DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Produkte der Dienstunfähigkeitsversicherung
Leider handelt es sich bei der Dienstunfähigkeit nach wie vor um ein Thema, welches ungern angesprochen wird. Schließlich möchte keiner an den Ernstfall denken, seinem Beruf nicht mehr nachgehen zu können. Vor allem in der Berufsgruppe der Lehrer arbeiten viele passionierte Menschen. Doch leider stehen Lehrer statistisch gesehen auch bei den Themen der Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit ganz vorn. Dies kommt nicht von ungefähr. Schließlich sehen sie sich tagtäglich einem hohen Stresspensum ausgesetzt. Dasselbe resultiert aus herausfordernden Kindern, Auseinandersetzungen mit Eltern und Schulleitung und zu viel Arbeit.
Bedeutung für Beamte auf Widerruf und Probe
Sobald Sie Ihr Lehramtsstudium erfolgreich hinter sich gebracht haben, warten bereits der nächste Ausbildungsabschnitt auf Sie - das Referendariat. Doch bevor dieses beginnt, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Zwar befinden Sie sich jetzt bereits in einem Beamtenverhältnis, doch im Ernstfall der Dienstunfähigkeit erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn keine Unterstützung. Dieser wird Sie in der Regel aus dem Beamtenverhältnis entlassen und Sie fallen in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück.
Wer das Referendariat bestanden hat, wird zum „Vollzeit-Lehrer“. Sie werden zum Beamten auf Probe ernannt und müssen in der nun folgenden Probezeit unter Beweis stellen, dass Sie den Herausforderungen des täglichen Dienstes gewachsen sind. Sollten Sie in der Probezeit dienstunfähig werden, fällt die Unterstützung genauso aus wie im Referendariat. Ihnen steht schlichtweg keine zu.
Beamte auf Lebenszeit
Wenn Sie Ihre Probezeit erfolgreich bestanden haben, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Hier steht Ihnen in den ersten fünf Jahren ebenfalls keine Unterstützung zu, wenn Sie dienstunfähig werden sollten. Doch im Anschluss an diese fünf Jahre besteht ein Anspruch auf ein monatliches Ruhegehalt. Sollten Sie dienstunfähig werden, wird Sie Ihr Dienstherr in den Ruhestand versetzen und Sie mit dem Ruhegehalt unterstützen.
Doch dieses sollten Sie keinesfalls überschätzen. Die Höhe des Ruhegehalts wird anhand Ihrer abgeleisteten Dienstjahre bemessen. Wer mindestens 40 Dienstjahre abgeleistet hat, erhält das Maximum von 71,75% des zuletzt erhaltenen Gehalts. Hier besteht trotz Unterstützung noch eine große Versorgungslücke. Das bedeutet, dass Sie allein mit dem Ruhegehalt nicht Ihren vorherigen Lebensstandard aufrechterhalten können. Die Verfolgungslücke können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock effektiv schließen. So müssen Sie trotz Dienstunfähigkeit keine Abstriche bei Ihrem Lebensstandard machen.
Wir beraten Sie gerne!
Haben Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Geratungsgesrpäch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock. Wir freuen uns auf Sie!
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