DBV Magdeburg Heiko Jacobsen Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung für Lehrer der DBV
Heiko Jacobsen in Magdeburg
Vorteile und Leistungen
Als Lehrer sind Sie in der Regel Beamter. Dadurch entscheiden Sie selbst, ob Sie in die gesetzliche oder private Krankenversicherung eintreten. Letztere ist an die Beihilfe Ihres Dienstherrn angepasst und bietet generell ein höheres Leistungsniveau als die gesetzliche Kasse. Daher gilt es für den Vergleich „PKV vs. GKV“ genau zu schauen, wo die Unterschiede liegen und wie Lehrer für die ideale Absicherung im Krankheitsfall sorgen können.
Allgemeines zur privaten Krankenversicherung für Lehrer
Als Lehrer haben Sie einen gesetzlichen Beihilfeanspruch. Dadurch genießen Sie die sogenannte Versicherungsfreiheit, die es Ihnen ermöglicht, frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen. Die private Krankenversicherung ist dabei – anders als die gesetzliche Kasse – nicht an das Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs gebunden. Sie schließen mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Heiko Jacobsen in Magdeburg einen Versicherungsvertrag, bei dem Sie selbst entscheiden, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Neben einem Grundtarif, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse weitgehend ent-spricht, können Sie sich für verschiedenste Zusatzleistungen und -tarife entscheiden. So lässt sich nicht nur ein deutlich besserer Gesundheitsschutz als mit der gesetzlichen Absicherung erreichen, sondern auch eine individuellere Anpassung an Ihre persönlichen Wünsche.
Unsere Leistungen
Während Sie in der gesetzlichen Kasse oft mit Zuzahlungen konfrontiert werden, fallen diese in der privaten Krankenversicherung für Lehrer, Studenten oder Referendare mit dem passenden Schutz vollständig weg. Auch Kosten, die Ihr Dienstherr nicht übernimmt, ersetzt die private Krankenversicherung. Dazu sind die Tarife an die jeweiligen Beihilfevorschriften angepasst.
- Vollständige Übernahme von hochwertigem Zahnersatz
- Wahlleistungen im Krankenhaus, etwa Chefarztbehandlung und Einzelzimmer
- Übernahme von Psychotherapie und alternativen Heilbehandlungen
- Umfassender Schutz vor Krankheitskosten im Ausland
Die Beihilfe
Besonderheiten der beamtenrechtlichen Fürsorge
Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten, die vom Arzt oder dem Krankenhaus in Rechnung gestellt werden. Dabei wird nicht der anteilige Versicherungsbeitrag, sondern ein Anteil an den Behandlungskosten übernommen. Die Beihilfe ist an die Rechnungen vom Arzt gebunden, denn einen „Arbeitgeber-Anteil“, wie er aus der freien Wirtschaft bekannt ist, kennt das Beihilfesystem nicht.
Die Beihilfesätze betragen in allen Bundesländern nahezu einheitlich:
- Für Lehrer mit einem oder keinem Kind: 50 Prozent
- Für Lehrer mit zwei oder mehr Kindern: 70 Prozent
- Für Kinder von Lehrern: 80 Prozent
- Für Ehegatten eines Lehrers oder einer Lehrerin: 70 Prozent
- Für Lehrer im Ruhestand: 70 Prozent
Der Beihilfesatz gibt also an, in welcher Höhe sich der Dienstherr an den Krankheitskosten beteiligt. Den Teil der Kosten, der nach der Beihilfe verbleibt, wird von der privaten Krankenversicherung für Lehrer übernommen. So entsteht „unter dem Strich“ ein 100-prozentiger Schutz. Wenn sich der Beihilfesatz erhöht, etwa durch die Geburt eines Kindes, kann die private Krankenversicherung einfach an den geänderten Beihilfesatz angepasst werden.
Der Beihilfesatz gilt außerdem unabhängig vom Beamtenstatus, also auch für Lehramtsanwärter. Um Beihilfe zu erhalten, füllen Sie einfach den entsprechenden Antrag Ihres Dienstherrn aus und fügen die Rechnungen des Arztes bei. Die Beihilfestelle überweist dann die festgesetzten Unterstützungsleistungen des Dienstherrn.
FAQ
Warum brauchen Lehrer eine private Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenkasse kennt keine „Beihilfe-Tarife“. Hier gibt es nur den 100-prozentigen Schutz, außerdem verzichten verbeamtetete Lehrer dann auf die Beihilfe, weil sie keine Rechnungen vom Arzt erhalten. Da es auch keinen Arbeitgeber-Anteil zu den Beiträgen gibt, müssen diese voll aus den Bruttobezügen gezahlt werden.
In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie als Lehrerin oder Lehrer einen wesentlich besseren, an Ihren Bedarf und den Beihilfesatz angepassten Schutz. Daher ist die PKV meist die bessere Wahl für Beamtinnen und Beamte.
Kann ich mir die Leistungen in der PKV selbst aussuchen?
Ja, die private Krankenversicherung für Lehrer funktioniert wie ein Baukasten, mit dem Sie sich Ihren individuell passenden Gesundheitsschutz zusammenstellen können. Die entsprechenden Basistarife erweitern Sie einfach um die Leistungen, die Ihnen wichtig sind.
Kann ein Lehrer mit Vorerkrankung in die PKV wechseln?
Ja, die private Krankenversicherung steht Ihnen als Lehrer im Rahmen der „Öffnungsaktion“ ebenfalls offen. Innerhalb der ersten sechs Monate Ihres Beamtenverhältnisses können Sie so in die private Krankenversicherung eintreten, auch wenn Vorerkrankungen dies eigentlich verhindern würden. Die Beitragszuschläge sind hier auf maximal 30 Prozent begrenzt.
Wie hoch sind die Beihilfesätze?
Die Beihilfesätze liegen je nach Dienstherrn und Familienstand zwischen 50 und 80 Prozent, wobei sie sich im Laufe eines „Beamtenlebens“ üblicherweise mehrfach ändern. Auch Ehegatte und Kinder von Lehrer haben einen Beihilfeanspruch. Sie benötigen dementsprechend eine private Krankenversicherung, um ihn zu nutzen.
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Heiko Jacobsen
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