftpflichtversicherung unbedingt einen Amtshaftungsbaustein inkludieren, welcher auch eine Schlüsselversicherung beinhaltet, da Sie seitens des Dienstherrn in Regress genommen werden könnten, falls dieser Ihnen abhandenkommen sollte – der Austausch einer Schließanlage kann mitunter mehrere Zehntausend Euro kosten.
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, schlagen Ihnen darüber hinaus den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise für verbeamtete Lehrer und Referendare zusätzliche Variante in Form der Dienstunfähigkeitsversicherung vor – so können Sie sichergehen, auch im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht auf den aktuellen Lebensstandard verzichten zu müssen.
Wichtig ist, dass die Krankenversicherung neben dem persönlichen Versicherungsumfang auch den individuellen Beihilfeanspruch berücksichtigt. Sie müssen lediglich den Teil absichern, welcher seitens der Beihilfestelle nicht reguliert wird. Nur so kann die Krankenversicherung kostenoptimiert auf sie zugeschnitten werden. Vergleichen Sie die Ihnen zusagenden Tarife unter Einbeziehung aller Aspekte und entscheiden Sie nicht vorschnell – eine Krankenversicherung wird in der Regel einmalig für das ganze Leben abgeschlossen, da ein späterer Wechsel dieser häufig mit Problemen verbunden ist.
Ist der Abschluss einer Krankenversicherung für Lehrer und Referendare wichtig?
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2009 unterliegt jedermann der Krankenversicherungspflicht – somit gilt diese Verpflichtung auch für Lehrer und Referendare. Ob der Abschluss aus rechtlicher Sicht wichtig ist daher aus dieser Sicht irrelevant. Allerdings ist die Krankenversicherung unabhängig etwaiger Verpflichtungen eine elementar wichtige Absicherung – zunehmend wachsende Behandlungskosten und Arzneimittelpreise machen diese Versicherung unumgänglich.
Nur mit dieser ist eine gute Gesundheitsvorsorge sichergestellt. Sollten Sie sich erstmalig selber versichern müssen, ist im Vorfeld eine detaillierte Abwägung durchzuführen, welche Krankenversicherung, gesetzlich oder privat, in Ihrem Fall die ideale Lösung ist. Beachten Sie als verbeamteter Lehrer auch, dass Sie einen Beihilfeanspruch gegenüber Ihrem Dienstherrn haben, den es bei den Überlegungen einzuplanen gilt.
Wie teuer ist eine Krankenversicherung für Lehrer?
An dieser Stelle kommt es besonders darauf an, ob Sie sich für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entschieden haben. Aufgrund der Solidarprinzips wird im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens fällig. Demnach steigen die Mitgliedsbeiträge mit zunehmenden Einkommen bis zum Erreichen der Beitragshöchstgrenze, welche jährlich seitens der Politik angepasst wird.
Anders hingegen werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung berechnet. Hier kommt es primär darauf an, wie alt Sie bei Antragstellung sind sowie auf Ihren derzeitigen Gesundheitszustand – je jünger und gesünder Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind, desto günstiger werden die monatlichen Beitragsbelastungen. Ein weiterer Aspekt ist der jeweilige Leistungsumfang. Je mehr Leistungen Sie absichern möchten, desto höher die Beitragsbelastungen. Gerne beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn ausführlich zum Thema – sprechen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da und sichern Sie ab!
Wo finde ich die günstigste Krankenversicherung für Lehrer?
Die Frage nach einem günstigen Anbieter kann pauschal leider nicht beantwortet werden. Aufgrund der Vielzahl an Anbietern auf dem Versicherungsmarkt ist der Markt nahezu überschwemmt mit unterschiedlichen Tarifgestaltungen, die einen Vergleich ohne weiteres nicht möglich machen.
Aus diesem Grund empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn empfiehlt Ihnen daher, vorab Ihre persönlichen Favoriten auszusuchen und dann entsprechende Angebote einzuholen, welche Sie dann vergleichen können. Lediglich bei gesetzlich versicherten Lehrern kann der Beitrag sehr schnell ermittelt werden, da dieser anhand Ihres Einkommens festgelegt wird und beträgt 15,5 Prozent Ihres jeweiligen Bruttolohnes beträgt.
Was muss ich als Lehrer im Krankheitsfall tun?
Der Ablauf ist zunächst der gleiche, egal ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Zunächst suchen Sie einen Arzt auf. Gesetzlich versicherte Patienten legen die Gesundheitskarte Ihrer Krankenversicherung vor, so dass der Arzt unmittelbar mit der Krankenversicherung abrechnen kann – mehr brauchen Sie in diesem Fall nicht zu tun (Sachleistungsprinzip).
Bei Privatpatienten ist der Ablauf etwas anders geregelt. Sie erhalten seitens des Behandlers eine Rechnung, welche zunächst in Vorleistung zu regulieren ist. Im Abschluss reichen Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung und gegebenenfalls bei Ihrer Beihilfestelle ein, so dass im Nachhinein eine Erstattung erfolgen kann. In diesem Fall spricht man vom so genannten Kostenerstattungsprinzip.
Sie haben gerade den Informationstext Krankenversicherung (FAQ) gelesen.
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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