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DBV Halle (Saale) Fuchs & Leuchtenberger oHG Vermögenswirksame Leistungen
Halle (Saale)

Vermögenswirksame Leistungen

Ihr Weg zur finanziellen Zukunft

Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite zu vermögenswirksamen Leistungen (VL)! Wir freuen uns, Ihnen einen umfassenden Überblick über dieses wichtige finanzielle Instrument zu geben, das Ihnen helfen kann, Ihre finanzielle Zukunft zu sichern und Ihre Sparziele zu erreichen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Arbeitgeberleistung, die Ihre Sparbemühungen unterstützt. Sie legen mindestens 25 Euro in einen, von Ihnen ausgewählten Sparvertrag im Monat an und der Arbeitgeber zahlt dabei einen bestimmten Betrag, in der Regel zwischen 6,65 Euro bis zu 40 Euro monatlich dazu. Diese zusätzlichen Mittel können in verschiedene Anlageformen investiert werden, wie zum Beispiel:

  • Bausparverträge
  • Fondsparpläne
  • Banksparpläne
  • Lebensversicherungen
  • Tilgung von Baukrediten

Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen

  • Zusätzliche Ersparnisse: Durch die Beteiligung des Arbeitgebers können Sie Ihre Sparbemühungen verstärken, ohne Ihr eigenes Budget stark zu belasten.
  • Staatliche Förderung: Je nach Anlageform und Einkommen können Sie von staatlichen Förderungen wie der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie profitieren. Diese Unterstützung macht das Sparen noch attraktiver.
  • Flexibilität: Sie haben die Möglichkeit, den Sparvertrag nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen auszuwählen.
  • Vermögensaufbau: Durch regelmäßiges Sparen und die mögliche Rendite der Anlagen können Sie über die Jahre ein beträchtliches Vermögen aufbauen.

Einkommensgrenzen und staatliche Förderung

Die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage ist ein wesentlicher Vorteil der vermögenswirksamen Leistungen. Die Höhe dieser Zulage hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen und der gewählten Anlageform ab:

  • Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge: Sie erhalten eine Zulage von 9 % auf maximal 470 Euro jährlich (42,30 Euro) der eingezahlten VL. Die Einkommensgrenze beträgt 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.
  • Arbeitnehmersparzulage für Fondsparpläne: Hier beträgt die Zulage 20 % auf maximal 400 Euro jährlich (80 Euro). Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.
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Wohnungsbauprämie

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage gibt es für Bausparverträge die Wohnungsbauprämie. Diese beträgt 10 % auf jährlich maximal 700 Euro der eigenen Sparbeiträge (70 Euro). Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten: 35.000 Euro zu versteuernden Einkommen für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete. Die Wohnungsbauprämie unterstützt den Aufbau von Eigenkapital für wohnwirtschaftliche Zwecke, wie den Bau oder Kauf eines Eigenheims.

Mindestlaufzeiten

Um die staatlichen Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen bestimmte Mindestlaufzeiten eingehalten werden:

  • Bausparverträge: Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel sieben Jahre. Innerhalb dieser Zeit dürfen Sie keine Auszahlungen vornehmen, wenn Sie die staatlichen Förderungen nicht zurückzahlen möchten.
  • Fondsparpläne: Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Jahre, gefolgt von einer einjährigen Sperrfrist. Das bedeutet, dass Sie während der ersten sechs Jahre regelmäßig einzahlen müssen und die Auszahlung frühestens nach Ablauf der sieben Jahre (sechs Jahre Laufzeit plus ein Jahr Sperrfrist) möglich ist, um die Arbeitnehmersparzulage in voller Höhe zu erhalten und eine Rückzahlung der Förderung zu vermeiden.

Achtung!

Es gibt Einschränkungen, wenn Sie die staatlichen Förderungen wie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge erhalten möchten, aber keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen können. Hier sind die Details:

Einschränkungen bei der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass die prämiengeförderten Sparbeträge nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen. Diese umfassen:

  • Den Kauf oder Bau einer Immobilie
  • Die Renovierung oder Modernisierung von Wohneigentum
  • Den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die zum Wohnen berechtigen

Wenn Sie die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht nachweisen können, besteht die Gefahr, dass die Wohnungsbauprämie zurückgefordert wird. Eine wohnwirtschaftliche Verwendung muss in der Regel nachgewiesen werden, bevor die prämiengeförderten Sparbeträge entnommen werden können.

Einschränkungen bei der Arbeitnehmersparzulage

Auch die Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen ist an wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Wenn Sie innerhalb der Sperrfrist von sieben Jahren keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen können, müssen Sie die erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie den Vertrag auch für andere Zwecke verwenden, ohne die Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen zu müssen.

Zusammenfassung

Wenn Sie keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen können, müssen Sie auf die staatlichen Förderungen wie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage verzichten oder sie zurückzahlen. Es ist daher wichtig, bei der Entscheidung für einen Bausparvertrag diese Einschränkungen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Sie die Mittel entsprechend den Vorgaben verwenden können, um von den Förderungen zu profitieren

Wie funktioniert es?

  • Informieren und Entscheiden: Zunächst sollten Sie sich über die verschiedenen Anlageformen informieren und entscheiden, welche am besten zu Ihren finanziellen Zielen passt.
  • Vertrag abschließen: Schließen Sie einen entsprechenden Sparvertrag bei einer Bank, Versicherung oder einem anderen Finanzdienstleister ab.
  • Arbeitgeber informieren: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die Informationen über Ihren Sparvertrag. Dieser wird dann die vermögenswirksamen Leistungen direkt in Ihren Vertrag einzahlen.
  • Profitieren: Nutzen Sie die Vorteile der zusätzlichen Sparbeträge und der möglichen staatlichen Förderung, um langfristig ein solides Finanzpolster aufzubauen.

Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über 40.000 Euro liegt (bzw. 80.000 Euro als verheiratetes Paar), Sie keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen können oder keine Zeit/Lust haben, sich ständig um eine Neuanlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen (VL) zu kümmern, bieten wir Ihnen dennoch eine attraktive Alternative:

Alternative Anlagemöglichkeit: Lebensversicherung

Investieren Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in eine Lebensversicherung der AXA. Dies bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Renditeorientiertes Investment dank Beteiligung an dem von unseren Experten gemanagten Portfolio ETF.
  • Sicherheit durch 50 % Beitragsgarantie, dank Investition in das nachhaltige Sicherungsvermögen von AXA.
  • Schutz im Todesfall: Bei vorzeitigem Tod erhalten Hinterbliebene mindestens die bis dahin gezahlten Beiträge.
  • Laufzeit bis zum Renteneintrittsalter möglich. Einmal abgeschlossen und die VL gehen nicht mehr verloren.
  • Schon ab einen monatlichen Beitrag von 25 Euro möglich.
  • 1.    Steuervorteile Auf Vorabpauschalen oder Ausschüttungen fallen keine Steuern an. Wenn Sie Leistungen frühestens mit 62 Jahren sowie nach einer Laufzeit von 12 Jahren in Anspruch nehmen, müssen Sie die erzielten Erträge nur zu 50% mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern und der ist im Rentenalter regelmäßig niedriger als im aktiven Erwerbsleben.
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Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen und Sie auf Ihrem Weg zu finanzieller Sicherheit und Wohlstand zu begleiten.

Starten Sie noch heute und legen Sie den Grundstein für Ihre finanzielle Zukunft mit vermögenswirksamen Leistungen!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fuchs & Leuchtenberger oHG
Rathausstraße 13
06108 Halle (Saale)
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