Die kleine Anwartschaft

Was genau ist die kleine Anwartschaftsversicherung?

Die Anwartschaftsversicherung dient einzig und allein dem Sinn und Zweck, eine künftige Aufnahme in die private Krankenversicherung bereits in frühen Zeiten zu sichern.

Schon während der Ausbildung oder auch während der Probezeit können zum Beispiel Beamte der Polizei sich bereits zu frühen Zeiten eine künftige und garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung wie beispielsweise die private und beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sichern. Die Konditionen, die bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung bestanden, sind für den künftigen Beitrag zur Krankenversicherung ausschlaggebend. Daher ist ein Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in möglichst jungen Jahren und bei gutem Gesundheitszustand absolut sinnvoll. Die Prämienzahlungen sind während der gesamten Dauer der Anwartschaft recht niedrig. Während bei der kleinen Anwartschaft lediglich die anfallenden Verwaltungskosten durch die Beiträge gedeckt werden, werden mit den Beiträgen zur großen Anwartschaft zusätzliche Altersrückstellungen, welche später für konstante Beiträge sorgen, gebildet.

Eine zeitweise Unterbrechung der Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung kann in einigen Situationen durchaus notwendig werden. Während oder aufgrund einer Unterbrechung ist die Kündigung des Vertrages keinesfalls ratsam, da diese einen unwiderruflichen Verlust, der durch Ihre Beitragszahlungen bereits angesammelten Altersrückstellungen zur Folge hätte. Weiterhin besteht keine Möglichkeit der Mitnahme der durch Sie angesparten Rückstellungen in eine eventuell andere Versicherung. Die angesparten Altersrückstellungen wären verloren.

Sollten Sie zum Beispiel übergangsweise der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, können Sie derartige kurze Zeiträume mithilfe einer kleinen Anwartschaft der DBV überbrücken. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet für Beamte der Polizei mit einer kleinen Anwartschaft jederzeit die Möglichkeit, in den ursprünglichen Tarif deren privater Krankenversicherung ohne wiederholte Gesundheitsprüfung zurückzukehren. Das Alter wird im Unterschied zur großen Anwartschaftsversicherung nicht „eingefroren“. Bei der Berechnung des Beitrages bei der Umwandlung von einer kleinen Anwartschaft in eine private Krankenversicherung wird das derzeitige Alter als Berechnungsgrundlage hinzugezogen, wobei sich dies bei kürzerer Dauer kaum bemerkbar macht.

Während der Laufzeit einer kleinen Anwartschaft werden allerdings Altersrückstellungen nicht angespart, wodurch auch die Beiträge gegenüber einer großen Anwartschaft deutlich niedriger ausfallen. Obwohl mit zunehmendem Alter oftmals auch höhere Kosten für medizinische Versorgung anfallen, bleiben die Beiträge – bei früherer großer Anwartschaft – günstig und konstant, da die Rückstellungen sodann nach und nach aufgelöst und hierfür verwendet werden.

Bei der Anwartschaft handelt es sich nicht um eine Krankenversicherung. Deshalb besteht gegenüber der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn im Krankheitsfall auch kein Anspruch auf entsprechende Leistungen.

Weshalb ist die kleine Anwartschaft überhaupt sinnvoll?

In einigen Bundesländern erhalten Polizisten während der Ausbildung oder auch in der Probezeit freie Heilfürsorge. Bei der Beihilfe, welche bei Verbeamtung auf Lebenszeit meist eintritt, werden vom Dienstherrn lediglich noch bestimmte Anteile von anfallenden Kosten im Krankheits-, Geburts- oder Pflegefall sowie für entsprechende Vorsorgemaßnahmen erstattet. Über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung müssen sich Polizisten gegen verbleibende Restkosten selbst absichern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn empfiehlt Beamten der Polizei mithilfe der kleinen Anwartschaft einen bereits frühzeitigen Eintritt in die private Krankenversicherung, um sich so optimale Konditionen zu sichern.

Auf diese Art wird Beamten der Polizei durch die DBV ein künftiger Zugang zu exzellenter Gesundheitsvorsorge in deren privater Krankenversicherung garantiert. Auf den monatlichen Beitrag der Krankenversicherung wirken sich während der Laufzeit der kleinen Anwartschaft bei der DBV eventuelle Verschlechterungen des Gesundheitszustandes nicht aus.

Sollten die Beiträge der Polizisten aufgrund deren Gesundheitszustand in höherem Alter berücksichtigt werden, würden diese naturgemäß deutlich teurer ausfallen. Eine weitere Folge wären eventuelle Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Aufnahme lediglich im Basistarif, dessen Leistungen allerdings ausschließlich denjenigen Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen würden. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden und kann daher ebenso jederzeit nach Ermessen vom Gesetzgeber geändert werden. Die Nachteile des Basistarifs bestehen darin, dass bei recht teuren monatlichen Prämien ausschließlich eine sogenannte Regelversorgung gewährt wird.

Wie wohl allgemein bekannt sein dürfte, wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in vergangener Zeit stetig gestrichen oder gekürzt, sodass auch entsprechend die Leistungen des Basistarifs gestrichen oder gekürzt wurden.

Beamte der Polizei, Zollbeamte sowie Justizbeamte, welche keine Anwartschaft besitzen, wären bei gravierenden Erkrankungen und der besonders im hohen Alter dringend benötigten umfänglichen und leistungsstarken Krankenversicherung auf einen recht teuren Basistarif, der entsprechend wenig Leistungen bietet, angewiesen. Sobald ein beihilfeberechtigter Polizist die Beihilfe auch tatsächlich in Anspruch nehmen möchte, ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung für diesen nicht mehr zu umgehen und sogar vorgeschrieben. Für Polizisten ist auch eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Da Polizei, Zollbeamte sowie Justizbeamte jedoch den vollständigen Beitrag selbst zahlen müssen, da sich deren Dienstherr nicht an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt, wäre eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für diese mit enormen Kosten verbunden.

Anwärter

Der Abschluss einer kleinen Anwartschaft ist bereits für Anwärter der Polizei absolut sinnvoll und angeraten. Polizisten sollten jedoch spätestens mit Beendigung der Polizeianwärter-Ausbildung die kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaft umwandeln, sollten Sie über die Ausbildung sowie die Probezeit hinaus ebenso künftig Heilfürsorge beziehen. Für Beamte der Polizei, die nach ihrer Ausbildung beihilfeberechtigt sind, bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn die Möglichkeit, unproblematisch die kleine Anwartschaft in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung umzuwandeln.

Die kleine Anwartschaft und ihre Vorteile:

  • Während der gesamten Laufzeit stets niedrige Beiträge
  • Bei Eintritt in die private Krankenversicherung ist eine wiederholte Gesundheitsprüfung nicht notwendig
  • Vor einem Anspruch auf Leistung ist die Erfüllung einer Wartezeit nicht notwendig

Die kleine Anwartschaft und ihre Nachteile:

  • Es erfolgt keine Bildung von sogenannten Altersrückstellungen (welche den künftigen Beitrag im Alter geringhalten)
  • Die für das fortschreitende Alter dringend erforderlichen Altersrückstellungen können erst ab einer Umwandlung in die private Krankenversicherung entsprechend gebildet werden
  • Das derzeitige Alter zählt bei der künftigen Aktivierung der Krankenversicherung
  • Deutlich teurere Beiträge für eine spätere private Krankenversicherung

Wir beraten Sie gerne ausführlich

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn stehen Ihnen gerne für weitere Fragen oder Auskünfte zum Thema kleine Anwartschaft, große Anwartschaft, private Krankenversicherung oder weitere Produkte der DBV zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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