Werdegang von Beamten der Polizei
Beamte der Polizei üben einen verantwortungsvollen und teils gefährlichen Dienst aus. Sie sorgen für öffentliche Ordnung und gewährleisten die allgemeine Sicherheit. Bei dieser Tätigkeit haben Beamte der Polizei engen Kontakt zu diversen Menschen und geraten dabei zuweilen in schwierige Konflikte. Dieser Beruf ist abwechslungsreich und hält viele Entwicklungsmöglichkeiten bereit.
Beamte der Polizei verfolgen Straftaten, wehren Gefahren ab, nehmen sich Opfern von Straftaten an, bekämpfen Kriminalität und beugen dieser vor, sorgen für Sicherheit im Straßenverkehr und während Veranstaltungen. Justizbeamte hingegen beaufsichtigen, versorgen und betreuen Gefangene. Darüber hinaus sorgen sie für Sicherheit und Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt, nehmen sich der Administration, Verwaltung oder dem Sanitätsdienst an. Zollbeamte werden für staatliche Abgaben- und Steuerbestimmungen eingesetzt. Sie kontrollieren die Warenein- und -ausfuhr, erheben Zollabgaben, treiben Verbrauchsteuern ein und bekämpfen Schwarzarbeit.
Beamte der Polizei stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das mit besonderen Rechten und Pflichten einher geht. Über die hoheitsrechtlichen Aufgaben hinaus, müssen sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Beamte haben das Recht auf Besoldung, Krankenfürsorge und Versorgung im Ruhestand. Durch die Versorgungszusage des Dienstherrn ist die finanzielle Zukunft sicher planbar.
Grundsätzlich beginnt die Beamtenlaufbahn mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf.
Beamte auf Widerruf
Sobald der Eignungstest bestanden und die körperlichen und charakterlichen Anforderungen bestanden sind, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Ob der Beamtenanwärter einen Heilfürsorge- oder Beihilfeanspruch hat, richtet sich nach dem jeweiligen Dienstherrn und der Art der Tätigkeit. Haben Anwärter während ihrer Ausbildung das Recht auf Heilfürsorge, benötigen sie keine Krankenversicherung. Die Heilfürsorge kommt für 100 Prozent der Krankheitskosten auf. Dennoch ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung sinnvoll, um sich die spätere Aufnahme in der privaten Krankenversicherung zu sichern.
Unser Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn klärt Sie gerne detaillierter darüber auf.
Beamte der Polizei mit einem Beihilfeanspruch entscheiden sich bestenfalls für eine private Krankenversicherung. Hierbei erstattet der Dienstherr einen Teil der Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Vorsorgekosten. Grundsätzlich werden 50 Prozent der Aufwendungen erstattet. Ihre Restkosten lassen sich optimal mit der privaten Krankenversicherung absichern. Sobald ein Beamtenanwärter aus dem Dienst entlassen wird (beispielsweise bei Dienstunfähigkeit), wird er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier können keine finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden. Deshalb sind Themen wie Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge bereits im Vorbereitungsdienst wichtig. Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn kombiniert eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Altersvorsorge.
Ihre Vorteile im Überblick:
Für Schäden, die Sie während Ihres Dienstes verursachen, haftet Ihr Dienstherr. Er kann Sie jedoch in Regress nehmen. Als Beamter haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Insbesondere Personen- und Sachschäden können sehr kostspielig werden. Eine private Haftpflichtversicherung greift nicht bei beruflichen Risiken ein.
Die Diensthaftpflichtversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen. Darüber hinaus übernimmt diese Police die Klärung der Schuldfrage und wehrt unbegründete Forderungen ab.
Beamte auf Probe
Die zweite Etappe ist die Ernennung zum Beamten auf Probe. Das Bestehen der Probezeit stellt die Voraussetzung für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit dar. Auch während der Probezeit können Sie entlassen werden. Gründe hierfür können sein:
- Mittelschweres bis schweres Dienstvergehen
- Straftaten
- Fehlende Bewährung (fachlich, charakterlich oder körperlich)
- Dienstunfähigkeit
Werden Beamte auf Probe aufgrund der beruflichen Tätigkeit dienstunfähig, werden Sie in den Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf ein Ruhegehalt. Jedoch wird das Ruhegehalt kaum für den Lebensunterhalt reichen. Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn kann Sie mit bis zu 1.800 Euro monatlich absichern.
In der dreijährigen Probezeit wird geprüft, ob Sie den Anforderungen an Beamte der Polizei genügen. Das im Vorbereitungsdienst angeeignete Wissen sowie Ihre Team- und Kommunikationsfähigkeit sollen Sie nun unter Beweis stellen. Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, erfolgt nach der Probezeit die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
Beamte auf Lebenszeit
Beamte der Polizei stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und gehen hoheitlichen Befugnissen des Bundes oder der Länder nach. Gegenüber Ihrem Dienstherrn besteht eine besondere Dienst- und Treuepflicht. Im Gegenzug gewährt dieser Ihnen eine lebenslange Alimentation. Sollte eine Dienstunfähigkeit eintreten und Sie in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie ein Ruhegehalt von maximal 71,75 Prozent Ihrer letzten Bezüge.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sichert Ihnen eine monatliche Rente zu, die Sie zusätzlich zu Ihrem Ruhegehalt erhalten. Somit können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten. Beamte der Polizei benötigen einen besonderen Schutz, da sie täglich diversen Gefahren ausgesetzt sein können. Die körperlichen und psychischen Belastungen von Beamten der Polizei sind hoch. Aufgrund dessen scheiden viele Beamte vorzeitig aus ihrem Dienst aus.
Bei Vollzugsbeamten bietet nur eine Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung soliden Schutz. Vollzugsbeamte erhalten wegen ihres hohen Berufsrisikos grundsätzlich freie Heilfürsorge. Dieser Anspruch ist jedoch zeitlich begrenzt und endet spätestens mit Beginn der Pensionierung. Dann greift der Beihilfeanspruch. Der Pensionierung liegen unterschiedliche Altersgrenzen zugrunde. Allgemein wird eine Regelaltersgrenze von vollendeten 67 Jahren, bei Vollzugsbeamten vollendete 62 Jahre, vorgesehen.
Beamte im Ruhestand
Mit ihrer Pension sind Beamte der Polizei besser aufgestellt als Rentner mit einem gesetzlichen Rentenanspruch. Jedoch werden auch die Ruhegehälter, ähnlich wie die gesetzlichen Renten, stetig mehr gekürzt. Maximal 71,75 Prozent der letzten Bezüge können nach 40 Dienstjahren erreicht werden. Beamte im Ruhestand haben einen Beihilfeanspruch, bei dem 70 Prozent der Krankheits- und Pflegekosten von Ihrem Dienstherrn erstattet werden.
Möchten Sie erst mit Beginn Ihres Ruhestands der privaten Krankenversicherung beitreten, führen etwaige Krankheiten oder Beeinträchtigungen zu hohen Risikozuschlägen bei der Beitragsberechnung. Schlimmstenfalls wird der Antrag abgelehnt. Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich den späteren und sicheren Eintritt in die private Krankenversicherung. Beim Abschluss bilden Ihr aktueller Gesundheitszustand und Ihr Alter die Basis der späteren Beiträge. Die “konservierten” Beiträge und die garantierte spätere Aufnahme in der PKV sorgen für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand.
Die Anwartschaftsversicherung lässt sich optimal mit der Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn kombinieren. Zur Auswahl stehen:
- Relax Rente
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Private Rente
Wir beraten Sie gern
In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen die Versicherungsmöglichkeiten für Beamte der Polizei gerne genauer.
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung