DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung für Referendare und
Lehramtsanwärter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg
Lehramtsanwärter und Referendare erwerben mit dem Eintritt ins Beamtenverhältnis einen Anspruch auf Beihilfe. Dadurch stellt sich früher oder später die Frage nach der richtigen Krankenversicherung, denn in den meisten Fällen bietet hier die PKV den optimalen Schutz. Nur sie lässt sich flexibel an die Beihilfe anpassen und mit individuellen Leistungsbausteinen exakt nach den eigenen Bedürfnissen gestalten.
Wahlfreiheit
Gesetzliche und private Krankenversicherung
Als Beamtin oder Beamter – egal ob auf Widerruf oder Probe – gehören sie zu den „versicherungsfreien“ Berufsgruppen. Sie entscheiden daher selbst zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Der Beihilfeanspruch, der die Versicherungsfreiheit auslöst, entsteht bereits mit Eintritt ins Beamtenverhältnis. Die Versicherungssysteme GKV und PKV unterscheiden sich in Theorie und Praxis deutlich voneinander:
- GKV: Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, Leistungen sind für alle Versicherten einheitlich gesetzlich geregelt. Bei Beamten gibt es keinen Arbeitgeber-Anteil, wodurch sie den gesamten Beitrag aus ihren Bruttobezügen zahlen. Beihilfe wird mangels Rechnungen nicht gewährt
- PKV: Der Beitrag richtet sich nach Faktoren wie Alter, Beruf und Gesundheitszustand. Die PKV lässt sich individuell an die Beihilfe anpassen, indem sie nur den verbleibenden Kostenteil übernimmt. Daher ist sie für Referendare und Lehramtsanwärter die meist bessere Wahl
Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr Behandlungs- und Krankheitskosten. Um Beihilfe zu erhalten, stellen Sie einen Antrag und reichen die Rechnungen Ihrer Ärzte beim Dienstherrn (Beihilfestelle) ein. Da Sie in der GKV keine Rechnungen erhalten, gibt es im Umkehrschluss auch keine Beihilfe. Daher ist die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg für Referendare & Lehramtsanwärter in fast allen Fällen die beste Wahl. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, hängt vom sogenannten Beihilfesatz ab. Zwar ist die Beihilfe an sich „Ländersache“, die Sätze sind aber weitgehend identisch:
- Beamte mit einem oder keinem Kind erhalten 50 Prozent Erstattung
- Ab dem zweiten Kind steht Beamtinnen und Beamten 70 Prozent zu
- Kinder von Beamten erhalten grundsätzlich 80 Prozent Beihilfe
- Im Ruhestand erhalten Beamtinnen und Beamte ebenfalls 70 Prozent Beihilfe
Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung im Überblick
Auch bei der privaten Krankenversicherung kann es gegenüber dem gesetzlichen System Nachteile geben. Ein kurzer Überblick:
Vorteile der privaten Krankenversicherung
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Nachteile der privaten Krankenversicherung
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Individuelle Anpassung an die Beihilfe durch „Restkostenversicherung“, PKV übernimmt nur 20 bis 50 Prozent der Behandlungskosten
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Je älter und je mehr Vorerkrankungen, desto teurer wird die Police
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Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes durch modulares System
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Keine Familienversicherung; jeder Versicherte benötigt einen eigenen PKV-Versicherungsvertrag
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Einfache Anpassung an geänderte Lebenssituationen
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Lebenslang garantierte Leistungen durch beidseitigen Vertrag
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Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr bei einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro beispielsweise 700 Euro, wenn der Beihilfesatz bei 70 Prozent liegt. Die individuell angepasste private Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter würde die verbleibenden 300 Euro erstatten.
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Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg
17034 Neubrandenburg
Die Versorgungslücke
Da Beamtinnen und Beamte immer nur für einen Teil ihrer Krankheitskosten Beihilfe erhalten, bei den meisten Dienstherrn maximal zu 80 Prozent, entsteht in der Versorgung eine Lücke. Je nach Beihilfesatz beträgt sie zwischen 20 und 50 Prozent der entsprechenden Aufwendungen. Durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland können Sie diese Kosten nicht einfach „aus eigener Tasche“ zahlen, sondern brauchen eine angepasste private Krankenversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet die private von der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung kann an den Beihilfesatz angepasst werden. Außerdem bie-tet sie ein höheres Leistungsniveau als die gesetzliche Kasse.
Von welchen Vorteilen profitiere ich bei der privaten Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung werden unter anderem Zahnleistungen zu 100 Prozent übernommen. Außerdem bleiben die Beiträge stabil, da sie nicht von Ihrem Einkommen ab-hängen. Da Sie in der GKV keine Beihilfe erhalten, ist die Prämie in der privaten Krankenver-sicherung generell meist niedriger.
Hecht & Schnak oHG
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