Haftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr
Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht. Auch wenn Ihr Dienstherr während der beruflichen Tätigkeit für Sie haftet, kann er Sie im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung in Regress nehmen. Das bedeutet, dass Sie unbeschränkt für Ihren Fehler haften. Um ihre verantwortungsvolle Beschäftigung bei der Berufsfeuerwehr abzusichern, ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung