DBV gehört zu den Top-Marken für Versicherungslösungen im Öffentlichen Dienst und ist die erste Wahl bei Marklern. Dies wird auch durch die zahlreichen Auszeichnungen bestätigt.
Warum ist ein Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Jeder Beamte und jede beamtenähnliche Person, wie Berufssoldaten, Richter oder Mitglieder der öffentlichen Verwaltung profitiert von einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie erhalten von Ihrem Dienstherrn als Beamter auf Lebenszeit das Anrecht auf ein Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit. Leider können Sie sich sicher sein, dass das erwähnte Ruhegehalt nicht ausreichen wird, um Ihren gewohnten Lebensstandard weiterhin beibehalten zu können. Auch wenn die körperliche Tätigkeit bei Beamten in der öffentlichen Verwaltung wie in Ämtern und Behörden oft weniger gefährlich ausfällt ist das Risiko statistisch dienstunfähig zu werden immer noch sehr hoch, denn Unfälle durch hohe körperliche Aktivität stellen nur einen geringen Anteil der Ursachen einer Dienstunfähigkeit da. Die häufigsten Ursachen einer Dienstunfähigkeit im Leben eines Beamten sind Probleme mit dem Bewegungsapparat (28%), Nervenkrankheiten (24%) sowie Krebs (15%).
Was bedeutet eigentlich Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähigkeit liegt im Sinne einer beamtenrechtlichen Versorgung/Bestimmung, vor wenn der Beamte infolge einer Erkrankung, einer Schwäche, eines körperlichen Gebrechens oder einer sonstigen Erkrankung physischer Art in der Lage ist seine Dienstpflicht dauernd nachzukommen-also dienstunfähig ist. Zum Beispiel eine Polizeidienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Polizeibeamter den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und auch nicht zu erwarten ist, dass er seine Verwendungsfähigkeit in vollem Umfang innerhalb der nächsten zwei Jahre wiedererlangt.
Wann ist man eigentlich dienstunfähig?
Als Beamter gelten Sie als dienstunfähig, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder wenn Sie als Beamter innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussicht besteht, dass Sie in den nächsten sechs Monaten voll dienstfähig sind (§ 44 BBG). Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft in beiden Fällen der Dienstherr.
Wie sieht eigentlich Ihre Versorgung als Verwaltungsbeamter oder Anwärter im Krankheitsfall aus?
In der Regel können Sie als Beamter auf Widerruf leider mit keiner Versorgung von Ihrem Dienstherrn rechnen. Das bedeutet für Sie, dass Sie bei Dienstuntauglichkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Wenn Sie vor Ihrer Verbeamtung noch keine fünf Jahre in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig waren, erhalten Sie ebenfalls keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein können Sie mit einer geringen Versorgungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Natürlich reicht diese Leistung in den wenigsten Fällen aus.
Als Beamter auf Probe ist der erste Schritt geschafft. Bei einer Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls erhalten Sie einen geringen Leistungsanspruch vom Dienstherrn. Es gilt jedoch dasselbe wie für den Beamten auf Widerruf. Bei Untauglichkeit, aufgrund von chronischen Erkrankungen oder einem Unfall in der Freizeit werden Sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier gilt ebenfalls wieder die gleiche Wartezeit von 5 Jahren. Sollten Sie in diesem Fall keine Dienstunfähigkeitsversicherung besitzen bleibt eine deutliche Versorgungslücke bestehen, die Ihren aktuellen Lebensstandard garantiert gefährdet.
Beamte auf Lebenszeit können nicht entlassen werden, jedoch dient die gesetzlich geregelte Mindestversorgung für Beamte nur als Basisabsicherung. Erst über die steigende Anzahl an Dienstjahren steigt auch der Anspruch gegenüber dem Dienstherrn auf maximal 70% Ihrer aktuellen Besoldung. Um diese Leistung zu erhalten wird eine Dienstzeit von ca. 40 Jahren vorausgesetzt.
Aufgepasst: Die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit stellen heute nur noch eine Grundversorgung dar. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass die gesetzlichen Ansprüche weiter abgesenkt werden. Da ist es besser vorzusorgen.
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Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung sollte zu Ihnen passen, am besten ein Leben lang.
Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher speziell für Beamte, Beamtenanwärter, und Referendare entwickelt worden. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen den für Sie passenden Versicherungsschutz zu gestalten. Um Sie kompetent über Ihre Möglichkeiten im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung beraten zu können, legen wir im Rahmen unserer Beratungsgespräche besonderen Wert auf Transparenz und Verständlichkeit. Dabei betrachten wir Ihre individuellen Versorgungswünsche um Ihn den optimalen Versicherungsschutz bieten zu können.
Wir unterstützen nun seit mehr als 20 Jahren unsere Klienten im öffentlichen Dienst bei allen Belangen rund um die Themen Versicherungen und Finanzen. Ob Eigenheim, Hinterbliebenenversorgung oder Gesundheitsversorgung, wir beraten Sie gerne dazu!
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