Krankenversicherung für Polizei, Justiz und Zoll
Polizisten dienen dem Staat, um diesen mit seiner Bevölkerung zu schützen. Der Dienstherr erfüllt seine Fürsorgepflicht in Form von Heilfürsorge oder Beihilfe. Abhängig vom Dienstherrn, bestehen unterschiedliche Ansprüche auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Des Weiteren ist die Art der Beschäftigung ausschlaggebend. Während der Ausbildung bestehen unter Umständen andere Versorgungsansprüche als nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Grundsätzlich gilt: mit einer Krankenversicherung sind Sie auf jeden Fall gut abgesichert, falls es zur Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kommt.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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