DBV Franca Bartjes-Kehr in Bonn
Vergleich gesetzlicher sowie privater Krankenversicherungen
Vergleich gesetzlicher sowie privater Krankenversicherungen
Einkommensunabhängig können Beamte mit Beihilfeanspruch frei zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Anspruch auf freie Heilfürsorge besitzen Beamte der Polizei teilweise während der Ausbildung oder als Beamter auf Lebenszeit, wobei Krankheitskosten beinahe vollständig durch Heilfürsorge abgedeckt sind. Bis dahin ist eine Krankenversicherung nicht erforderlich. Die Absicherung nicht abgedeckter Leistungen durch eine beihilfekonforme PKV ist erst notwendig, wenn der Heilfürsorgeanspruch zum Beihilfeanspruch wechselt.
Aufgrund unterschiedlicher Funktionsweisen beider Systeme ist direktes Vergleichen zwischen GKV und PKV nicht leicht, zumal beide eigene gesetzliche Regelungen besitzen.
Gesetzlich oder privat krankenversichert?
Private Krankenversicherung
Beihilfeanspruch besteht bei der PKV, mit welcher Sie durch Beihilfe nicht erstattungsfähige Kosten absichern. Die Entscheidung, welche Kosten das betrifft, treffen Sie. Speziell für Beamte der Polizei bietet die DBV mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung eine Restkostenversicherung mit preiswerten Beiträgen.
Das Individualprinzip wird hier angewandt. Durch individuelle Verträge werden, im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen, zwischen Versichertem und Versicherung Vertragsbedingungen geregelt. Leistungen sowie Leistungsumfang werden durch versicherte Beamte der Polizei nach individuellem Bedarf ausgewählt und dadurch sein Beitrag selbst bestimmt, wobei Alter sowie Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss einbezogen werden.
Mit der PKV bietet die DBV den Beamten der Polizei unterschiedliche Tarife, die unter den Kosten der Beiträge von gesetzlichen Versicherungen liegen.
Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn besitzen lebenslangen vertraglich geregelten Anspruch auf vereinbarte Leistungen, ohne nachträgliche Ausschlüsse oder Kürzungen, wobei GKV‘s ihre Leistungen stets kürzen oder streichen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Dem Gesetzgeber obliegen Regelungen sowie Bestimmungen gesetzlicher Krankenversicherungen. Mitspracherecht bei Leistungsauswahl, Leistungskürzungen, Leistungsbedingungen oder anderen Änderungen haben Versicherte nicht.
Die GKV funktioniert nach Solidaritätsprinzip, sodass sämtliche Versicherten konkret festgelegte einheitliche Leistungen durch gesetzliche Versicherungen erhalten. Abhängig vom Einkommen wird, auch für freiwillig Versicherte, die Beitragshöhe berechnet.
Anspruch auf Beihilfe entfällt bei der GKV. Der Beitrag, an dem der Dienstherr sich nicht beteiligt, ist vollständig von Ihnen zu leisten.
Leistungen
Krankenkassen-Leistungen
Gesetzlich Krankenversicherte besitzen lediglich Anspruch auf preiswerteste, notwendigste Leistungen oder Behandlungen von an vertragsärztlicher Versorgung teilnehmenden Ärzten.
Eine Inanspruchnahme nicht vertragsgebundener Leistungserbringer ist ausschließlich auf kassenärztliche Überweisung möglich.
Nur durch Abschluss privater Zusatzversicherungen, wie beispielsweise die Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung, sind erhöhte Leistungen möglich.
Nach Notwendigkeit erfolgt die private Versorgung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet ihren Versicherten Versorgungsanspruch für Leistungen, welche der Arzt für angemessen und notwendig erachtet.
Altersversorgung
Derzeit besonders relevant ist die Altersabsicherung sowie Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Die Anzahl der Menschen, die in die Kassen einzahlen, wird stets geringer, dafür steigt die Anzahl der Menschen mit Leistungsanspruch. Die Lebenserwartung und Rentneranzahl steigen. Dies ist dem demographischen Wandel geschuldet. Dabei benötigen ältere Menschen häufiger und intensiver medizinische Betreuung.
Die Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip, da die Abdeckung der Kosten sämtlicher Versicherten durch eingenommene Kassenbeiträge geschieht. Beitrags- oder Eigenanteilserhöhungen der Versicherten oder Ausschluss bestimmter Leistungen bei gesetzlichen Krankenversicherungen werden dann notwendig, wenn die Kostendeckung durch eingezahlte Beiträge nicht mehr gewährleistet ist. Sämtliche Versicherte tragen Einsparmaßnahmen gleich.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn regelt die Funktionsweise der Altersvorsorge ihrer PKV anders. Während der Versicherungslaufzeit werden Altersrückstellungen gebildet, welche im Alter aufgelöst und dadurch höhere Kosten abgefangen werden, sodass Beiträge sowie Leistungen konstant bleiben.
Zahnarzt
Da gesetzlich Versicherte auch beim Zahnarzt nur notwendige Behandlungen erhalten, müssen über die Regelversorgung hinausgehende Kosten selbst gezahlt werden. Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt, welche Kosten dies sind, weshalb im Normalfall lediglich Amalgam- oder Kunststoff-Zahnfüllmaterial infrage kommen.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen 50% der Regelversorgungs-Kosten, da Zahnersatz kostenintensiv ist. Der gesetzliche Anteil kann durch gepflegte Bonushefte erhöht werden.
Die Tarifwahl ist für den Leistungsumfang privater Krankenversicherungen maßgebend.
Bei Zahnarztkosten profitieren Beamte der Polizei von einer fast vollständigen Erstattung. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hat Gültigkeit für Privatversicherte. Da rein vertraglich festgelegte Leistungen und nicht entstehende Kosten ausschlaggebend sind, ist eine Erstattung aufwendiger Maßnahmen sowie hochwertiger Materialien (beispielsweise Implantate, Inlays) oder edlere Füllmaterialien (beispielsweise Gold, Keramik) möglich.
Kuren
Für gesetzlich Versicherte kommen beantragte Kuren nur in der günstigsten Version infrage, wobei die Krankenkasse nach medizinischen sowie wirtschaftlichen Aspekten auswählt. Regulär kann eine weitere Kur erst 3 Jahre später beantragt werden. Für maximal 28 Tage müssen Versicherte einen Eigenanteil von 10€ täglich leisten.
Für Beamte der Polizei als Privatversicherte gilt das vertraglich Vereinbarte.
Ob eine Kur notwendig ist oder in Anspruch genommen werden sollte, entscheiden Patient und Arzt selbst. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet in den Tarifen Komfort sowie Premium den Einschluss von Kurleistungen.
Hilfreiche Informationen
Kassenärztliche Leistungen - Abrechnungen
Arztbesuche erfolgen von gesetzlich Versicherten anhand deren Versicherungskarte. Die Behandlung erfolgt nach Sachleistungsprinzip. Sofort zahlbar sind Zuzahlungen. Die Abrechnung der Arztbehandlung erfolgt unmittelbar mit der Krankenkasse.
Abrechnung von Leistungen der PKV der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn erfolgt nach Kostenerstattungsprinzip. Der Patient schließt mit seinem Arzt einen Behandlungsvertrag, wonach der Arzt eine Privatrechnung an den Privatversicherten schickt. Diese Rechnung begleicht er vorab und reicht diese nebst Belegen anschließend bei der Beihilfestelle sowie Krankenkasse zum vereinbarungsgemäßen Ausgleich erstattungsfähiger Kosten ein. Eine unmittelbare Abrechnung des Arztes mit der privaten Krankenversicherung ist bei großen Rechnungsbeträgen möglich.
Vision B - private Krankenversicherung der DBV
Insbesondere für Beihilfeberechtigte des Bundes sowie der Länder bietet die DBV mit Vision B ein Komfortangebot, welche als beihilfekonforme PKV sämtlichen Maßgaben der allgemeinen Krankenversicherungspflicht genügt.
Von speziell günstigen Tarifen können Beamte auf Widerruf oder Probe aufgrund noch geringen Einkommens profitieren.
Vision B - sämtliche Tarifleistungen
- In Arztpraxen kurze Wartezeiten
- Freie Arztwahl, Krankenhauswahl, Zahnarztwahl
- Bis 100-prozentige Kostenübernahme
- Beitragsrückerstattungen aufgrund krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Ohne Altersbegrenzungen Vorsorgeuntersuchungen
- Privatärztliche (Chefarzt-) Behandlung
- Bei Alternativbehandlungen, wie Heilpraktiker, Kostenübernahme
- Terminvergabe bevorzugt
- Höchstsatz übersteigende, stationäre Leistungen (3,5fach)
- Versicherungsschutz bei Auslandsreisen weltweit
Zusatzvorteile
Basis:
Basis und Komfort:
Premium
Komfort und Premium
Bei der privaten Krankenversicherung der DBV zahlen Beamte der Polizei niedrige Kosten, wobei von besonderen Beamtentarifen Ehepartner und Kinder, welche beihilfeberechtigt sind, ebenfalls profitieren.
Bereits während der Ausbildungszeit können Beamte der Polizei, deren fast komplette Abdeckung der Krankheitskosten über freie Heilfürsorge erfolgt, mittels Anwartschaftsversicherung die künftige garantierte Aufnahme ohne Wartezeit in die PKV sicherstellen.
Anwartschaftsversicherung
Nach Beendigung des Heilfürsorgeanspruchs beziehen Sie Beihilfe, wobei mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung nicht durch Beihilfe erstattete Kosten abgesichert werden. Da als Basis späterer Beiträge Ihr Gesundheitszustand sowie Alter bei Vertragsabschluss herangezogen werden, ist der frühestmögliche Abschluss einer Anwartschaftsversicherung sinnvoll. Eine weitere Gesundheitsprüfung entfällt dadurch.
Pflegeversicherung
Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte Pflicht, wobei automatisch sämtliche gesetzlich Krankenversicherten auch in der gesetzlichen Pflegekasse versichert sind. Es besteht ein gesetzlich vorgegebener einheitlicher Beitragssatz, wonach Beiträge einkommensabhängig errechnet werden.
Mit der Versicherung schließen privat krankenversicherte Beamte der Polizei individuelle bedarfsgerechte Verträge. Im Normalfall erfolgt der Abschluss der Pflegeversicherung und privaten Krankenversicherung gemeinsam.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet für jedes Alter und jede Pflegestufe eine optimale Absicherung mit der flexiblen Vorsorgelösung der Pflegevorsorge Vario.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Heilfürsorge haben, scheuen Sie sich nicht davor unsere Experten DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjey-Kehr in Bonn zu kontaktieren.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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Nach Vereinbarung
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