Beihilfen bedeuten Kostenteilung
Als angestellter Lehrer trägt Ihr Dienstherr bis zu 50% Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung. Als Beamte können Sie die sogenannte Beihilfe beanspruchen, die fälschlicherweise oft als eine Übernahme der Versicherungsbeiträge gesehen wird. Tatsächlich handelt es sich dabei nur um eine anteilige Kostenübernahme im Krankheitsfall. Für die Restkosten müssen Sie als verbeamteter Lehrer selbst aufkommen.
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve empfiehlt Ihnen zur Abdeckung der Restkosten den Abschluss einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung. Dadurch sind Sie Ihrer Pflicht nachgekommen und im Idealfall wird Ihre Beihilfe berücksichtigt. Sie kommen in den Genuss attraktiverer und umfangreicherer Leistungen. Darüber hinaus profitieren Sie von passgenauen, sich ergänzenden Versicherungsoptionen, was bei einer üblichen Kostenteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer meist nicht berücksichtigt ist.
Wem steht Beihilfe zu?
Beihilfen können von Beamten auf Lebenszeit und auch von Beamten auf Widerruf oder Probe beansprucht werden. Falls Sie als Referendar bereit sind, einen verminderten Versicherungsumfang zu akzeptieren, können Sie eventuell von den Beihilfezahlungen profitieren. Beihilfen erhalten allerdings nur angestellte Lehrer mit einem alten Vertrag.
Möglicherweise steht auch Ehepartnern und Kindern von Beamten diese finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall zu. Dabei gilt es zu beachten, dass sich das Einkommen des Ehepartners unter einer bestimmten Einkommensgrenze bewegen muss. Außerdem darf generell kein Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sein. Für Ruheständler besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Anspruch auf Beihilfe.
In welchem Bereich bewegt sich die Beihilfe für Lehrer und Referendare?
Die Höhe des Beihilfebemessungssatzes ist in der Beihilfeverordnung (BVO) geregelt, die die aktuell gültige Bundes- oder Landesbeihilfe berücksichtigt. Falls Sie kinderlos sind, liegt der gültige Satz bei 50%. Für die anderen 50% benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Sollten Sie mindestens zwei Kinder haben, liegt der Bemessungssatz zur Beihilfe bei 70 %. Das gilt analog auch für berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten. Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe in Höhe von 80 % in Anspruch nehmen. Bei Ruheständlern hingegen erreicht der Anspruch einen Satz von 70 %. Sollten Sie Hochschullehrer sein und Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt einem sogenannten entpflichteten Status, werden bei Ihnen 50 % der anfallenden Krankheitskosten erstattet.
Wie läuft das ab?
Zunächst müssen Sie selbst die Kosten für Arztbehandlungen oder Medikamente bestreiten. Im Anschluss erstattet Ihnen anteilig die private, beihilfekonforme Krankenversicherung und die zuständige Beihilfestelle Ihre Auslagen zurück. Sie müssen dafür besondere Formulare ausfüllen und entsprechende Rechnungsbelege an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin senden. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve rät Ihnen, peinlich genau auf die Einhaltung von Fristen und Antragsgrenzen zu achten. Ein Jahr nach Rechnungsstellung verfällt Ihr Anspruch auf Beihilfe. Achten Sie darauf, dass sich die Höhe des beantragten Betrages auf mindestens 200 Euro beläuft. Betragen Sie innerhalb von zehn Monaten weniger als 200 Euro, liegt Ihre Forderung bei mindestens 15 Euro.
Zusammenfassung
Mit der Beihilfe für Beamte unterstützt Sie Ihr Dienstherr großzügig, was wesentlich attraktiver ist als die Übernahme anteilig anfallender Versicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber. Da bei dem Tarif der PKV die Beihilfe eingerechnet wird, reduzieren sich allerdings nicht nur die Krankheitskosten und der monatliche Beitrag, sondern leider auch das Leistungspaket.
Wir beraten Sie gern
Haben Sie noch Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve. Wir beraten Sie gern!
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung