DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Justizvollzugsbeamter/in

Justizvollzugsbeamte

Justizvollzugsbeamte werden in ihrem Dienst körperlich sowie geistig stark gefordert, denn sie tragen viel Verantwortung. Die Beaufsichtigung, Betreuung, Versorgung und Unterstützung der Häftlinge einer Justizvollzugsanstalt gehören zu ihrem Aufgabenspektrum. Das Ziel ist, die Häftlinge auf ein möglichst normales und geordnetes Leben ohne erneute Straffälligkeit vorzubereiten.

Ihr Arbeitsumfeld ist nicht alltäglich. In einer Justizvollzugsanstalt (JVA) gibt es viele Bereiche: Vollzugsdienst, Sanitätsdienst, Werksdienst und Verwaltungsdienst. Justizvollzugsbeamte arbeiten in Schichten an Werktagen, Wochenenden sowie Feiertagen.
Höchste Priorität stellt die Sicherheit innerhalb der JVA und der allgemeinen Bevölkerung dar. Justizvollzugsbeamte sind bei Gefahr im Verzug befugt Zwangsmaßnahmen durchzuführen. Aus diesem Grund führen sie Schlagstöcke, Pfefferspray, Hand- und Fußschellen mit sich.

In Situationen mit erhöhtem Risiko werden speziell ausgebildete Beamte eingesetzt. Sie sind für den Transport gefährlicher Gefangener zuständig und sichern Gerichtsgebäude, Gerichtsprozesse oder die Justizanstalt selbst. Darüber hinaus führen diese Truppen Haftraumstürmungen durch und greifen bei körperlichen Auseinandersetzungen mit oder unter den Gefangenen ein. Sie leiten Sofortmaßnahmen bei Bränden oder Katastrophenfällen sowie bei Geiselnahmen oder Bombendrohungen ein.

Justizvollzugsbeamte dieser Spezialtruppen tragen besondere Waffen wie Reizstoffsprühgeräte (RSG), Einsatzstöcke (EKA) sowie verschiedene Schusswaffen bei sich. Häufig tragen die Beamten Schutzkleidung und Masken, damit Gefangene nicht erkennen, welchen Justizvollzugsbeamten sie vor sich haben.

Justizvollzugsbeamte haben nach ihrer Ausbildung gute Karrierechancen, denn die Anzahl der offenen Stellen liegt grundsätzlich über der der Neueinstellungen.

Einstellungs- und Auswahlverfahren, Ausbildungsinhalte

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaats
  • gute Beobachtungsgabe und Verantwortungsbewusstsein
  • gutes mündlichen und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Konfliktfähigkeit
  • gutes Gedächtnis
  • körperliche Fitness
  • psychische Stabilität
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Schuldenfreiheit
  • keine Tätowierungen mit bestimmter politischer Richtung
  • BMI im Normalbereich

Zum Auswahlverfahren gehören gewisse Testungen, um die Eignung der Bewerber auf den Prüfstand zu stellen. Sporttests, Intelligenztests, eine medizinische Untersuchung sowie Vorstellungsgespräche sind Inhalt des Verfahrens. Diese Inhalte und die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten variieren je nach Bundesland.

Für die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst wird ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung benötigt. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird in einer Justizvollzugsanstalt sowie einer Justizvollzugsschule absolviert. Die zweieinhalb bis fünfeinhalb Monate dauernden theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitte verlaufen im Wechsel.

Bereits während der Ausbildung lässt sich eine spezielle Richtung einschlagen:

  • Allgemeiner Vollzugsdienst
  • Mittlerer Verwaltungsdienst
  • Werkdienst

Inhalte der theoretischen Ausbildung:

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Vertrags- und Vergaberecht
  • Vollstreckungsrecht
  • Haushaltsrecht
  • Vollzugsrecht

Das körperliche Training und das Erlernen von Selbstverteidigungsmaßnahmen stellen eine hohe Priorität dar.

Teil der Ausbildung sind außerdem umfassende Einblicke in die Organisation einer JVA, ins Arbeits- und Versorgungswesen sowie in den Bereich der Sicherheit und Ordnung im Justizvollzug.

Sofern der Vorbereitungsdienst mit einer erfolgreichen Laufbahnprüfung abgeschlossen wird, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Probe.

Aufgaben der Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst

Vollzugsdienst
Hier sind die Justizvollzugsbeamte für die Gefangenenaufsicht zuständig. Sie übernehmen Sicherungsmaßnahmen, kontrollieren die Häftlinge und deren Zellen auf Drogen, Schmuggelware sowie andere unerlaubte und gefährliche Gegenstände.

Justizvollzugsbeamte wirken an Haftbesuchen mit, überwachen den Telefon- und Postverkehr und begleiten Gefangenentransporte. Sie betreuen die Häftlinge, gestalten mit ihnen Freizeitaktivitäten und fungieren als Ansprechpartner. Des Weiteren verteilen sie Mahlzeiten und Kleidung an die Häftlinge.

Werkdienst
Hier sind Justizvollzugsbeamte für die Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung der Häftlinge verantwortlich. Solche Bildungsmaßnahmen helfen den Gefangenen, nach ihrer Entlassung eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Justizvollzugsbeamte übernehmen die Leitung gefängnisinterner Betriebe. Den Häftlingen werden Aufgaben zugeteilt und Arbeitsgeräte zugewiesen. Die Beamten überwachen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und beurteilen die geleistete Arbeit der Gefangenen. Überdies übernehmen sie die gesamte Organisation des Werkdienstes.

Sanitätsdienst
Hier unterstützen Justizvollzugsbeamte den Gefängnisarzt. Die Begleitung der Gefangenen, die medizinische Assistenz sowie die Betreuung von Erkrankten sind Teil des Berufsalltags. Darüber hinaus sind die Beamten bei Eingangsuntersuchungen anwesend und dokumentieren diese. Justizvollzugsbeamte im Sanitätsdienst sind häufig ausgebildete Gesundheits- oder Krankenpfleger.

Verwaltungsdienst
Hier sind Justizvollzugsbeamte für die Häftlings- und Personalakten verantwortlich. Aufnahmen und Entlassungen von Gefangenen werden bearbeitet und der Schriftverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften geführt. Der Einkauf und Zahlungsverkehr sind ebenfalls Aufgabenbestandteile.

Die Aufgaben im gehobenen Dienst

Ausbildung

Sofern Beamte eine Qualifikation als Dipl. Rechtspfleger (FH) innerhalb eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes erworben haben, sind sie zum gehobenen Dienst qualifiziert.

Das Studium dauert zwei Jahre und findet an einer Fachhochschule statt. Die integrierte einjährige Studienpraxis wird in einer Justizvollzugsanstalt erworben.

Studieninhalte:

  • allgemeine Grundlagen im Zivil-, Straf- und Strafprozessrecht
  • Haushaltsrecht
  • Verwaltungs- und Beamtenrecht
  • Vollzugsverwaltung
  • Vollzugsrecht
  • Kriminologie
  • Psychologie

Das Praktikum dient dazu, das theoretische Wissen in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten realitätsnah umzusetzen.

Gängige Aufgaben

Justizvollzugsbeamte im gehobenen Dienst sichern den ordnungsgemäßen Dienstablauf innerhalb der Justizvollzugsanstalt. Sie können Leitungsfunktionen übernehmen und Entscheidungen über die gesamte Vollzugsanstalt treffen.

  • Die Gestaltung des Vollzugsverlaufs, hierzu zählen Sicherungsmaßnahmen oder die Haftraumausstattung
  • Anordnung von Sicherheitsvorkehrungen von Häftlingen bei Ausführungen, Vorführungen und Transporten
  • Besprechungen mit Psychologen, Seelsorgern, Ärzten, Lehrern, Sozialarbeitern sowie Beamten des Werk- und Vollzugsdienstes
  • Verfassen von Stellungnahmen gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften oder auch dem Justizministerium
  • Sprechstunde mit den Gefangenen

Leitung des Versorgungsmanagements (VVM) - Leitung der Wirtschaftsverwaltung (Gefangenenverpflegung, Beschaffungswesen)

In dieser Position sind die Justizvollzugsbeamten für die Versorgung und Verpflegung der JVA zuständig:

  • Erstellung der Haushalts- und Budgetpläne
  • Leitung aller Versorgungsbereiche (Küche, Wäscherei)
  • Organisation des gesamten Einkaufs
  • Gebäudemanagements

Weitere Einsatzmöglichkeiten:

  • Leitung der Arbeitsverwaltung und Verantwortung für den Arbeitseinsatz der Gefangenen der JVA
  • Leitung des Verwaltungsdienstes einer JVA
  • Leitung der Bauverwaltung

Justizvollzugsbeamte im gehobenen Dienst können auch einer Tätigkeit in den für den Justizvollzug zuständigen Behörden und Ministerien nachgehen. Eine Beförderung in die Laufbahn des höheren Verwaltungsdienstes ist ebenfalls möglich.

Durch den hohen Krankenstand ist im Bereich des Justizvollzugs der Anteil an Frühpensionierungen auf einem hohen Niveau. Laut Statistiken sind es zwischen 46 und 56 Prozent. Nordrhein-Westfalen ist mit 56 % Spitzenreiter.

Wegen der immens hohen Belastungen, u.a. durch den Schichtdienst, können Justizvollzugsbeamte fünf Jahre vor Bediensteten anderer Laufbahnen in den Ruhestand gehen. Derzeit liegt das Alter bei 62 Jahren.

Durch ihr besonderes Dienstverhältnis profitieren Justizvollzugsbeamte und berücksichtigungsfähige Angehörige von einer eigenständigen beamtenrechtlichen Krankenfürsorge. Der Dienstherr gewährt Beihilfe bei Krankheit, Pflege, Geburt sowie Todesfällen. Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen gehören ebenfalls dazu.

Wir beraten Sie gern

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve sind gern für Sie da, sollten Sie weitere Fragen oder spezielle Anliegen haben - Kostenlos und unverbindlich.

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