DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock Beihilfe für Lehrer und Referendare
Rostock

Die Beihilfe der DBV Deutsche Beamtenversicherung 
Hecht & Schnak oHG in Rostock

Als Lehrer befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses zeichnet sich durch gegenseitige Rechte und Pflichten aus. So sind Sie zu Treue und Ableisten Ihres Dienstes verpflichtet. Ihr Dienstherr muss wiederum finanziell und gesundheitlich für Sie Sorge tragen. Der Gesundheitsfürsorgepflicht kommt Ihr Dienstherr in Form der Beihilfe nach. Hierbei wird ein Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten übernommen. Für die restlichen Kosten müssen Sie eine sogenannte Restkostenversicherung abschließen.

Beihilfe im Detail

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Sobald Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt werden, beginnt Ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Im Umkehrschluss sind Sie ab diesem Zeitpunkt beihilfeberechtigt. Allerdings erhalten Sie die Beihilfe nur dann, wenn Sie kein Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Wer also auf die Unterstützung durch die Beihilfestelle nicht verzichten möchte, sollte schnell in die private Krankenversicherung wechseln. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock bietet jungen Beamten attraktive Konditionen. 

Wie hoch die Unterstützung der Beihilfe ausfällt, hängt von individuellen Faktoren des Beamten ab. Der Mindestsatz der Beihilfe liegt bei 50%. Beamte, die mehr als ein Kind haben, haben einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Dieser Anspruch sinkt dann wieder auf 50%, wenn das Kind nicht mehr Kindergeld-berechtigt. In Ausnahmefällen kann die Unterstützung auch bis zum 25. Lebensjahr erfolgen. Der Beihilfeanspruch des Beamten steigt dann wieder auf 70%, wenn er in den Ruhestand eintritt. 

Beihilfeberechtigt kann aber nicht nur der Beamte selber sein. Auch seine Familie kann von der Beihilfe profitieren. So steht den Kindern ein Beihilfesatz in Höhe von 80% zu. Der Ehepartner kann ebenfalls Beihilfe beziehen. Allerdings müssen hierfür die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. So darf er keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und sein Einkommen muss unter einer in den beamtenrechtlichen Vorschriften festgelegten Grenze liegen. 

Lehrer, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, erhalten heutzutage keine Beihilfe mehr. Ihr Arbeitsverhältnis ist eher mit dem eines klassischen Angestellten vergleichbar. Allerdings kann perspektivisch eine Verbeamtung in Frage kommen. Dann erhält selbstverständlich auch der vormals angestellte Lehrer Unterstützung durch die Beihilfe.

Die optimale Restkostenversicherung

Bei der Wahl der Restkostenversicherung sind Sie frei. Anders als klassische Angestellte können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Diese Wahl sollte wohl bedacht getroffen werden, da sich beide Versicherungssysteme im Kern unterscheiden. Zwar bietet die gesetzliche Krankenversicherung für kinderreiche Familien den Vorteil der „Familienversicherung“, doch weitere Vorteile sucht man vergebens.

Beamte müssen bei Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Unterstützung der Beihilfe verzichten. Darüber hinaus müssen sie, anders als Angestellte, für die Versicherungsbeiträge vollumfänglich selbst aufkommen. Außerdem bietet die gesetzliche Krankenversicherung lediglich einen schwachen Leistungsumfang, der durch teure private Zusatzversicherungen erweitert werden muss. 

Beihilfeberechtigte Beamte sollten von ihrer einkommensunabhängigen Wahlfreiheit profitieren und sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock kann durch einen umfangreichen Leistungskatalog überzeugen. Darüber hinaus behalten Sie die Unterstützung Ihrer Beihilfestelle. 

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

Vor allem der Einstieg in den öffentlichen Dienst wirft häufig Fragen auf. Fragen rund um die Beihilfe und andere Themen des Beamtenalltags beantworten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock gerne bei einem persönlichen Gespräch.

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