Die Beihilfe und die Anlaufstellen in Deutschland für Beamte der Polizei
Beihilfestellen in Deutschland
Sie als Beamter der Polizei leisten Ihren Dienst bei den Bundes- oder Landesbehörden, während Bundesbeamte von Bund oder bundesunmittelbaren Körperschaften, Stiftungen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts berufen werden.
Ihre Einsatzstellen als Bundesbeamter befinden sich, sowohl in der Bundeshauptstadt Berlin als auch in der ehemaligen Hauptstadt Köln. Bundesbehörden haben bundesweit verteilte Dienststellen.
Jeder Beamte der Polizei, ganz gleich wo dieser zum Einsatz kommt, hat gegenüber seinem Dienstherrn in vielen Fällen Anspruch auf Beihilfe. Mit der Übernahme der Krankenfürsorge durch Ihren Dienstherrn erhalten Sie einen Teil der Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen erstattet. Meist tragen die zuständigen Beihilfestellen 50 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Haben Sie zwei oder mehr Kinder, einen berücksichtigungsfähigen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner oder sind als Beamter der Polizei im Ruhestand, liegt die Beihilfe bei 70 %. Bei Kindern und beihilfeberechtigte Waisen werden 80 % der Kosten im Krankheitsfall übernommen.
Den anderen Teil der Kosten müssen Sie als Beamter der Polizei mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung, wie die von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve absichern. Wir informieren Sie nachfolgend über die Beihilferegelungen, die gesetzlich in der Bundesbeihilfeverordnung festgeschrieben sind und die Grundlage Ihres Beihilfeanspruchs bilden.
Das Wichtigste zur Beihilfe für Beamte der Polizei
Beamte der Polizei mit Anspruch auf Beihilfe können sich die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen von der jeweils zuständigen Beihilfestelle zurückerstatten lassen. Wollen Sie in den Genuss der Beihilfe kommen, möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Ihnen die nachfolgenden Hinweise mit auf den Weg geben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns. Wir beraten Sie umfassend zum Thema Beihilfe und die beihilfekonforme Krankenversicherung.
Voraussetzungen für die Kostenerstattung im Rahmen der Beihilfe
Damit Sie als Beamter der Polizei die Erstattungen der Krankheitskosten im Rahmen der Beihilfe erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Dieser muss von Ihnen als beihilfeberechtigte Person eigenhändig unterschrieben und bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Zudem müssen Sie Ihrem Antrag Kopien der Belege und Rechnungen beifügen. Achten Sie darauf, dass Rezepte eine Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels aufweisen. Für den Antrag der Beihilfe gibt es Formblätter, die Sie als Beamter der Polizei zwingend nutzen müssen. Diese stehen Ihnen bequem im Internet als Download zur Verfügung.
Beachten Sie, dass der Antrag vollständig sein muss. Nehmen Sie sich Zeit für das Ausfüllen, denn um die Beihilfe zu beziehen, sind zahlreiche Angaben und Nachweise erforderlich. Fehlende oder unvollständige Angaben verzögern die Erstattung. Teilen Sie der Beihilfestelle zudem unmittelbar Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen mit.
Bei der Beihilfe wird Ihnen nur ein Teil der Kosten erstattet. Für die restliche Kostenerstattung reichen Sie Ihre Belege und Rechnungen bei Ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung ein.
Beihilfe und Eigenbehalt
Bei jedem Arztbesuch und der Behandlung im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit müssen Sie als Beamter der Polizei mit Anspruch auf Beihilfe einen Eigenbehalt von 5 bis 10 € zahlen. Sollten Sie einen Klinikaufenthalt oder Aufenthalt zur Rehabilitation benötigen, haben Sie eine Zuzahlung für maximal 28 Tage in Höhe von 10 € zu leisten. Ausgenommen sind dabei Kinder und Schwangere.
Die Gesamtzuzahlungen pro Jahr sind für Beamte der Polizei beschränkt. Diese dürfen nur eine Höhe von 2 % des Jahreseinkommens erreichen. Bei chronisch Kranken ist der Eigenbehalt auf 1 % der Jahresbezüge gesenkt worden.
Die meisten Bundesländer verrechnen den Eigenbehalt der Beamten der Polizei als Kostendämpfungspauschale mit der Beihilfeerstattung. Damit erleichtert sich der bürokratische Prozess.
Bagatellgrenze bei der Beihilfe
Einen Anspruch auf die Kostenerstattung der Beihilfe haben Sie als Beamter der Polizei erst, wenn die erstattungsfähigen Kosten die Grenze von 200 € übersteigen. Beachten Sie hierbei das Ausstellungsdatum der Rechnung, die Sie nach der Behandlung erhalten. Damit Sie die Beihilfe bekommen, darf das Rechnungsdatum nicht mehr als maximal 12 Monate zurückliegen. Sollten Sie einen zu geringen Erstattungsanspruch haben, kann der Antrag bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle vorab gestellt werden. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn innerhalb von zehn Monaten keine weiteren beihilfefähigen Aufwendungen entstanden sind.
Die zuständigen Beihilfestellen für Beamte der Polizei
Früher gab es viele verschiedene Beihilfestellen, bei denen Sie als Beamter der Polizei Ihren Antrag zur Beihilfe einreichen konnten. Für Bundesbeamte gibt es heute nur noch zwei Beihilfestellen in Deutschland, die dafür zuständig sind und Ihren Antrag zur Kostenerstattung bearbeiten.
Für Ministerien, Behörden und Ämter des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften kommen hierfür das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) oder das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) infrage. Sollten Sie Fragen zur Beihilfe haben, lassen sich beide Behörden telefonisch gut erreichen. Ebenso helfen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Ihnen gerne weiter. Als jahrelanger Versicherer von Beamten des öffentlichen Dienstes kennen wir uns bestens aus und informieren Sie direkt zu einer beihilfekonformen Krankenversicherung, die Sie als Beamter der Polizei für die Inanspruchnahme der Beihilfe benötigen.
In der Regel werden die meisten Bundesbeamten der Polizei sowie deren beihilfeberechtigten Angehörigen vom BADV betreut. Neben dem Dienstleistungszentrum Beihilfe in Bad Homburg gibt es zehn weitere Bearbeitungsstandorte in Deutschland. Die übrigen Bundesbehörden, Stiftungen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts werden von der BVA mit Sitz in Köln betreut.
Lassen Sie sich gleich individuell zum Thema Beihilfe beraten
Sie als Beamter der Polizei können vom jeweiligen Bundesland von den Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts berufen werden. Damit gelten auch immer die jeweiligen Beamtengesetze der Bundesländer. Es zeigt sich, dass jedes Bundesland hier seine eigenen Beihilfestellen unterhält, bei denen Sie Ihre Erstattung in Form von Beihilfe beantragen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve helfen Ihnen an dieser Stelle gerne weiter und beantworten all Ihre Fragen rund um die Beihilfe und der beihilfekonformen Krankenversicherung. Zusammen finden wir für Sie die beste Versicherungslösung. Wir helfen Ihnen dabei die zuständige Beihilfestelle zu finden und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Gerne informieren wir Sie über unsere weiteren, wichtigen Versicherungen für Sie als Beamter der Polizei. Setzen Sie sich gleich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Gerne empfangen wir Sie auch persönlich in unseren Räumlichkeiten für ein unverbindliches Gespräch.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Setzen Sie sich gleich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Gerne empfangen wir Sie auch persönlich in unseren Räumlichkeiten für ein unverbindliches Gespräch. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve sind jederzeit für Sie da.
Einige Adressen
Das Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Zentraler Kontakt
+49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
+49(0)221 758-0
poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de
Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
Nach Vereinbarung
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