Dienstunfähigkeitsversicherung
Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden, besteht für jeden Beamten. Gründe können beispielsweise Unfälle oder chronische Krankheiten, psychische oder psychosomatische Erkrankungen sein.
Referendar und Lehrer stehen oftmals unter großem Stress. Der Schuldienst ist anstrengend: Konflikte, Leistungsdruck, mangelnde Anerkennung, Lärmbelästigung und viele weitere Faktoren können unter anderem Burn-out und Depressionen verursachen. Können Sie Ihren Dienst aufgrund von Krankheit für längere Zeit nicht ausüben, droht die Feststellung Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung, beziehungsweise Entlassung. Treffen kann es Berufsanfänger genauso wie Lehrer, die schon lange unterrichten.
Eine Dienstunfähigkeit ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Auch wenn Sie mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, sind die Fürsorgeleistungen nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Fürsorge für Referendare und Lehrer bei Dienstunfähigkeit
Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn Sie wegen einer körperlichen oder psychischen Erkrankung dauerhaft dienstunfähig sind und nicht zu erwarten ist, dass Sie wieder vollkommen dienstfähig werden.
Anspruch auf eine Versorgung durch den Dienstherrn haben Sie fünf Jahre nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Erfüllen Sie die Wartezeit, können Sie mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.
Maßgeblich für die Höhe des Ruhegehaltes sind die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und Dienstjahre. In den ersten Jahren erhalten Sie nicht viel mehr als die Mindestversorgung von etwa 35 Prozent Ihrer letzten Bezüge. Mit jedem Dienstjahr steigen die Versorgungsansprüche um 1,79375 Prozent bis zum Maximum von 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren.
Dienstunfähigkeit bei Referendaren und Lehrern ohne Versorgungsansprüche
Existenzbedrohend wird eine Dienstunfähigkeit bei Beamten in der Ausbildung, der Probezeit und den ersten fünf Dienstjahren. Anspruch auf finanzielle Unterstützung des Dienstherrn und Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand haben nur Beamte auf Probe und Dienstanfänger, die durch einen Dienstunfall dienstunfähig wurden.
Liegt kein Dienstunfall zugrunde, werden Referendare und Lehrer, welche die Wartezeit nicht erfüllen, in der Regel aus dem Dienst entlassen und für die geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Sie können prüfen lassen, ob Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht. Grundvoraussetzung sind fünf Versicherungsjahre, in denen für mindesten 36 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt wurden. Die Rente richtet sich nach der Versicherungsdauer sowie den erworbenen Entgeltpunkten. Trotz Erwerbsminderungsrente müssen häufig zusätzliche Sozialleistungen beantragt werden. Ein Großteil der Anträge wird abgelehnt.
Bei Entlassung aus dem Dienst haben Sie Anspruch auf Grundsicherung – Ihnen droht der finanzielle und soziale Abstieg.
Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer
Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Enthält Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine „unechte Dienstunfähigkeitsklausel“, kann der Versicherer ein Zweitgutachten anfordern oder selbst prüfen. Ein Prozess, der sich über viele Monate hinziehen kann – eine extreme psychische und finanzielle Belastung für Referendare und Lehrer. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne oder mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel bietet Referendaren, Lehrern in der Probezeit und Dienstanfängern keinen ausreichenden Schutz bei Dienstunfähigkeit. Möglicherweise haben sie Ihre Beiträge jahrelang umsonst gezahlt.
BU mit unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel
Beispiel einer unvollständigen Klausel:
"Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit". Von Entlassung ist keine Rede. Lehrer, die nicht in den vorzeitigen Ruhestand gehen können, erhalten keine Leistungen. Nur bei Beamten, welche bei Dienstunfähigkeit nicht entlassen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen eine Berufsunfähigkeitsrente.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel
Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel können Sie sicher gehen, dass die Erklärung der Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn gleichzeitig als Berufsunfähigkeit anerkannt. Auch bei Entlassung wird eine Rente ohne weitere Prüfungen gezahlt.
Umfassenden Schutz bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Sollten Sie als dienstunfähig eingestuft werden, erhalten Sie ohne weitere Überprüfung die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente. Die Rentenzahlungen bieten finanzielle Sicherheit und ermöglichen es Ihnen, Versorgungslücken zu schließen und den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
Höhe der Rente für Referendare und Lehrer
Müssen Sie Ihren aktiven Dienst beenden, benötigen Sie noch etwa 80 Prozent Ihrer gewohnten monatlichen Bezüge, damit Sie Ihren Lebensstandard beibehalten und finanziellen Verpflichtungen nachkommen können. Als Empfehlung gilt eine Rente von monatlich mindestens 1.000 Euro zu vereinbaren. Ist der Auszahlungsbetrag zu gering, sodass Sie Sozialleistungen beantragen müssen, wird die Rente angerechnet.
Finanzieller Schutz durch private Absicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve ist sowohl für Referendare und Dienstanfänger als auch für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten, die beste Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abzusichern.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung mit zusätzlicher Dienstunfähigkeitsklausel. Schließen Sie eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel ab, besteht die Gefahr, dass Leistungen bei Dienstunfähigkeit verwehrt werden.
Dienstunfähigkeit bedeutet nicht, dass Sie auch berufsunfähig sind. Wenn Sie Ihren Schuldienst zu weniger als 80 Prozent leisten können, gelten Sie als dienstunfähig. Berufsunfähig sind Sie erst, wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können.
Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV für Referendar und Lehrer
Aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve erhalten Referendare und Lehrer die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente - auch bei Entlassung und zusätzlich zum Ruhegehalt.
Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve:
Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Ihr finanzielles Risiko ist während des Referendariats, in der Probezeit sowie in den ersten Dienstjahren am höchsten.
Die Gesundheitsprüfung bei Referendar und Lehrer
Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, müssen Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, zu Vorerkrankungen und Beschwerden beantworten. Außerdem möchte das Versicherungsunternehmen wissen, welche Tätigkeit Sie ausüben, welchen sportlichen Aktivitäten Sie nachgehen und ob Sie rauchen.
Beantworten Sie die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Sollten Sie wirklich dienstunfähig werden, können sich verschwiegenen Krankheiten oder Falschaussagen negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ob die Angaben in Bezug zu Ihrer Erkrankung stehen, ist nicht relevant.
Wir beraten Sie gern
Sie haben Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung? Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve persönlich und unverbindlich.
Dienstunfähigkeitsversicherung FAQ
Sie sind Referendar, stehen als Dienstanfänger am Anfang Ihrer Karriere im Schuldienst oder sind schon seit vielen Jahren als Lehrer tätig? Dann wissen Sie, wie anstrengend die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sein kann. Entgegen der landläufigen Meinung, Lehrer hätten viel Freizeit und könnten in den Ferien wie die Schüler ausspannen, opfern Sie Ihre Freizeit für Unterrichtsvorbereitungen, dem Korrigieren von Testaufgaben oder Weiterbildungen.
Der Schulalltag kann Referendare und Lehrer an ihre Grenzen bringen. Lärm, viel zu große Klassen, wenig Freizeit, überkritische Eltern, Druck und wenig Anerkennung führen zu permanentem Stress und Überforderung, wodurch psychische Erkrankungen, wie Depressionen oder Burn-out hervorgerufen werden können. Aber auch Erkrankungen der Stimme und Unfälle in der Freizeit sind Gründe von Dienstunfähigkeit.
Warum benötigen Referendare und Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Gesundheit ist die Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, die Sie zum Ausüben Ihrer Erwerbstätigkeit benötigen. Selbst wenn Sie alles tun, gesund zu bleiben, kann ein Unfall oder eine Krankheit dazu führen, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr wie gewohnt leisten können.
Lehrkräfte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Daher spricht man nicht von Berufsunfähigkeit, sondern von Dienstunfähigkeit.
Die Definitionen von Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht identisch. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können. Für dienstunfähig können Sie erklärt werden, wenn Ihre Leistungsfähigkeit weniger als 80 Prozent beträgt. Erklärt Sie Ihr Dienstherr für dienstunfähig, gelten Sie also noch lange nicht als berufsunfähig. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Referendare und Lehrer in der Regel nicht ausreichend.
Wann können Referendare und Lehrer für dienstunfähig erklärt werden?
Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren Schuldienst zu leisten. Dienstunfähigkeit heißt, dass Sie aufgrund einer Erkrankung in den letzten sechs Monaten weniger als drei Monate Ihren Dienst wie gewohnt ausüben konnten und nicht absehbar ist, dass Sie innerhalb des nächsten halben Jahres Ihre volle Dienstfähigkeit wiedererlangen.
Welche Folgen kann eine Dienstunfähigkeit nach sich ziehen?
Wie sich die Dienstunfähigkeit auswirkt, ist abhängig von: Status, Ursache der Dienstunfähigkeit und Anzahl der geleisteten Dienstjahre. Referendare können noch nicht mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Sie werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Für Beamte auf Probe gilt dasselbe: nur wenn ein Dienstunfall Ursache der Dienstunfähigkeit ist, können Sie mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.
Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf Ruhegehalt und Versetzung in den Ruhestand, wenn Sie eine 5-jährige Wartezeit erfüllen. Werden Sie in den ersten fünf Jahren ohne Vorliegen eines Dienstunfalls dienstunfähig, erfolgt ebenfalls die Entlassung.
Vor allem in den ersten Jahren ist eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit von elementarer Bedeutung. Werden Sie entlassen, entfällt das gewohnte monatliche Einkommen. Es drohen finanzielle Schwierigkeiten.
Was ist das Besondere einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Aber nur mit echter Dienstunfähigkeitsklausel bietet sie im Ernstfall finanzielle Sicherheit. Spricht der Dienstherr die Dienstunfähigkeit aus, erkennt die Versicherung ohne weitere Überprüfungen die Feststellung an und zahlt die vereinbarte Rente.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve enthält immer eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie erhalten im Ernstfall von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve die vereinbarte Rente, auch wenn Sie entlassen werden oder wenn Sie zwar dienstunfähig, aber noch berufsfähig sind.
Wie hoch sollte die vereinbarte Rente für Referendare und Lehrer angesetzt werden?
Können Sie mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden, benötigen Sie eine geringere Absicherung als Referendare und Lehrer, die ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen werden.
Umso länger Sie im Dienst sind, desto höher sind Ihre finanziellen Ansprüche Ihrem Dienstherrn gegenüber und desto geringer ist Ihr Absicherungsbedarf.
Im Idealfall können Sie mit Ihrer Dienstunfähigkeitsrente die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem letzten Nettoeinkommen ausgleichen.
Wie hoch sind die monatlichen Beiträge für Referendare und Lehrer?
Pauschale Angaben zu den monatlichen Prämien können nicht gemacht werden. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach individuellen Faktoren. Das sind:
- Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss
- gewünschte Rentenhöhe
- Versicherungslaufzeit
- Berufsgruppe
Werden im Versicherungsverlauf Anpassungen vorgenommen, zum Beispiel, wenn erste Ruhegehaltsansprüche bestehen, wirkt sich das auf die Beitragshöhe aus.
Warum erfolgt bei Referendaren und Lehrern zunächst eine Gesundheitsprüfung?
Versicherungsunternehmen möchten vor Abschluss der Versicherung das gesundheitliche Risiko einschätzen. Dafür werden einige Angaben zu Vorerkrankungen und gesundheitlichen Beschwerden benötigt. Die gestellten Fragen sollten Sie selbstverständlich korrekt beantworten. Sollten Sie tatsächlich dienstunfähig werden und Antrag auf eine Dienstunfähigkeitsrente stellen, können sich verschwiegene Krankheiten oder Falschaussagen, egal ob sie mit der Dienstunfähigkeit in Verbindung stehen, negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Beantworten Sie die Fragen in Ruhe und ziehen Sie bei Unsicherheiten Ihre Ärzte zurate.
Die Chance auf einen Vertragsabschluss zu günstigen Konditionen ist in jungen Jahren bei guter gesundheitlicher Verfassung am größten.
Wie lange erhalten Referendare und Lehrer eine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung?
Bis zu welchem Alter Sie das Risiko einer Dienstunfähigkeit absichern, können Sie individuell vereinbaren. Da die Ruhegehaltsansprüche erst im Laufe der Jahre steigen, ist es empfehlenswert, eine möglichst lange Dauer zu wählen.
Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Versicherungszeiten an. Auch die Berufsgruppe wird unterschiedlich bewertet. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve können Referendare und Lehrer eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr vereinbaren, wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung vor Vollendung des 40. Lebensjahres abgeschlossen wird.
Kann die Rentenhöhe von Referendaren und Lehrern später geändert werden?
Die Lebenssituation verändert sich im Laufe der Jahre. Beitragsanpassungen und Anpassungen der Rentenhöhe sind bei der DBV problemlos möglich, beispielsweise bei Heirat, Geburt oder Hausbau. Erfüllen Sie die Wartezeit auf Versorgung durch den Dienstherrn, verringert sich Ihr Bedarf. Der voraussichtliche Auszahlungsbetrag kann reduziert werden. Dadurch verringern sich automatisch auch die monatlichen Prämien.
Ist eine Kündigung der Dienstunfähigkeitsversicherung von Referendaren und Lehrern möglich?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung zu kündigen, ist nicht empfehlenswert.
Wenn Sie die Versicherung nicht mehr benötigen, zum Beispiel bei einem Wechsel in die private Wirtschaft, kann die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve ohne Weiteres in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Mit steigendem Alter wird der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wie auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung, schwieriger. Eine Umwandlung ist ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Kontaktieren Sie uns
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV für Referendare und Lehrer können Sie sich perfekt gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit absichern. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve beraten Sie gern persönlich.
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
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