Haftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht. Auch wenn Ihr Dienstherr während der beruflichen Tätigkeit für Sie haftet, kann er Sie im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung in Regress nehmen. Das bedeutet, dass Sie unbeschränkt für Ihren Fehler haften. Um ihre verantwortungsvolle Beschäftigung bei der Berufsfeuerwehr abzusichern, ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
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