Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn – Absicherung gegen unvorhersehbare Schadensereignisse

Bestimmt haben Sie schon das eine oder andere Mal darüber nachgedacht, einzelne Versicherungspolicen zu kündigen oder bereuen, diese abgeschlossen zu haben. Dann liegt es in der Natur der Sache, dass Sie gerade die Unfallversicherung als eine der sinnloseren Versicherungslösungen ansehen – schließlich ist ja noch nie was passiert und das wird auch so bleiben.

Im Großen und Ganzen könnten Sie mit einer derartigen Theorie sogar richtig liegen, denn Vorsicht schützt bekanntermaßen tatsächlich vor Schäden. Was jedoch, wenn Sie tatsächlich einmal unachtsam sind, und aufgrund eines Sturzes einen Schädelbruch erleiden und Sie in Folge dessen irreparable Hirnschäden davontragen. 

Spätestens jetzt wird klar, dass eine Unfallversicherung keineswegs eine unsinnige Versicherung ist – vielmehr ist sie elementar wichtig, da Sie mit dieser effektiv gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert sind. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn empfiehlt Ihnen daher ausdrücklich, eine Unfallversicherung abzuschließen. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an – wir beraten Sie spartenübergreifen, allumfassend und selbstverständlich ausschließlich in Ihrem Interesse. 

Die Folgen eines Unfalls stets im Auge behalten

Betrachtet man die finanziellen Folgen eines Unfalls etwas genauer, wird man sehr schnell feststellen, dass eine Unfallversicherung eine immens wichtige Versicherung ist. Die betrifft sowohl Lehrer und Referendare als auch Beamte in jeglichen anderen Berufssparten. 

Bereits kleine Unfälle, denen zunächst keine große Beachtung geschenkt wird, können in der Folge einen nicht zu unterschätzenden Schaden verursachen – spätestens dann, wenn Sie zukünftig auf Sonderanfertigungen, wie beispielsweise ein Fahrzeugumbau angewiesen sind. Gott sei Dank haben Unfälle nicht immer drastische Folgen zu verzeichnen, aber auch bei kleinen Unfallschäden kann es passieren, dass eine längere Zeit im Krankenhaus verweilen müssen – Klassiker in diesem Bereich sind Knochenbrüche oder innere Verletzungen aufgrund der Einwirkung von außen im Zusammenhang mit dem Unfall. 

Sollten Sie im Angestelltenverhältnis als Lehrer beschäftigt sein, erhalten Sie ab der siebten Woche keine Lohnfortzahlung seitens des Arbeitsgebers mehr, sondern beziehen Krankengeld seitens der Krankenversicherung. Dieses beträgt maximal 70 Prozent des zuletzt bezogenen Nettoeinkommens. Ideal wäre daher in diesem Zusammenhang, ein zusätzliches Verletztengeld zur Unfallversicherung zu vereinbaren, da dieses den finanziellen Verlust etwas abfedern kann. 

Daneben besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Unfallversicherung weitere Optionen zu vereinbaren. So gehören zum Beispiel Reha-Maßnahmen, kosmetische Operationen, Unterstützung bei Einkäufen, Haushaltshilfen und vieles mehr zum Leistungsspektrum einer Unfallversicherung. Informieren Sie sich für weitergehende Informationen hierüber gerne bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn.

Tarifvergleich Unfallversicherung

Im heutigen Tarif-Dschungel auf dem Versicherungsmarkt ist es in der heutigen Zeit nahezu unmöglich, als Laie einen seriösen Anbieter zu finden, der Sie fair und vor allem in Ihrem Interesse versichert. Aus diesem Grund möchte Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn dabei unterstützen und Hilfestellung bei der Suche einer geeigneten Versicherungslösung geben. 

Gemeinsam mit Ihnen suchen wir auf Basis Ihrer persönlichen Wünsche und Vorstellen die passenden Angebote mit dem jeweils besten Preis-Leistungsverhältnis – selbstverständlich bieten wir Ihnen diesen Service vollkommen kostenlos an. 

Gesetzliche oder private Unfallversicherung für Lehrer – was ist die bessere Alternative?

Die Frage, ob eine gesetzliche oder private Unfallversicherung abgeschlossen werden sollte, stelle sich dem Grunde nach gar nicht. 

Hintergrund ist hier, dass Sie ohnehin als Lehrer oder Referendar, egal ob verbeamtet oder angestellt, in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind. Allerdings müssen Sie zur gesetzlichen Unfallversicherung zwingend weitergehende Informationen erhalten, um zu verstehen, dass diese allein keinen hinreichenden Unfallversicherungsschutz darstellt. 

1. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt ausschließlich auf dem Weg zur Arbeit und zurück sowie während der Ausübung Ihrer Arbeit. Selbst Pausenzeiten fallen nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. 
2. Die Versicherungsleistung im Falle einer vorzeitigen Dienst- oder Berufsunfähigkeit ist derart gering, dass Sie nicht in der Lage sein werden, ihren Lebensunterhalt hiervon bestreiten zu können – ergänzender Sozialhilfebezug wäre die Folge. 
3. Erleiden Sie einen Unfall in Ihrer Freizeit, erhalten Sie keinerlei Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Können Sie also aufgrund eines privaten Unfalls Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, gehen Sie in Sachen gesetzlicher Unfallversicherung völlig leer aus. 

Leistungsspektrum der privaten Unfallversicherung für Lehrer

Das Leistungsspektrum einer privaten Unfallversicherung stellt gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung einen vielfachen Mehrwert im Rahmen des Versicherungsschutzes dar – so erhalten Sie auch Leistungen, wenn sich der Unfall in Ihrer Freizeit ereignet – bei Arbeitsunfällen erhalten Sie Leistungen parallel zu denen der gesetzlichen Unfallversicherung, ohne dass diese angerechnet werden. 

Erleiden Sie als Lehrer oder Referendar einen Unfall und haben in Folge dessen einen körperlichen oder psychischen Schaden davongetragen, sieht der Leistungskatalog der privaten Unfallversicherung eine Einmalzahlung vor. Die Versicherungsleistung wird im Einzelfall ermittelt und ergibt sich zum einen aus der Schwere der Verletzung sowie der bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungssumme – wahlweise können Sie ergänzend eine monatliche Unfallrente vereinbaren, sofern Sie einen entsprechenden Invaliditätsgrad davontragen. 

Anhand der Gliedertaxe wird der Grad der Beeinträchtigung festgelegt. Je nach Verletzung wird diese kategorisiert und bis zu einem Wert von maximal 100 eingeteilt. Bei voller Invalidität (100) erhalten Sie die volle vereinbarte Versicherungssumme – bei einem Wert von 50 die Hälfte der vereinbarten Summe. 

Die Gliedertaxe ist seitens des Versicherers fest in den Versicherungsbedingungen verankert, so dass es hier keinerlei Ermessensspielraum seitens des Versicherers gibt. Ist die Entscheidung über einen entsprechenden Invaliditätsgrad gefallen, so ist der Versicherer an die entsprechende Leistungshöhe gebunden – gleichzeitig haben Sie immer volle Transparenz und wissen, wie hoch die Versicherungsleistung im Schadensfall ausfallen wird. 

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn empfiehlt Ihnen einen sorgfältigen Vergleich der verschiedenen Tarife. Teilweise werden nicht nur Einmalzahlungen angeboten, sondern je nach Anbieter und Tarif gegen zusätzliche Beiträge auch zusätzliche Leistungen. 

Unter anderem gehören dazu:

  • Bei stationärem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie ein Tagegeld für die Zusatzkosten
  • Sie bekommen eine lebenslange Unfallrente zur regelmäßigen finanziellen Entlastung
  • Bei schweren Verletzungen steht Ihnen eine Sofortzahlung zu
  • Für kosmetische Operationen erhalten Sie finanzielle Unterstützung
  • Übernahme von Bergungs- und Transportkosten
  • Im Todesfall werden für die Hinterbliebenen Zahlungen geleistet

Zusammenfassung

Auf dem Versicherungsmarkt finden sich unzählige Versicherungsunternehmen mit den unterschiedlichsten Angeboten für Referendare und Lehrer. Hierdurch wird es schwer, den Überblick zu behalten und objektiv die richtige Entscheidung zu treffen. Aus diesem Grund möchte Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn unsere Fachexpertise anbieten und einen Versicherungsvergleich unter professionellen Bedingungen ermöglichen.

Falls Sie dennoch ohne Unterstützung suchen möchten, empfehlen wir darauf zu achten, dass die augenscheinlich günstigsten Angebote mitnichten auch die besten sind. Haben Sie immer das Gesamtpaket vor dem Hintergrund eines ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnisses vor Augen. Auch sollten Sie darauf achten, dass nicht etwa versteckte Klauseln in den Versicherungsbedingungen für Ausschlüsse in bestimmtem Fällen sorgen – nichts ist schlimmer, als im Versicherungsfall ohne Leistungen dazustehen. 

Rufen Sie uns gerne jederzeit an – wir finden gemeinsam eine optimal auf Sie zugeschnittene Lösung. Sie haben soeben den Informationstext zur Unfallversicherung für Lehrer gelesen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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