Vom Referendar zum Lehrer

Um ein Studium aufnehmen zu können, müssen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz nachweisen. Viele Studenten bleiben nach wie vor über die Eltern in der Familienversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert. Dies ist, solange Sie während des Studiums kein Einkommen erzielen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Danach können Sie in der gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

Als Referendar verdienen Sie Ihr eigenes Geld, spätestens jetzt benötigen Sie eine eigene Krankenversicherung. Beamte sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Das gilt auch für Referendare - Beamte auf Widerruf.

Versicherungsbedarf auf dem Werdegang von Lehrern

Beihilfe und Krankenversicherung von Referendar und Lehrer

Für Ihren Dienst und Ihre Treue gewährt der Dienstherr seinen Beamten umfassende Schutz- und Fürsorgeleistungen, auf die Sie als Referendar ebenfalls bis auf wenige Ausnahmen Anspruch haben. Unter anderem haben Sie das Recht auf Krankenfürsorge. Der Dienstherr erstattet in Form der Beihilfe 50 bis 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen.

Auch wenn Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind, unterliegen Sie der allgemeinen Krankenversicherungspflicht und müssen mit einer Krankenversicherung, die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten absichern. Der Dienstherr beteiligt sich weder an den Versicherungsbeiträgen zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Sind Sie noch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, können Sie frühzeitig mit einer Anwartschaftsversicherung Ihre spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn ohne Wartezeit und zu den bestmöglichen Konditionen sicherstellen. Bei Abschluss der Anwartschaft erfolgt bereits die Gesundheitsprüfung, auf deren Ergebnis die spätere Aufnahme und die Beiträge basieren. Alle Erkrankungen, die nach dem Abschluss auftreten, werden nicht mehr berücksichtigt.

Möchten Sie die Beihilfe des Dienstherrn in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Krankenkassen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn angeboten.

Privat oder gesetzlich versichern?

Die private Krankenversicherung ist für Referendare und Lehrer mit Beihilfe in der Regel die kostengünstigste Krankenversicherung. Da nur noch die 20 bis 50 Prozent der nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden, sind die Versicherungsprämien gering.

Dennoch genießen Sie alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung. Sie profitieren von kurzen Wartezeiten in Arztpraxen und erhalten schneller Termine bei Fachärzten. Ihre medizinische Versorgung geht weit über die Regelversorgung, wie sie gesetzliche Krankenkassen bieten, hinaus. Ihnen stehen sofort die innovativsten Behandlungsmethoden, Therapien und Medikamente zur Verfügung. Dienstanfängern bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn um bis zu 40 Prozent vergünstigte Ausbildungstarife an - bei vollem Leistungsumfang. Vision B ergänzt die Beihilfe perfekt zu einem umfassenden, komfortablen Krankenversicherungsschutz.

Risiken im Alltag - Haftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer

Ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr können Sie bei einigen Versicherungsunternehmen über die Familienversicherung in der privaten Haftschutzversicherung versichert bleiben. Sobald Sie ein eigenes Einkommen haben, benötigen Sie eine eigene Police. Wichtig für Referendare und Lehrer ist auch eine Absicherung im dienstlichen Bereich.

Referendare unterrichten bereits nach kurzer Zeit und übernehmen die Aufsichtspflicht über Schüler. Egal wie vorsichtig und aufmerksam Sie auch sind – alle Ihre Schützlinge stets im Blick zu behalten, ist fast unmöglich. Besonders hoch ist das Risiko bei Ausflügen, dem Sportunterricht, in Pausen oder im Experimentierunterricht. Jederzeit können Unfälle passieren oder Dinge beschädigt werden. Die Schadensersatzforderungen werden direkt an den Dienstherrn gestellt. Haben Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, wird er wiederum Schadensersatzforderungen an Sie stellen. Sie haften in unbeschränkter Höhe mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Vom ersten Tag des Referendariats an sollten Sie sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn vor Schadensersatzforderungen, die Sie schnell finanziell ruinieren können, schützen. Auch bei einem Schlüsselverlust kann es teuer für Sie werden, wenn beispielsweise die gesamte Schließanlage eines großen Gebäudes ausgetauscht werden muss.

Die Diensthaftpflichtversicherung kostet nur wenige Euros im Monat und gehört zu den wichtigsten Versicherungen von Referendaren und Lehrern.

Dienstunfähigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko für Referendar und Lehrer

Werden Sie krank, zahlt Ihnen Ihr Dienstherr Ihre Dienstbezüge weiter. Können Sie Ihren Dienst über einen Zeitraum von sechs Monaten weniger als drei Monate ausüben und werden Sie voraussichtlich im nächsten halben Jahr nicht wieder vollkommen genesen, kann Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Noch keine Versorgungsansprüche haben Referendare sowie Lehrer nach Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit, die weniger als 5 Jahre im Dienst sind. Da eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nicht möglich ist, werden Sie entlassen und für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Finanzielle Sicherheit bietet Ihnen nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Beamtenklausel, eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Referendaren und Beamten auf Probe bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn die spezielle Dienstanfänger-Police, eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Produkt der Altersvorsorge, an. Eine monatliche Rente von bis zu € 1.800 kann vereinbart werden.

Beamter auf Probe

In der Probezeit sollen Sie Ihre Eignung und Ihre Befähigung für den Dienst als Beamter auf Lebenszeit unter Beweis stellen. In der Probezeit sind Kündigungen noch jederzeit möglich. Häufig werden Lehrer nach der Probezeit nicht sofort verbeamtet, sondern zunächst angestellt.

Als Lehrer im Anstellungsverhältnis unterliegen Sie wieder der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre private Krankenversicherung ruht in dieser Zeit.

Möglich ist auch eine Tätigkeit als freiberuflicher Pädagoge.

Beamter auf Lebenszeit

Werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, kann Ihre private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn vom Anwärtertarif in einen Normaltarif umgestellt werden. Ihr Versicherungsbeitrag ist jetzt höher, dafür werden ab diesem Zeitpunkt Altersrückstellungen gebildet. Die Rückstellungen können im Alter, wenn die Kosten für medizinische Behandlungen in der Regel steigen, zur Kostendeckung aufgelöst werden.

Nach mehr als 5 Jahren im Dienst als Lehrer auf Lebenszeit haben Sie bei Dienstunfähigkeit erste Versorgungsansprüche. Anfangs erhalten Sie eine Mindestversorgung von etwa € 1.400. Mit jedem Dienstjahr steigen Ihre Ansprüche, bis Sie schließlich nach 40 Dienstjahren den Höchst-Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent erreichen können.

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn können Sie die Lücke zwischen Ihren letzten Bezügen und dem Ruhegehalt perfekt schließen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sind gern mit weiteren wertvollen Informationen und professioneller Beratung für Sie da. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
Kontaktformular aufrufen 0228 92678930 0228 92678931 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
Nach Vereinbarung
Dienstag:
Nach Vereinbarung
Mittwoch:
Nach Vereinbarung
Donnerstag:
Nach Vereinbarung
Freitag:
Nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen