Vorteile der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare

Andres als in vielen anderen Ländern, auch innerhalb Europas, basiert das Krankenversicherungssystem in Deutschland auf zwei tragenden Säulen – auf der privaten Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Funktionsweise dieser beiden Krankenversicherungen ist dabei grundlegend unterschiedlich – gemeinsam haben Sie nur die Tatsache, dass Sie im Falle einer Erkrankung einen Arzt aufsuchen können, dessen Honorar seitens der Versicherungen übernommen wird. Dies gilt selbstverständlich auch für notwendige Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel. 

Im Zusammenhang mit der Kostenerstattung treten bereits die ersten Unterschiede auf. Während die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip erstattet, praktiziert die private Krankenversicherung das Kostenerstattungsprinzip. Doch was bedeutet dies konkret? 

Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip wird – wie alle Belange der gesetzlichen Krankenversicherung – im SGB V geregelt, genauer gesagt im Paragraf 2. Hierunter versteht der Gesetzgeber die Bereitstellung von medizinischen Sach- und Dienstleistungen, ohne dafür seitens des Behandlers eine Liquidation erstellt wird. Es erfolgt eine Direktabrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse des Patienten. Hierzu geben Sie einfach Ihre Gesundheitskarte vor der Behandlung ab, auf der alle relevanten Daten hinsichtlich Ihrer Person sowie der Krankenversicherung gespeichert sind. 

Kostenerstattungsprinzip

Das Gegenteil zum Sachleistungsprinzip stellt das Kostenerstattungsprinzip dar. In diesem Fall erhalten Sie nach erbrachter Leistung eine Privatliquidation, welche ihrerseits in Vorkasse zu begleichen ist. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung – gegebenenfalls auch bei der Beihilfestelle – ein, damit diese die entstandene Aufwendung erstatten kann.

Die richtige Krankenversicherung für Lehrer oder Referendare

Als Lehrer oder Referendar stehen Sie mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit in einem Beamtenverhältnis, was wiederum zur Folge hat, dass Sie von der verpflichtenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit sind. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich selbst zu entscheiden, ob Sie sich zukünftig privat oder gesetzlich versichern möchten. Doch welche Versicherung ist die richtige Wahl für Lehrer oder Referendare?

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn empfiehlt an dieser Stelle ausdrücklich den Abschluss einer privaten Krankenversicherung – nur in ganz seltenen Ausnahmefällen ist dies jedoch nicht möglich oder wenig sinnvoll. Bei diesen Fällen handelt es sich in der Regel um Personen mit etwaigen Vorerkrankungen, die zum Ausschluss einer privaten Krankenversicherung führen sowie Beamte mit vielen Kindern und diese mit privatversichert werden müssten. Näheres hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, da die Thematik an dieser Stelle nicht in vollem Umfang erörtert werden kann. 

Leistungen der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare – eine Aufzählung

  • In der PKV haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen individuell und frei zu wählen. Sehen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick über Ihre Möglichkeiten.
  • Wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt anliegt, haben Sie Anspruch auf ein 1-2 Bettzimmer, um in aller Ruhe wieder auf die Beine zu kommen.
  • Beitragsrückerstattungen von bis zu fünf Monatsbeiträgen sind möglich, in der GKV gehen Sie leer aus.
  • Abhängig vom gewählte Leistungsumfang werden Zahnersatzleistungen bis zu 100% ohne weitere Zuzahlungen übernommen.
  • Sie können eine Chefarztbehandlung verlangen oder Ihren Arzt selbst bestimmen.
  • Sie müssen bei Arzneimitteln nichts zuzahlen.
  • Sie profitieren normalerweise bei der Terminvergabe beim Arzt von einer bevorzugten Behandlung und müssen nicht lange warten.
  • Die PKV bildet selbst Altersrückstellungen und es ist von Vorteil, wenn keine weiteren Rücklagen gebildet werden müssen, die GKV hingegen nicht.
  • Den Erhalt des kompletten, selbst gewählten Leistungsumfangs garantiert die PKV in jedem Fall.

Beihilfe durch den Dienstherrn

Als verbeamteter Lehrer trägt Ihr Dienstherr in der Regel die Hälfte der Krankenkassenbeiträge. Für die Übernahme der Restkosten sollten Sie über eine Ersatzversicherung verfügen. Einige private Krankenversicherungen bieten sogenannte „Restkosten-Tarife“ an. Für Beamte ist eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse eigentlich sinnlos, aber 50% Zuschuss auf die Krankenkassenbeiträge sind schon eher interessant.

Tarifvergleich bei der PKV

Gern unterstützt Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bei der Auswahl des besten Tarifs, allerdings benötigen wir dafür ein paar Informationen zu Ihrer Person. Gern finden wir für Sie die optimalen Angebote heraus und lassen Ihnen die passenden Tarife kostenlos und unverbindlich per E-Mail zukommen.

Unterschiede zwischen der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung

Neben dem Abrechnungssystem bestehen zwischen der privaten Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung weitere Unterschiede. Während seitens der GKV lediglich Leistungen für Vertragsärzte erstattet werden, die auch Mitglied in der kassenärztlichen Vereinigung sind, spielt dieser Umstand bei privat versicherten Patienten in der Regel keine Rolle. 

Ein klassisches Beispiel stellt hier die ambulante Behandlung in einem Krankenhaus dar. Die jeweilige Fachklinik hat für den ambulanten Bereich keine Zulassung – somit dürfen gesetzlich Versicherte die Behandlung nicht in Anspruch nehmen (diese müssten stationär aufgenommen werden).

Ferner liegen große Unterschiede im Leistungsspektrum vor. Während der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vollumfänglich im fünften Sozialgesetzbuch geregelt wird, haben private Krankenversicherter die Möglichkeit im Rahmen der Vertragsfreiheit die Leistungen anzubieten, die Sie für sinnvoll ansehen. Der Antrag in der privaten Krankenversicherung kann unabhängig vom Alter gestellt werden. Wichtig jedoch ist die Tatsache, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, Sie müssen als Angestellter ein Einkommen oberhalb der Sozialversicherungspflichtgrenze erzielen (diese wird jährlich neu durch die Politik bestimmt) oder aus anderen Gründen von der verpflichtenden Mitgliedschaft befreit sein (Beamte, Selbständige). 

Die Aufnahm in die gesetzliche Krankenversicherung hingegen ist maximal bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfolgt stets eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Form eines Fragebogens. Entstehen hier Ungereimtheiten oder Klärungsbedarf, kann es passieren, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen – die Kosten hierfür werden selbstverständlich vom Versicherer getragen. 

Je nach Gesundheitszustand erfolgt eine Zu- oder Absage, beziehungsweise eine Aufnahme unter Zahlung eines monatlichen Risikozuschlages. Ein weiterer Unterschied ergibt sich im Rahmen der Beitragslast – die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden ab Abschluss des Vertrages bis hin zum Tode fällig. Ein Umstand, der eine private Krankenversicherung nicht unbedingt preiswerter als die gesetzliche macht. Allerdings dürfen Sie an dieser Stelle nicht außer Acht lassen, dass Sie von deutlich besseren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung partizipieren, und dass eben auch ein Leben lang. Ferner erhalten Sie in der Regel als Lehrer oder Referendar eine Beihilfe durch den Dienstherrn, so dass die auf Sie zukommende Beitragslast im Vergleich zu Versicherten ohne Beihilfeanspruch deutlich niedriger ausfallen wird. 

Ein weiteres Leistungsplus der privaten Krankenversicherung ist die so genannte Beitragsrückerstattung. Dies bedeutet, dass Sie einen Teil Ihrer Beiträge erstattet bekommen, wenn Sie im laufenden Kalenderjahr keine Rechnungen bei der Krankenversicherung einreichen (Einreichungen bei der Beihilfe bleiben hiervon unberührt. Es lohnt sich also, die Rechnungen zunächst zu sammeln und erst dann einzureichen, wenn die Rechnungshöhe die Summer der Beitragsrückerstattung überschreitet. 

Lohnt sich als Lehrer oder Referendar der Abschluss einer privaten Krankenversicherung?

Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Natürlich kann es in Ausnahmefällen sinnvoller sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Konkrete Hinweise hierzu geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch – sprechen Sie uns hierzu jederzeit an, in Bonn und Umgebung sind wir für Sie da. Sie haben gerade den Informationstext zur privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare gelesen.

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FAQ - private Krankenversicherung

Wie werden die Beiträge im Alter stabil gehalten?

Viele Versicherungsnehmer schreckt es ab, sich privat zu versichern. Ein Hauptgrund hierfür sind die ungewissen Beiträge im Alter und die Sorge, diese im Rentenalter nicht mehr zahlen zu können. Doch diese Sorge können wir Ihnen ein Stück weit nehmen – in der privaten Krankenversicherung werden sogenannte Altersrückstellungen gebildet. Auf diese Weise können die Versicherer die zunehmenden Beitragssteigerungen abfangen, so dass es Ihnen auch im Renten- bzw. Pensionsalter noch möglich sein wird, die Beiträge sicherstellen zu können. 

Gegebenenfalls ist auch ein Tarif mit einer Beitragsrückerstattung attraktiv – hier erhalten Sie Versicherungsprämien erstattet, für den Fall, dass Sie keine Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung beantragt haben. 

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn empfiehlt Ihnen, beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung bezüglich Ihrer Vorerkrankungen vollständig bei der Wahrheit zu bleiben. 

Stellt Ihr Versicherer im Laufe der Vertragslaufzeit heraus, dass Sie wissentlich falsche Angaben hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes gemacht haben, wird man Ihnen Betrug vorwerfen. In der Folge werden Sie mit sofortiger Wirkung gekündigt und die bereits erbrachten Leistungen teilweise oder komplett von Ihnen zurückfordern. Dies könnte von heute auf morgen Ihr finanzielles Aus bedeuten. Daher noch einmal eindringlich unser Appell: Machen Sie immer vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Zusammenhang mit der Gesundheitsprüfung!

Kann ich im Rahmen der privaten Krankenversicherung individuelle Leistungen vereinbaren?

Sie haben die Möglichkeit, die Versicherungsleistungen Ihrem individuellen Bedarf, anzupassen. Auch optionale Tarife, mit etwaigen Selbstbeteiligungen, die zu einer Minderung der monatlichen Beitragslast führen, stehen zur Auswahl. 

Im Rahmen des Leistungskataloges bieten private Krankenversicherungen in der Regel Basistarife sowie Komforttarife an. So haben Sie beispielsweise die Wahl, ob Sie im Falle einer Krankenhausbehandlung durch den Chefarzt behandelt werden möchten, Privatzimmer in Anspruch nehmen möchten sowie von vielen weiteren Vorteilen profitieren wollen, oder auf diese Leistungen verzichten möchten, um so Beitragsersparnisse in Anspruch zu nehmen. 

Sprechen Sie uns, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn hierzu gerne an – wir erläutern Ihnen detailliert die Optionsmöglichkeiten einer privaten Krankenversicherung und versichern Sie ganz Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend.

Wo können Lehrer und Referendare eine Beratung erhalten?

Beratungen zum Thema private Krankenversicherung können Sie in jeder Versicherungsagentur oder bei Banken erhalte. Berücksichtigen Sie jedoch, dass diese in der Regel die hauseigenen Produkte vermarkten wollen und somit nicht immer Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kunden nehmen – ferner sind Sie nicht unbedingt auf den öffentlichen Dienst spezialisiert. 

Als Alternative bietet der Markt auch Versicherungsmakler. Diese agieren unabhängig von bestimmten Gesellschaften und dürfen für unterschiedliche Unternehmen beraten und vermitteln. Selbstverständlich erhalten Sie auch bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn als Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst eine fundierte und allumfassende Beratung – sprechen Sie uns hierzu gerne an. 

Auf was sollten Lehrer und Referendare bei der persönlichen Absicherung achten?

Der Versicherungsschutz sollte immer auf den Beruf und den damit zusammenhängenden persönlichen Bedarf angepasst werden. Insbesondere im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung müssen Sie als Lehrer oder Referendar darauf achten, dass Sie eine Diensthaftpflichtversicherung inklusive einer Schlüsselversicherung inkludieren. Darüber hinaus spielt auch die vorzeitige Dienstunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Lehrerberuf eine große Rolle – durch großen Stress und immer mehr anfallender Arbeit ein nicht zu unterschätzendes Risiko, welches es abzusichern gilt. 

Ist ein Wechsel der Krankenversicherung zu jederzeit möglich?

Vielleicht übermannt Sie hin und wieder das Gefühl, dass Sie den einen oder anderen Versicherungsschutz nicht mehr benötigen oder sind möglicherweise nicht ganz zufrieden mit dem Gesamtpaket Versicherung und Anbieter. In den meisten Fällen jedoch regt sich der Wunsch nach einem Wechsel, weil man ein günstigeres oder sogar leistungsstärkeres Produkt ausfindig machen konnte – in diesem Fall ist ein Wechselwunsch natürlich legitim. Wenn Sie diesen Wunsch umsetzen möchten, müssen Sie bei der Kündigung die Fristen beachten. In der Regel betragen diese zwischen einen bis drei Monate. 

Auch die Kündigungsfrist bei einer privaten Krankenversicherung ist vorgegeben. Sie beträgt drei Monate. Hier besteht jedoch die Ausnahmeregel, dass die Vorversicherung Sie erst aus dem Vertrag „entlassen“ darf, wenn Sie eine Folgeversicherung nachweisen können. Der Grund hierfür ist das bestehende Versicherungspflichtgesetz – so kann sichergestellt werden, dass Sie zu jederzeit über einen notwendigen Krankenversicherungsschutz verfügen. 

Ob Sie den Nachweis über die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung oder einer anderen privaten Krankenversicherung einreichen, spielt keine Rolle.

Wie werden die Krankheitskosten für Lehrer und Referendare erstattet?

Die Erstattung erfolgt je nach Krankenversicherungssystem auf unterschiedliche Art und Weise. Während die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen das Sachleistungsprinzips unmittelbar mit dem Arzt abrechnet, erfolgt die Abwicklung in der privaten Krankenversicherung anders. In der Konsequenz bedeutet das für Sie folgendes: 

Als privatversicherter Lehrer müssen Sie bei einer Arztrechnung zunächst in Vorleistung treten – die private Krankenversicherung erstattet Ihnen im Anschluss diesen Betrag. Allerdings sollten Sie beachten, dass die private Krankenversicherung in der Regel auch eine Beitragsrückerstattung gewährt. 

Hierbei handelt es sich um eine Erstattung eines Teiles der von Ihnen geleisteten Versicherungsbeiträge – dies geschieht immer dann, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen haben. Erst wenn die Krankenkosten die Beitragsrückerstattung (BRE) übersteigen, macht eine Einreichung der Rechnungen Sinn. 

Wie teuer ist die private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare?

Die Frage nach den monatlich zu entrichtenden Beiträgen kann nur für die gesetzliche Krankenversicherung eindeutig beantwortet werden – diese betragen 15,5 Prozent des von Ihnen erzielten Bruttoeinkommens. In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Festlegung der Beiträge einkommensunabhängig. Maßgeblich hier ist für die Festlegung das Eintrittsalter sowie der individuelle Gesundheitszustand. Dies heißt somit, dass die zu erwartenden Beiträge günstiger sind, je jünger und gesünder Sie sind.

Ferner erhalten Sie als verbeamteter Lehrer seitens des Dienstherrn eine Beihilfe. Das bedeutet, der Dienstherr beteiligt sich anteilig an den entstandenen Kosten im Krankheitsfall. Somit benötigen Sie lediglich noch eine quotierte Krankenversicherung zu dem Prozentsatz, der seitens der Beihilfestelle nicht gewährt wird – die Beiträge sinken hierzu im Vergleich zu einer Vollkostenversicherung mit gleichem Umfang um ein Vielfaches. 

Sie sehen nunmehr, dass eine tatsächliche Beitragshöhe zu nennen rein hypothetisch wäre, denn bei der privaten Krankenversicherung wird der Tarif überwiegend vom gewählten Versicherungsumfang des einzelnen Versicherungsnehmers definiert. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn möchte Sie aufrichtig darauf hinweisen, niemals aufgrund günstigerer Beiträge auf notwendige Versicherungsleistungen zu verzichten. 

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausgiebig und allumfassend zum Thema – sprechen Sie uns jederzeit an, wir sind in Bremen und Umgebung für Sie da! Sie haben die FAQ zum Thema private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare gelesen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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