Pflegepflichtversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung
Nicht nur bei älteren Personen, sondern bei uns allen besteht ein Pflegebedürftigkeitsrisiko. Einiges, was heute selbstverständlich ist, kann aufgrund eines Sport- oder Haushaltsunfalles unmöglich werden. Pflegebedürftigkeit bedeutet oft enorme Kosten, so dass die Pflegeversicherung zur teilweisen Deckung entstehender Kosten eingeführt wurde. Die Beitragsanteile des Mitarbeiters sowie Arbeitgebers werden von letzterem zusammen an die Pflegekasse abgeführt. Arbeitgebern wurde ein weiterer Arbeitstag als Entschädigung zugesprochen und Arbeitnehmern, bis auf Sachsen, ein Feiertag weggenommen.
Private oder gesetzliche Absicherung?
Eine Pflegeversicherung ist nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte, sondern auch privatversicherte Heilfürsorgeberechtigte, Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose Pflicht. Eine automatische Erfassung durch gesetzliche soziale Pflegeversicherungen erfolgt bei gesetzlich Versicherten. Für Privatversicherte bietet beispielsweise die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn oder ihre Krankenkasse Verträge an.
Beinahe sämtliche Personen in Deutschland sind teilweise gegen das Pflegebedürftigkeitsrisiko aufgrund Einführung erweiterter Pflegeversicherungspflicht abgesichert.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung gewährt Sachleistungen, während die Pflegeversicherung der DBV das Kostenerstattungsprinzip anwendet.
Gesetzliche und private Pflegepflichtversicherungen bieten einen konkret festgelegten und beinahe identischen Leistungsumfang. Bei Erfüllung nachfolgender erforderlicher Voraussetzungen besteht Leistungsrecht:
- Zumindest ein halbes Jahr besteht Pflegebedürftigkeit.
- Hilfe wird z.B. beim Essen, Waschen oder eigener häuslicher Versorgung benötigt.
- Zumindest eineinhalb Stunden tägliche Pflegebedarf- Unterstützung.
- Davon 50% zur Grundversorgung.
- Ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflege
Art, Schwere sowie Dauer der Beeinträchtigung sind für den Pflegebedürftigkeitsgrad ausschlaggebend, wobei hier sechs Lebensbereiche des Antragstellers geprüft werden. Der Bedürftige entscheidet selbst, wer ihn wo und in welcher Form pflegt. Die Einordnung der Bedürftigkeit in Pflegegrade 1-5 erfolgt seit 2017, wobei ein höherer Pflegegrad höhere Leistungsansprüche bedeutet.
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Ebenso wie Krankenversicherungsbeiträge, werden Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung anhand des Einkommens ermittelt. Leistungen werden als Sachleistungen gewährt.
Zur Pflegepflichtversicherung erhalten Arbeitnehmer Zuschüsse der Arbeitgeber. Arbeitgeber oder Dienstherr übernehmen 50% der Kosten, während Freiberufliche oder Selbstständige diese komplett zahlen müssen.
Die finanziellen Mittel sozialer Pflegekassen werden künftig immer weniger der anfallenden Kosten abdecken, wie sich dies bereits bei der gesetzlichen Krankenversicherung abzeichnet. Folge der steigenden Anzahl älterer pflegebedürftiger Menschen im Verhältnis zur sinkenden Zahl jüngerer zahlender Versicherter ist ein klaffendes Finanzloch in der sozialen Pflegeversicherungskasse.
Private Pflegeversicherung
Nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip erfolgt bei der privaten Pflegepflichtversicherung die Kostenerstattung. Mithilfe dieser Art der Kapitaldeckung soll mittels Bildung von Altersrückstellungen die zu erwartende Zunahme der Leistungsansprüche gedeckt werden. Für Kosten, welche nicht durch Beihilfe gedeckt sind, zahlen Beamte einen günstigeren, beihilfekonformen Tarif.
Die Ermittlung des individuellen Beitrags privat Versicherter erfolgt aufgrund Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und ist somit einkommensunabhängig. Dies bedeutet, dass sich mit zunehmendem Alter steigende Beiträge ergeben, da zur Abdeckung der im Alter steigenden Pflegekosten noch Altersrückstellungen zur Konstanthaltung der Beiträge gebildet werden.
Die DBV bietet mit der privaten Absicherung ein geeignetes System. Im Pflegefall werden die vereinbarten Kosten durch im Verlauf gebildete Altersrückstellungen abgedeckt.
Ein unproblematischer Wechsel von gesetzlicher in die private Pflegekasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn ist bei Arbeitnehmern mit Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze möglich. Dabei sind bei gesetzlicher sowie privater Pflegekasse Aufnahmebedingungen sowie Leistungen identisch.
Problematisch ist ein Wechsel der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung, da:
- vom individuellen Gesundheitszustand eines Versicherten bei der privaten Pflegeversicherung der Versicherungsbeitrag abhängt. Auf ärztliche Befunde oder Gutachten wird zurückgegriffen bzw. Gesundheitsprüfungen durchgeführt. Junge sowie gesunde Privatversicherte zahlen niedrigere Beiträge als chronisch Kranke oder alte Versicherungsnehmer.
- nicht sozialversicherungspflichtige Familienmitglieder bei der privaten Pflegeversicherung nicht kostenfrei mitversichert werden können, sodass alle Familienmitglieder separate Verträge benötigen.
Pflegeorte
Pflegepflichtversicherung - Vorteile
- Anders als bei Krankenkassen besteht für sämtliche Versicherungspflichtigen und -berechtigten ein Aufnahmeanspruch.
- Selbst bei bestehenden Beeinträchtigungen oder Vorerkrankungen muss eine Aufnahme erfolgen.
- Krankenversicherungen dürfen nicht kündigen, solange Versicherungspflicht besteht.
- In der sozialen Pflegeversicherung können Angehörige ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen kostenlos mitversichert werden.
Gewöhnlich erfolgt der Abschluss der Pflegepflichtversicherung und Krankenversicherung zusammen.
Ein Abschluss der Pflegeversicherung von freiwillig gesetzlich Versicherten muss nicht ebenfalls gesetzlich erfolgen, sodass diese z.B. die private Versicherung der DBV abschließen können. Automatisch in der sozialen Pflegeversicherung werden Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die gesetzliche Kasse verlassen und privat versichern ist möglich, sollte ihr Einkommen die Pflichtversicherung 1 Jahr überschreiten.
Pflegebedürftigkeits-Feststellung
Soziale Pflegepflichtversicherung
Eine Begutachtung gesetzlich Versicherter, die Pflegeleistungs-Anträge stellen, erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder anerkannte Prüfdienste. In welchen der 5 Pflegegrade (Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5) der Versicherte eingestuft werden soll, empfiehlt sodann der Gutachter. Ob der Empfehlung des Gutachters nachgekommen und der Pflegegrad genehmigt sowie entsprechend Leistungen erbracht werden, liegt im Ermessen der Pflegekasse.
Private Pflegepflichtversicherung
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet eine Pflegezusatzversicherung ergänzend zur Pflegepflichtversicherung an. Oftmals ist Pflegebedürftigkeit sehr kostspielig. Die Pflegepflichtversicherung deckt die Pflegekosten nur teilweise ab und ist an Höchstgrenzen gebunden, sodass verbleibende Kosten aus Privatvermögen, von Angehörigen wie beispielsweise Kindern oder der Grundsicherung vom Sozialamt getragen werden. Pflegebedürftigkeit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Zur Absicherung gegen dieses Risiko empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn ihre Pflegezusatzversicherung.
Drei Varianten privater Pflegezusatzversicherungen existieren:
- Pflegekostenversicherung
- Pflegerentenversicherung
- Pflegetagegeldversicherung
Pflegekostenversicherung:
Auf Grundlage des Leistungskatalogs der Pflegepflichtversicherung wird hier vollständig oder zum Teil die Differenz zwischen Leistungen der Pflegepflichtversicherung und Realkosten erstattet. Rein zur Pflege notwendige Kosten sind erstattungsfähig, sodass Verpflegung sowie Unterbringung nicht dazugehören. Vorrangig bei professioneller Pflege greift die Versicherung. Vor Erstattung müssen die Kosten nachgewiesen werden.
Pflegerentenversicherung:
Sie ist eine spezielle Variante der Lebensversicherung. Sollte die versicherte Person pflegebedürftig werden, zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn auf Basis des Monatsbeitrags künftig eine lebenslange steuerfreie Rente an den Versicherungsnehmer. Oftmals sind Rentenansprüche nach Pflegegraden abgestuft. Die Integrierung eines Todesfallschutzes zur Hinterbliebenen-Absicherung ist meist zusätzlich möglich, wobei ein Pflegebedürftigkeits- sowie Pflegegrad-Nachweis ausreicht.
Pflegetagegeld:
Hier wird ein frei verwendbarer Tagessatz in vertraglich festgelegter Höhe an Pflegebedürftige gezahlt. Das Tagesgeld wird bei Pflegebedürftigkeits-Eintritt gezahlt, wobei ein Pflegebedürftigkeits- und Pflegegrad-Nachweis notwendig ist. Die Verwendung des finanziellen Zuschusses ist unrelevant.
Die Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn hat den Vorteil, dass eventuell staatliche Förderungen, welche man auch „Pflege-Bahr“ nennt, in Anspruch genommen werden können.
Voraussetzungen staatlicher Förderung:
- Zumindest 10 € monatlich müssen Versicherte selbst in die Pflegekasse zahlen.
- Sämtliche Pflegegrade muss die Pflegezusatzversicherung absichern, wobei für Pflegegrad 5 eine Mindestdeckung von 600 € monatlich erforderlich ist.
- Gesundheitsprüfungen, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht gestattet.
- Jeder volljährige Pflegepflichtversicherte, der keine Pflegeleistungen erhält, hat Anspruch.
- Alle Personen mit Anspruch auf staatliche Zulagen müssen durch Versicherungsunternehmen aufgenommen werden.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sollten Sie noch Fragen rund um das Thema Pflegepflichtversicherung haben, scheuen Sie nicht davor unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
Franca Bartjes-Kehr
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Nach Vereinbarung
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