Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine robuste Gesundheit ist die Grundvoraussetzung, durch die Erwerbstätigkeit für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können, sowie für die Verwirklichung von Wünschen und Träumen. Ein Unfall oder eine Erkrankung können Zukunftspläne platzen lassen und ohne Absicherung die Existenz gefährden.
Die eigene Arbeitskraft stellt somit für fast jeden das größte Kapital dar. Ist eine Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich und wird kein Einkommen mehr erzielt, droht Hartz 4. Berufsunfähigkeit ist eines der größten existenziellen Risiken, dessen sich viele nicht bewusst sind. Etwa jeder 4. Arbeitnehmer oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst muss aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf vorzeitig aufgeben.
Berufsunfähig werden nur ältere Menschen? Rein statistisch gesehen werden Frauen mit 46, Männer mit 48 Jahren berufsunfähig. Bis zur Regelaltersgrenze müssen somit noch etwa 20 Jahre überbrückt werden. Vor allem für Berufsanfänger, die in der Regel noch keine Aussicht auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben, ist das finanzielle Risiko am höchsten.
Staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Arbeitnehmer können bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Ansprüche können erst bei einer Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren und Beitragszahlungen über 36 Monate erhoben werden. Viele Anträge werden abgelehnt. Selbst wenn eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, reicht diese nicht zum Erhalt des Lebensstandards aus.
Sind Sie nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf auszuüben, können Sie vom Rentenversicherungsträger auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Solange Sie theoretisch in der Lage sind, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzukommen, besteht kein Leistungsanspruch.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle, die auf das Einkommen aus ihrer beruflichen Tätigkeit angewiesen sind, neben Kranken- und Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Absicherungen.
Berufsunfähigkeit bei Referendaren und Lehrer
Sie gelten als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr wie gewohnt verrichten können. Das heißt, ein Arzt bescheinigt, dass Sie für mindestens sechs Monate zu weniger als 50 Prozent Ihren Beruf ausüben können. Ist es dennoch möglich, einer anderen Tätigkeit nachzugehen, gelten Sie als berufsunfähig, aber nicht als erwerbsunfähig.
Müssen Sie in einem anderen, nicht erlernten Beruf arbeiten, werden Sie voraussichtlich ein geringeres Einkommen erzielen und den gewohnten Lebensstandard aufgeben müssen. Auch wird es schwierig werden, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Möglicherweise müssen Lebensversicherungen oder die private Altersvorsorge aufgelöst werden. Ohne oder nur mit geringem Einkommen sind Sie armutsgefährdet und eventuell auf Sozialleistungen angewiesen.
Berufsunfähig oder erwerbsunfähig?
Zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit gibt es einige wichtige Unterschiede. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner oder nur teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind Sie erwerbsunfähig. Je nachdem wie leistungsfähig Sie sind, wird noch in volle und teilweise Erwerbsunfähigkeit unterteilt. Als voll erwerbsunfähig werden Sie eingestuft, wenn es Ihnen nicht möglich ist, länger als drei Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben zu können. Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit ist eine Tätigkeit von mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden möglich.
Wie leistungsfähig Sie sind, wird von einem Gutachter der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft und beurteilt. Selbst wenn eine Rente gewährt wird, ist diese fast immer zeitlich befristet und oft so niedrig, dass zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden müssen. Bei voller Erwerbsunfähigkeit wird im Durchschnitt nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung etwa 800 Euro Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sind Sie berufsunfähig aber noch erwerbsfähig, erhalten Sie keine staatliche Erwerbsminderungsrente. Daher ist es wichtig, das Risiko einer Berufsunfähigkeit so früh wie möglich, am besten vor Berufseintritt, privat abzusichern. Vor Vertragsabschluss wird vom Versicherungsunternehmen Ihre gesundheitliche Verfassung geprüft. Bestehen bereits Erkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen könnten, wird es schwierig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Umso jünger Sie bei der Antragstellung sind, desto geringer wird das gesundheitliche Risiko sein. Letzten Endes richten sich auch die Beiträge danach, wie hoch das zu versichernde Risiko ist.
Beamte werden allerdings nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Referendare und Lehrer haben nach einer 5-jährigen Wartezeit Anspruch auf Versorgung durch ihren Dienstherrn. Sie können mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
Worauf Beamte bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten
Wichtig ist, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Der Grund: Werden Sie dienstunfähig sind Sie noch lange nicht berufsunfähig. Für eine Dienstunfähigkeit reicht es, wenn der Dienst nur noch zu weniger als 80 Prozent geleistet werden kann. Berufsunfähig sind Sie erst, wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können.
Enthält Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel, gelten Sie nur als berufsunfähig, wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden. Diese Voraussetzungen erfüllen nur Lehrer, die nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit bereits mindestens fünf Jahre ihren Dienst geleistet haben. Referendare und Dienstanfänger, die entlassen werden, gehen leer aus.
Nur bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel wird auch die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve enthält ohne Aufpreis automatisch eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.
Die Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel ist nur ein möglicher Stolperstein. Bei manchen Versicherern können möglicherweise weitere Einschränkungen der Leistungsgewährung in den Versicherungsbedingungen enthalten sein.
Voraussetzungen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer
Ihr Gesundheitszustand wird überprüft, indem Ihnen einige Fragen zu Ihrer gesundheitlichen Verfassung und zu Vorerkrankungen gestellt werden. Seien Sie auf jeden Fall ganz ehrlich und beantworten Sie diese Fragen unbedingt wahrheitsgemäß, auch wenn die Gefahr besteht, eine Ablehnung zu erhalten. Werden später falsche Auskünfte offensichtlich, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem Grund des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente stehen, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Beantwortung der Fragen, wenden Sie sich bei Unsicherheiten direkt an Ihren Arzt und bitten Sie um Krankenakteneinsicht.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Von der Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie auf Dauer Ihren letzten Beruf zu weniger als 50 Prozent verrichten können. Ein Verweis auf einen anderen Beruf erfolgt nicht. Nutzen Sie die Option einer sogenannten Dynamik, steigt Ihre Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Jahre automatisch, womit zum Beispiel inflationsbedingte Verluste oder entgangene Gehaltserhöhungen ausgeglichen werden.
Warum benötigen Referendare und Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst im letzten halben Jahr weniger als 3 Monate ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb des nächsten halben Jahres wieder vollkommen dienstfähig werden.
Lehrkräfte werden häufiger als Angehörige anderer Berufsgruppen dienstunfähig, aufgrund von psychischen beziehungsweise psychosomatischen Krankheiten. Ein Drittel der Lehrer in Deutschland zeigt Burn-out-Symptome. Rund zwei Drittel der Lehrkräfte an deutschen Schulen gehen infolge einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand.
Erste Versorgungsansprüche dem Dienstherrn gegenüber haben Lehrer auf Lebenszeit nach einer fünfjährigen Wartezeit. Erst dann können sie mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Dienstanfänger, die nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit weniger als fünf Jahre zurückgelegt haben, werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel wie Referendare aus dem Dienst entlassen. Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Dienstunfähigkeit ohne Verschulden aus einem Dienstunfall resultiert.
Auch wenn Sie Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn haben, wird das Ruhegehalt das gewohnte Einkommen nur zum Teil ersetzen. Die maximale Höhe des Ruhegehalts von 71,75 Prozent der letzten Bezüge wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht. In den ersten Jahren erhalten Sie lediglich eine Mindestversorgung.
Referendare und Lehrer benötigen eine private Absicherung
Eine Dienstunfähigkeit ist in jedem Stadium der Berufslaufbahn mit finanziellen Einbußen verbunden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve kann Verluste ausgleichen, egal, ob Sie als Referendar oder kurz vor der Pensionierung dienstunfähig werden.
Sie sollten bei der Wahl der Dienstunfähigkeitsversicherung Ihr Hauptaugenmerk auf die Leistungen und weniger auf die Kosten richten. Wichtig ist dabei auch, dass maximal mögliche Endalter zu vereinbaren. Sollten Sie wirklich dienstunfähig werden, wird es sich für Sie auszahlen.
Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer:
- Änderungen, Nachversicherungen und Teilversicherungen sind möglich
- Die Rentenhöhen können, je nach Bedarf und Besoldungsgruppe, flexibel vereinbart werden
- Die Starter-BU der DBV ist eine spezielle, besonders preiswerte Absicherung für Dienstanfänger
- Bei der Kombination Dienstunfähigkeitsschutz mit einem Produkt der Altersvorsorge besteht die Möglichkeit, Leistungsfalldynamik von bis zu 10 Prozent zu vereinbaren
- Dynamikoption zum Ausgleich inflationsbedingter Verluste
- Inklusive Infektionsschutzklausel
- Keine „abstrakte Verweisung“ auf einen anderen Beruf
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve zahlt auch dann eine Rente, wenn Sie zwar dienstunfähig, aber noch berufsfähig sind. Die vereinbarte, monatliche Rente erhalten Sie auch zusätzlich zum Ruhegehalt Ihres Dienstherrn.
Höhe der Versicherungssumme
Im Idealfall können Sie mit der Berufsunfähigkeitsrente die Differenz zwischen gewohntem Einkommen und Ruhegehalt des Dienstherrn ausgleichen. Das finanzielle Risiko ist für Referendare und Lehrer in den ersten Dienstjahren am höchsten – gleichzeitig sind die Voraussetzungen für den Abschluss einer Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung am besten. Haben Sie noch keinen Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn, benötigen Sie eine höhere Rente als Lehrer, die mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung, beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung, ist eine unverzichtbare Absicherung, die Sie vor Ihrem finanziellen und sozialen Abstieg schützen kann. Eine frühzeitige Absicherung wirkt sich positiv auf die Versicherungsbeiträge aus. Das Risiko von chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch einen Unfall, nimmt im Laufe der Jahre zu, sodass im ungünstigsten Fall eine Absicherung nicht mehr möglich ist.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Mit rund 140 Jahren Erfahrung im Öffentlichen Dienst kennen wir den Versicherungsbedarf von Referendare und Lehrer ganz genau und haben die individuell darauf zugeschnittenen Versicherungslösungen. Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve persönlich und detailliert zum Thema Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit.
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
Nach Vereinbarung
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