Große Anwartschaftsversicherung
Die Möglichkeit des Abschlusses einer Anwartschaftsversicherung besteht sowohl in der privaten Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei der Ermittlung des monatlichen Beitrages werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung, anders als bei der privaten Krankenversicherung, sowohl das Eintrittsalter als auch der Gesundheitszustand des zu Versichernden herbeigezogen. Für die künftige Aufnahme ist eine Anwartschaft nicht unbedingt notwendig, da lediglich das Monatseinkommen als Beitragsgrundlage herangezogen wird. Eine Gesundheitsprüfung oder auch Wartezeiten entfallen hier gänzlich. Anspruch auf Leistungen besteht bei sämtlichen Versicherten gleichermaßen. Zur pauschalen Abdeckung des vollständigen Leistungsumfangs sind hier die Beiträge angedacht.
Die Höhe des monatlichen Beitrages wird durch den Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen nicht beeinflusst.
Eine Garantie zum künftigen Abschluss des Vertrages zu den ursprünglich festgelegten Konditionen ist mit einer Anwartschaft auf die private Krankenversicherung der DBV möglich. Bei Umwandlung der Anwartschaft in die private Krankenversicherung bleiben die seinerzeitigen Versicherungsbedingungen, die im Grunde genommen „eingefroren“ wurden, bestehen.
Krankenversicherungsleistungen werden durch die Anwartschaftsversicherung nicht gewährt.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet eine lebenslange Gültigkeit der bei Abschluss zugesagten Leistungsversprechen der privaten Krankenversicherung. Aufgrund dieser Zusagen sind Änderungen durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn oder auch seitens des Gesetzgebers nicht möglich.
Die große Anwartschaft
Das ursprüngliche Alter wird lediglich bei der großen Anwartschaft, welche allerdings teurer als die kleine Anwartschaft ist, „eingefroren“. Bereits ab Vertragsschluss werden mithilfe der geleisteten monatlichen Beiträge Altersrückstellungen gebildet. Berechnungsgrundlage für künftige Beiträge bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung stellt das Alter dar, welches sich auf die Höhe monatlicher Beiträge zur Anwartschaft auswirkt.
Zu einem künftigen Zeitpunkt werden die angesparten Rückstellungen allmählich aufgelöst. Die Altersrückstellungen, die umso größer sind, je länger die große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn läuft, sollen dazu dienen, im Alter die Beiträge bei Vollversicherung konstant zu halten. Dies soll sicherstellen, dass mit steigendem Alter und somit umfangreicheren Leistungen und größeren Kosten, die Beiträge für eine Versorgung im Krankheitsfalle günstig bleiben.
Die angesparten Altersrückstellungen gehen bei Kündigung der großen Anwartschaft vollständig und endgültig verloren, weshalb man sich gut überlegen sollte, ob eine Kündigung wirklich der richtige Weg ist. Ebenso ist die Übertragung der Altersrückstellungen zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ausgeschlossen.
Bereits in jungen Jahren kann sich der Beamte der Polizei eine unbedingte Aufnahme in die private Krankenversicherung durch eine große Anwartschaft sichern.
Insbesondere für Beamte der Polizei, welche auch nach ihrer Ausbildung oder Probezeit und eventuell sogar bis hin zu ihrer Pensionierung einen Anspruch auf Heilfürsorge besitzen, ist die große Anwartschaft sinnvoll und empfehlenswert. Sollten sich Beamte der Polizei erst mit 60 Jahren oder älter entscheiden, in die private Krankenversicherung einzutreten, müssen sie mit deutlich höheren Beiträgen, Risikozuschlägen oder sogar einer Ablehnung aufgrund ihres Alters und derzeitigen Gesundheitszustandes rechnen. Oftmals bleibt ihnen lediglich noch die Aufnahme im Basistarif, der allerdings lediglich Leistungen bietet, welche der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Der Basistarif bedeutet lediglich eine Grundversorgung, allerdings zu deutlich teureren monatlichen Prämien. Für den vollen Versicherungsschutz gelten im Basistarif keine Wartezeiten, allerdings werden die monatlichen Prämien durch zusätzliche, separat abzusichernde Leistungen weiter erhöht.
Beamte der Polizei können mit der großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn derartige Nachteile optimal vermeiden.
Beihilfe in Höhe von 70 % wird Beamten im Ruhestand gewährt. Eine Verpflichtung zur Absicherung der verbleibenden 30 % mithilfe einer privaten Krankenversicherung ist vorgegeben. Bei der Pensionierung erfolgt die Einstufung von Beamten der Polizei, welche durch eine große Anwartschaft abgesichert sind, als hätte bereits über die ganze Zeit eine private Krankenversicherung bestanden und der Beamte hätte jahrelang monatliche Beiträge zur Krankenversicherung geleistet. Dementsprechend sind im Alter die monatlichen Aufwendungen recht niedrig.
Die kleine Anwartschaftsversicherung
Prinzipiell wird zwischen der sogenannten kleinen Anwartschaft und der großen Anwartschaft unterschieden. Gerade für die Überbrückung kleinerer Zeiträume ist die kleine Anwartschaft optimal geeignet und empfehlenswert. Bei einer anschließenden Aktivierung der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bleibt den Beamten der Polizei hierbei eine erneute Überprüfung erspart, da mithilfe der kleinen Anwartschaft der Gesundheitszustand, der bei Abschluss des Vertrages vorlag, „eingefroren“ wird. Bei der Berechnung der monatlich fälligen Prämien wird daher nur das derzeitige Alter berücksichtigt.
Bei der kleinen Anwartschaft dienen die monatlichen Beiträge ausschließlich zur Deckung der für die Verwaltung anfallenden Kosten. Deshalb ist diese Variante der Anwartschaft recht preiswert.
Gerade für Anwärter als Beamte der Polizei, bei denen noch ungewiss ist, ob diese künftig weiterhin einen Anspruch auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben werden, ist die kleine Anwartschaft ein charakteristischer Tarif. Spätestens bei ihrer Verbeamtung müssen Beamte der Polizei, welche weiterhin einen Anspruch auf freie Heilfürsorge besitzen, dringend darauf achten, dass sie die kleine Anwartschaft ab dann in eine große Anwartschaft umwandeln. Ab dem Zeitpunkt der Umwandlung bis zur Beendigung des Anspruchs auf freie Heilfürsorge werden Altersrückstellungen gebildet.
Zusätzliche relevante Informationen zur Anwartschaft
Die große Anwartschaft und ihre Vorteile
Bei der Gesundheitsprüfung relevant
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn benötigt bei der Antragstellung auf eine Anwartschaft die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Beamte der Polizei sollten sich bei der Beantwortung der Fragen ausreichend Zeit lassen sowie ausschließlich wahrheitsgemäß antworten. Keinesfalls sollten Sie etwas, mit der Hoffnung auf die Leistung eines künftigen niedrigeren Beitrages, verschweigen. Denn mit der Unterzeichnung des Vertrages werden gleichzeitig die sie behandelnden Ärzte von deren Schweigepflicht entbunden, sodass gegebenenfalls unwahre Angaben schnell erkannt werden.
Sämtliche Sie behandelnden Ärzte können deshalb normalerweise künftig über Ihren Gesundheitszustand sowie Ihre gesundheitlichen Risiken Auskunft erteilen. Die Versicherung hat das Recht, bei auftretenden Krankheiten oder teuren Versicherungsfällen Ihre gesamte Krankengeschichte zu überprüfen. Die Versicherung hat selbst dann das Recht, Ihnen Leistungen zu verwehren, falls Erkrankungen auftreten oder kostspielige Maßnahmen notwendig werden, welche mit den von Ihnen verschwiegenen Angaben nichts zu tun haben. Sogar eine Vertragskündigung sowie Aufhebung des Versicherungsschutzes ist gegebenenfalls möglich.
Daher ist es ratsam, Ihren Arzt zur Beantwortung der Fragen hinzuzuziehen, um so auf der sicheren Seite zu sein.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sollten Sie noch weiter Fragen rund um das Thema große Anwartschaft haben, scheuen Sie nicht davor unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn zu kontaktieren. Wir freun uns auf Ihren Besuch.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
Franca Bartjes-Kehr
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Nach Vereinbarung
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