DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Krankenversicherung

Krankenversicherung

Seit 2009 gilt für jeden Bürger mit Wohnsitz in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Welcher Beruf ausgeübt wird, ist nicht von Bedeutung. Jeder Versicherte kann unabhängig von seiner finanziellen Situation ambulante oder stationäre Behandlungen bei Krankheit oder Unfall in Anspruch nehmen.

In Deutschland existieren parallel nebeneinander zwei grundverschiedene Krankenversicherungssysteme:

  • Gesetzliche Krankenversicherungen: dazu gehören Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen, Knappschaften, Betriebsbezogene Krankenkassen sowie eine landwirtschaftliche Krankenkasse
  • Private Krankenversicherungen

Krankenversicherung von Studenten und Referendaren

Bereits im Referendariat stehen angehende Lehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Im Gegenzug für ihre Treue und Dienste gewährt der Dienstherr Schutz und Fürsorge. Eine Fürsorgeleistung ist die Krankenfürsorge, Beihilfe oder in besonderen Fällen freie Heilfürsorge.

Referendare haben Anspruch auf Beihilfe, eine nachträgliche Kostenerstattung im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. An Beiträgen zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beteiligt er sich nicht zusätzlich.

Beihilfe ist eine anteilige Kostenerstattung. Grundlage bilden die Beihilfebemessungssätze. In Nordrhein-Westfalen gilt wie in den meisten anderen Bundesländer:

  • 50 Prozent für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 Prozent für Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 Prozent für beihilfeberechtigte Ehe- oder Lebenspartner
  • 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
  • 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Die restlichen 20 bis 50 Prozent der Aufwendungen müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Studenten und Referendare unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Studenten können zu Beginn des Studiums entscheiden, ob sie sich bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse absichern. Nach der Verbeamtung haben sie wiederum die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Absicherung.

Beihilfekonforme Tarife werden nur von privaten Versicherungsunternehmen angeboten.

Gesetzliche Krankenkassen bieten nur Vollkostentarife an. Arzt oder Krankenhaus rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenversicherung ab. Der Versicherte geht nicht in Vorkasse – eine Kostenerstattung durch die Beihilfe ist nicht notwendig.

Die zwei Krankenversicherungs-Systeme

Die private Krankenversicherung für Studenten und Referendare

Beihilfestelle und private Krankenversicherung erstatten Studenten und Referendare den jeweiligen Anteil der entstandenen Aufwendungen. Beihilfekonform sind die Tarife Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, mit perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Leistungen.  

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen bieten ein breites Spektrum an Leistungen, Tarifen, Zusatzbausteinen und Wahlleistungen an. Jeder Versicherte kann sich seinen Versicherungsschutz nach persönlichem Bedarf individuell zusammenstellen. Studenten und Referendare schließen mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve einen privatrechtlichen Vertrag ab. Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter bei Versicherungsabschluss, dem gewählten Tarif sowie dem Beihilfebemessungssatz.

Bei der Beitragsermittlung wird nur noch der nicht von der Beihilfe abgedeckte Kostenanteil zugrunde gelegt. Dadurch ergeben sich besonders günstige Beiträge.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve bietet Referendaren spezielle, vergünstigte Tarife an. Sie zahlen ermäßigte Prämien und erhalten dafür dennoch eine erstklassige medizinische Versorgung. Sie genießen alle Privilegien Privatversicherter, beispielsweise kurze Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine bei Fachärzten, sowie hohe Erstattungen im Bereich zahnärztliche Versorgung, für Sehhilfen und Medikamente.

Wie funktioniert die private Krankenversicherung?

Für die ambulante oder stationäre Behandlung erhalten Studenten und Referendare eine Privatrechnung, für die sie zunächst in Vorkasse gehen. Anschließend stellen sie bei Ihrer privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle einen Kostenerstattungsantrag. Die erstattungsfähigen Kosten werden ihnen daraufhin zurückgezahlt.

Werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, wird die Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vom Anwärtertarif in einen normalen Tarif umgestellt. Nach der Umwandlung beginnt die Bildung von Alterungsrückstellungen, wodurch die Prämien steigen.

Gesetzliche Krankenkasse für Studenten und Referendare

Laut Sozialgesetzbuch § 12 gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Berechnungsgrundlage der Krankenversicherungsbeiträge ist nur die Höhe des Einkommens. Gesundheitliche Risiken oder das Alter werden nicht berücksichtigt. Gutverdienende Beamte müssen bei der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend hohe Beiträge zahlen.

Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung?

Behandelt werden Versicherte gegen Vorlage ihrer Versicherungskarte. Der Leistungserbringer rechnet die Leistungen anschließen direkt mit der Krankenversicherung ab.

Gesetzliche Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten zu etwa 95 Prozent die gleichen, vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungen an. Unterschiede ergeben sich nur bei den individuellen Zusatzleistungen. Jede Kasse erhebt dafür einen Zusatzbeitrag, der bei etwa 1,3 Prozent liegt. Gesetzliche Krankenversicherungen schließen mit Ihren Versicherten keinen Vertrag ab – Leistungsänderungen, Kürzungen oder Streichungen vonseiten des Gesetzgebers sind jederzeit möglich.

Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Da sich der Dienstherr nicht an Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt, zahlen gesetzlich versicherte Beamte den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche. Allerdings können in der Familienversicherung Familienangehörige kostenlos mitversichert werden.

Für Ihre Fragen zur Krankenversicherung für Studenten und Referendare und weiteren Absicherungen stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve gern zur Verfügung.

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Krankenversicherung FAQ

Wie können sich Studenten und Referendare krankenversichern?

In Deutschland gilt für alle Bürger die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Studenten können zu Beginn des Studiums zwischen der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) wählen.

Beamte genießen eine umfassende Fürsorge ihres Dienstherrn. Von der Versicherungspflicht in der GKV sind sie befreit. Sie können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichern.

Wie hoch sind die Beiträge zur Krankenversicherung für Studenten und Referendare?

Grundlage der Beitragsberechnung der GKV ist das Bruttomonatsgehalt und der Beitragssatz, welcher bei allen Kassen 14,6 Prozent beträgt. Jede Kasse kann einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, der bei etwa 1,3 Prozent liegt. Risikofaktoren wie Gesundheitszustand und Alter werden nicht berücksichtigt.

Bei privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, wird vor der Aufnahme der Gesundheitszustand geprüft. Individuelle Faktoren, wie Alter und gesundheitliche Verfassung bei Versicherungsabschluss, Leistungen und Beihilfebemessungssatz bilden die Grundlage der Beitragsermittlung.

Welche Leistungen bieten Krankenversicherungen Studenten und Referendaren?

Gesetzlich Krankenversicherte haben, unabhängig von der Höhe der Beiträge, alle die gleichen Leistungsansprüche. Der Leistungskatalog wird vom Gesetzgeber vorgegeben. „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

Privat Versicherte entscheiden selbst, welche Leistungen sie absichern möchten. Jeder Versicherte schließt mit der Versicherung einen privatrechtlichen Vertrag ab, der das Recht auf die vereinbarten Leistungen garantiert.

Haben Sie Fragen?

Gern stehen Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve für eine individuelle und unverbindliche Beratung zum Thema Krankenversicherung zur Verfügung.

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