DBV Franca Bartjes-Kehr in Bonn
Freie Heilfürsorge
Der Dienstherr erfüllt seinen Beamten gegenüber mit der freien Heilfürsorge seine Krankenfürsorge-Pflicht in besonderer Form, wobei der Dienstherr sowohl Bund als auch die jeweiligen Bundesländer sein können.
Bei Beamten der Bundespolizei ist der Bund der Dienstherr. Als Landesbeamte gelten sämtliche andere Polizisten, für welche jedoch keine bundeseinheitlichen Regelungen existieren. Polizisten werden je nach Bundesland sowie Status durch freie Heilfürsorge oder Beihilfe versorgt.
Während Beamte im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen und mit Erfüllung ihrer Dienst- sowie Treuepflicht hoheitliche Aufgaben erfüllen, ist oftmals deren Gesundheit sowie deren Leben in Gefahr. Auch daher ist ein Arbeitsverhältnis von Angestellten der Privatwirtschaft nicht mit dem Dienst von Beamten der Polizei zu vergleichen.
Zum Erhalt der Grundrechte der Bürger werden Beamte der Polizei im Vollzugsdienst eingesetzt. Sie geraten dabei oft zwischen die Fronten, da Gefahrenabwehr, Verhinderung und Verfolgung von Straftaten, Verkehrssicherheits-Fürsorge sowie Einsatz bei Versammlungen wie Demonstrationen zu deren Aufgabe gehört.
Sicherheit in Justizvollzugsanstalten wird durch Beaufsichtigung sowie Kontrolle der Gefangenen durch Beamte der Justiz im Vollzugsdienst gewährt, wobei diese oftmals selbst attackiert werden.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung zur Beihilfe wäre hier aufgrund der Berufsrisiken spürbar kostspieliger und untragbarer, als dies bei Innendienst-Beamten der Fall wäre. Der Dienstherr übernimmt daher die Krankheitskosten seiner Beamten.
Funktionsweise der freien Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und Beihilfe, wobei die Leistungen, mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen sind.
Zur Krankheitsfall-Absicherung muss der Beamte mit freier Heilfürsorge aus seinem Einkommen keine Monatsbeiträge leisten, da im Normalfall 1,5% der Besoldung einbehalten wird.
Vollzugsbeamte der Bundespolizei bilden eine Ausnahme, da diese keinerlei Kostenbeteiligung haben.
Direkten Sachleistungs-Anspruch, wie beispielsweise ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen, besitzen Heilfürsorgeberechtigte. Die Kosten erstattungsfähiger Aufwendungen übernimmt der Dienstherr vollständig. Eine Geltendmachung darüberhinausgehender Kosten im Bereich der Beihilfevorschriften ist in einigen Bundesländern möglich.
Eine deutliche Kostenreduzierung bringt Beamten der Polizei die freie Heilfürsorge.
Wer kann freie Heilfürsorge beanspruchen?
Beihilfe sowie freie Heilfürsorge werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Mögliche Heilfürsorgeberechtigte sind:
- Beamte im Justizvollzug
- Beamte auf Widerruf oder Probe
- Polizeivollzugsbeamte von Bundespolizei und Länder
In manchen Ländern sind Polizisten beihilfeberechtigt, anderswo erhalten sie freie Heilfürsorge. Für Beamte der Feuerwehr oder im Justizvollzug gilt gleiches. Beamte der Bundespolizei sowie Polizeivollzugsbeamte in Bremen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, oder Mecklenburg-Vorpommern besitzen Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Diese ist in manchen Bundesländern auf die Ausbildungszeit begrenzt, sodass anschließend die Beihilfevorschriften für Beamte greifen.
Freie Heilfürsorge-Leistungen
- Arzt- sowie Hebammenbetreuung oder Entbindungspfleger bei Schwangerschaft sowie Entbindung
- Versorgung durch Arznei- sowie Verbandsmittel und Heil- und Hilfsmittel
- Vorbeugende Gesundheitsfürsorge
- zahnärztliche Behandlung, inklusive Zahnersatz
- Auslands-Behandlung
- im Krankheitsfall ärztliche Behandlung inklusive Psychotherapie
- Krankenhausbehandlungen
- Behandlungen in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
Freie Heilfürsorge - Nachteile
Während Beamte mit Beihilfe sowie zusätzlicher privater Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn Privatversicherten-Status besitzen, gilt dies nicht für Heilfürsorgeberechtigte. Diese sind gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gleichgestellt.
Ausschließlich Rechnungen, die den Höchstsatz der Gebührenordnung unterschreiten, werden durch die Heilfürsorgestelle anerkannt. Die freie Heilfürsorge überschreitende Aufwendungen sind zum Teil im Beihilfevorschriften-Rahmen beihilfefähig. Ebenfalls der Regelversorgung gesetzlich Krankenversicherter entsprechend, ist die zahnärztliche Versorgung, weshalb die Leistungen in Qualität und Umfang begrenzt sind. Um mehr Luxus bei medizinischer Versorgung zu erhalten, empfiehlt sich eine ergänzende private Zusatz- oder Ergänzungsversicherung, was jedoch mit enormen Kosten verbunden ist. Speziell zahnärztliche Versorgung sowie Brillenzuschüsse sind gering.
Ausschließlich berechtigten Beamten werden Leistungen der freien Heilfürsorge bewilligt, wobei Familienangehörige eventuell Beihilfeanspruch besitzen.
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DBV-Zusatzversicherungen
Ein großes Angebot an interessanten Zusatzversicherungen bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn. Sowohl Krankenhaustagegeldversicherungen, Auslandsreiseversicherungen oder stationäre sowie ambulante Zusatzversicherungen werden angeboten. Die DBV bietet 3 unterschiedliche Tarife der Zahnzusatzversicherung sowie Pflegezusatzversicherung für Beamte an. Die ambulante Zusatzversicherung bietet zwei Tarife, die die Inanspruchnahme von Heilpraktiker- oder Sehhilfeleistungen ermöglichen.
Zahnzusatzversicherung
Besonders attraktiv bei freier Heilfürsorge
Beim Zahnarzt können hohe Zahnersatz-, Zahnbehandlungs- sowie Prophylaxekosten entstehen. Diese wird bei Beamten, die über die freie Heilfürsorge versichert sind, nicht übernommen. Um großen Eigenbeteiligungen entgegenzuwirken, empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn die private Zahnzusatzversicherung.
Freie Heilfürsorge schließt generell die Übernahme gewisser Leistungen, wie beispielsweise Zahnreinigung, aus. Sie orientiert sich an Festzuschüssen gesetzlicher Krankenversicherungen bei Leistungen für Zahnersatz, Zahnarztrechnungen sowie moderne Zahnbehandlungen.
Große Eigenanteile, gerade bei hochwertigem sowie kostspieligem Zahnersatz, verbleiben selbst bei verdoppeltem Festzuschuss, sodass Sie als Eigenanteil normalerweise noch ca. 50% bis 80% selbst leisten müssen.
Krankenversicherung
Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe des Dienstherrn besitzen Beamte der Polizei aufgrund Krankheit oder Unfall. Beamte mit Heilfürsorge benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung, während Beihilfeberechtigte verbleibende Restkosten mit privaten Krankenversicherungen abdecken müssen.
Auslagen für Krankheit, Geburt, Pflege sowie Vorsorgemaßnahmen werden nach Erlöschen des Anspruchs teilweise durch Beihilfe übernommen. Beamte der Polizei, welche Beihilfe erhalten, müssen mittels einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung verbleibende Restkosten absichern.
Private Krankenversicherung - Aufnahme
Der Beitragssatz privater Krankenversicherungen wird aufgrund des Alters sowie Gesundheitszustandes berechnet. Da Beschwerden oder Krankheiten meist mit zunehmendem Alter auftreten, dürfte klar sein, dass ein beispielsweise 58-jähriger Antragsteller entweder enorme Zuschläge zahlen muss, eine Antragsablehnung erhält oder nur der Basistarif möglich ist.
Der Basistarif errechnet den Beitrag lediglich nach Eintrittsalter und Geschlecht, wobei der Gesundheitszustand unberücksichtigt bleibt. Dabei darf beim Beitrag die Höchstquote gesetzlicher Krankenversicherungen nicht überschritten werden. Das Leistungsniveau liegt auf Höhe gesetzlicher Versorgung, mit großen Beiträgen ohne Komfortanspruch.
Anwartschaftsversicherung
Ein frühzeitiger Abschluss der Anwartschaftsversicherung bereits während der Ausbildungszeit bei der DBV bietet Vorteile. Eine wiederholte Gesundheitsprüfung wird durch eine kleine Anwartschaftsversicherung, die den Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss zur künftigen Beitragsermittlung heranzieht, hinfällig. Mit einer großen Anwartschaftsversicherung, welche das Eintrittsalter „einfriert“ wird der Beitrag noch preiswerter.
Pflegeversicherung
Egal ob Beamte der Polizei beihilfe- oder heilfürsorgeberechtigt sind, eine Pflegeversicherung ist Pflicht. Normalerweise werden die private Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn gemeinsam abgeschlossen.
Ein Produkt, mit welchem Sie flexibel vorsorgen können und welches sich individuell auf Ihre Bedürfnisse einstellt, bietet die DBV. Mit der Pflegevorsorge Vario erhalten Sie eine Pflegeversicherung, welche Sie in jeder Pflegestufe und in jedem Alter problemlos absichert.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn gerne unverbindlich und kostenlos.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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Nach Vereinbarung
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