DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesundheit ist für jeden ein wichtiges Gut. Die Gesundheit ist in allen Lebensbereichen von elementarer Bedeutung. Diese zu erhalten oder schnellstmöglich wiederherzustellen, ist ein Thema, mit dem sich jeder beschäftigt.

Die Krankenversicherung ermöglicht, dass jeder eine medizinische Versorgung erhält, unabhängig davon, ob er sich diese privat leisten kann oder nicht. Seit 2009 ist jeder mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, sich mit einer Krankenversicherung gegen das finanzielle Risiko bei Krankheit abzusichern.

Das deutsche Gesundheitssystem gilt als eines der besten weltweit. Das verdanken wir auch dem Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Gesetzliche Kassen müssen sich untereinander und gegenüber den privaten Kassen behaupten. Die Zünfte hatten Kassen in die jeder, beispielsweise Handwerker, einzahlen musste.

Für das erste Gesundheitssystem auf nationaler Ebene sorgte Bismarck 1883 mit der Krankenversicherung für Arbeiter in Industrie, Handwerk und Kleingewerbe. Sein Ziel war es, politischen Aktivitäten der Sozialdemokraten entgegen zu wirken.
Heute gibt es über 100 gesetzliche und etwa 40 private Krankenversicherungen.

Gesetzliche und private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich versichert, als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder im Rahmen der Familienversicherung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten eine Regelversorgung mit Leistungen, auf die jeder in gleichem Umfang Anspruch hat. Welche Leistungen das sind, wird größtenteils vom Gesetzgeber klar vorgegeben. Auch die Höhe der Beiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Bruttolohn zu gleichen Teilen zahlen ist bei allen Kassen identisch. Nur etwas über fünf Prozent ihrer Leistungen können die Kassen selbst bestimmen.

Die restlichen 10 Prozent der Bevölkerung Deutschlands sind privat versichert. Dies sind überwiegend Beamte, Selbstständige, Studenten und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Krankenfürsorge für Referendare und Lehrer

Beamte stehen mit ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Als Gegenzug für ihren Dienst und ihre Treue bietet der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge.

Beamte sind durch die Fürsorgeleistungen bereits gut sozial abgesichert. Eine der Fürsorgeleistungen ist die Krankenfürsorge, Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Sie sind nicht verpflichtet sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern

Die Beihilfe

Der jeweilige Dienstherr erstattet Referendare und Lehrer einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Damit erfüllt er seine Fürsorgepflicht. An den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt er sich nicht zusätzlich.

Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat, das heißt, jedes Bundesland hat die Kompetenz einen großen Teil der Verordnungen eigenständig zu erlassen und die Umsetzungen von Gesetzen selbstständig zu regeln. Neben der länderübergreifenden Bundesbeihilfeverordnung haben die Länder eigene Landesbeihilfeverordnungen erlassen.

Der Beihilfebemessungssatz sagt aus, in welcher Höhe der Dienstherr die Kosten bei Krankheit seiner Beamten übernimmt. Nordrhein-Westfalen hält sich wie die meisten anderen Bundesländer auch an die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze:

  • 50 Prozent für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 Prozent für Beamte mit mehreren Kindern
  • 70 Prozent für Beihilfeberechtigte Ehepartner
  • 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
  • 80 Prozent für Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Die verbleibenden Restkosten müssen eigenständig mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Die zwei Krankenversicherungs-Systeme

Die gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherungen bieten keine beihilfekonformen Tarife an. Der Leistungserbringer rechnet seine Kosten direkt mit den Krankenkassen, beziehungsweise der kassenärztlichen Vereinigung ab. Der Versicherte erhält keine Rechnung und muss auch nicht in Vorkasse gehen. Erstattungen durch die Beihilfe sind nicht notwendig.

Für gesetzliche Krankenkassen spielt das individuelle gesundheitliche Risiko und das Alter für die Aufnahme und Beitragsermittlung keine Rolle. Die Krankenversicherungsbeiträge richten sich grundsätzlich nur nach der Höhe des Einkommens. Es wird auch kein Vertrag geschlossen, jeder der zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört kann sich bei der Kasse seiner Wahl anmelden.

Der einheitliche Beitragssatz aller Kassen beträgt 14,6 Prozent des Bruttogehalts plus eines individuellen Zusatzbeitrages von etwa 1,3 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der monatlichen Versicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer.

Da der Dienstherr Beihilfe gewährt und sich nicht zusätzlich an den Versicherungsbeiträgen beteiligt, müssen Lehrkräfte, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, die Beiträge komplett aus eigener Tasche zahlen. Bei einem hohen Einkommen müssen auch hohe Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Die Beiträge werden allerdings gedeckelt. Wer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt den Höchstsatz. Vorteile aus der Zahlung von hohen Mitgliedsbeiträgen ergeben sich nicht. Die Versicherten haben alle Anspruch auf die gleichen Leistungen.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Regelversorgung. Grundsätzlich gilt: Die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Die Leistungen können nicht garantiert werden. Zwischen Krankenversicherung und dem Versicherten wurde kein Vertrag abgeschlossen. So wie der Gesetzgeber Leistungen vorschreibt, ist er befugt, diese jederzeit wieder zu kürzen oder zu streichen.
Einen Vorteil bieten gesetzliche Krankenkassen: die Familienversicherung. Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden. Für Beamte mit vielen Kindern sollten prüfen, ob diese Krankenversicherung die kostengünstigere Absicherung darstellt.

Die private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Der Dienstherr erstattet Referendaren und Lehrern in Form der Beihilfe 50 bis 80 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge. Mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung müssen nur noch die restlichen 20 bis 50 Prozent der Kosten abgesichert werden. Beamte profitieren daher von besonders günstigen Versicherungsprämien.

Spezielle, beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Krankenkassen angeboten. Mit den Tarifen von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve können Beamte die Leistungen der Beihilfe perfekt ergänzen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Bei den Tarifen von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve profitieren Sie unter anderem von:

  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
  • Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
  • Kostenerstattungen für Heilpraktiker
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Neben freier Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve versicherte Beamte Zugang zu den fortschrittlichsten Medikamenten, bestmöglichen Behandlungen und innovativsten Therapien. Aus einem breiten Spektrum von Versicherungslösungen kann jeder nach seinem Bedarf Leistungen wählen.

Referendare und Lehrer schließen mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve einen Versicherungsvertrag ab. Für die vereinbarten Leistungen besteht Leistungsgarantie.
Die Kombination aus privater Krankenversicherung der DBV und Beihilfe ist für Referendare und Lehrer sowie beihilfeberechtigte Partner und Kinder eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung.

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