Beihilfe für Lehrer, Anwärter und Referendare
Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Joachim Kispert in Ludwigshafen am Rhein
Die Beihilfe für Lehrer, Anwärter und Referendare stellt ein besonderes Fürsorgesystem innerhalb der staatlichen Absicherung dar. Denn Ihr Dienstherr beteiligt sich nicht am Versicherungsbeitrag, sondern an den tatsächlich anfallenden Krankheitskosten. Mit den richtigen Versicherungslösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Joachim Kispert in Ludwigshafen am Rhein sorgen Sie hier für einen ganzheitlichen Schutz!
Bedeutung der Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Beamtinnen und Beamte, zu denen auch Lehrer gehören, erhalten Beihilfe. Die einzelnen Dienstherren unterscheiden sich hier teils erheblich voneinander, allerdings funktioniert das System selbst immer gleich. Denn der Staat beteiligt sich mit üblicherweise 50 Prozent an den tatsächlich anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten. Zur Ergänzung benötigen Sie eine Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte.
Bei ihr handelt es sich um eine an den Bedarf von Lehrerinnen und Lehrern angepasste private Krankenversicherung. Sie übernimmt genau den Teil der Kosten, der nicht bereits im Rahmen der Beihilfe abgesichert ist. Erhalten Sie 50 Prozent Beihilfe, deckt die private Krankenversicherung die anderen 50 Prozent ab.
Die gesetzliche Krankenkasse ist für Personen mit Anspruch auf Beihilfe eher weniger geeignet. Denn hier gibt es keine entsprechend angepassten Tarife und zudem keinen Arbeitgeber-Anteil, den der Dienstherr zahlt. In der Folge wird der gesamte Beitrag prozentual vom Einkommen fällig und Sie können die Beihilfe nicht in Anspruch nehmen.
Beihilfe für Lehrer
Die Leistungen der Deutschen Beamtenversicherung
Die Beihilfe für Lehrer sollten Sie stets mit einer angepassten privaten Krankenversicherung ergänzen. Dabei überzeugen die Policen der DBV unter anderem mit den folgenden starken Leistungen und Vorteilen:
- Wir übernehmen alle medizinisch notwendigen Kosten für Behandlungen, Heilmittel und Hilfsmittel. Dazu gehören insbesondere auch Sehhilfen
- Ärztliche Honorare sind auch dann versichert, wenn sie die Höchstsätze der jeweiligen Gebührenordnung überschreiten
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit und vor allem auch außerhalb der Europäischen Union
- Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus versichern Sie einfach direkt mit
- Nehmen Sie während des Versicherungsjahres außer Vorsorge keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück
- Als Lehrerin oder Lehrer können Sie alle gezahlten Prämien als Sonderausgaben von der Steuer absetzen
Ein weiterer Vorteil liegt in der Höhe der Prämie und ihrer Flexibilität. Denn dadurch, dass wir nur einen Teil der Krankheitskosten übernehmen müssen, ist die private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte deutlich günstiger als eine reguläre PKV. Außerdem bieten wir exakt an die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn angepasste Tarife. Erhöht sich der Beihilfesatz, passen Sie Ihre Versicherung einfach an.
Während des Studiums und in den ersten Dienstjahren als Beamtin oder Beamter auf Widerruf profitieren Sie von besonders günstigen Tarifen. Dies gilt einmal mehr, wenn Sie sich mit Blick auf die spätere Beihilfe für Lehrer bereits frühzeitig für eine sogenannte Anwartschaftsversicherung entschieden haben.
Zweck der Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Die private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte ist in erster Linie mit Blick auf die Restkostenabdeckung sinnvoll. Die gesetzliche Kasse kann hier in den meisten Fällen keine echte Alternative bieten, da es hier keine angepassten Tarife für Lehrkräfte gibt.
Wie beraten sie gern
Erfahren Sie noch heute mehr über die Beihilfe für Lehrer, Anwärter und Referendare sowie die passgenauen Lösungen der DBV. Vereinbaren Sie einen ersten Termin und lassen Sie sich beraten. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Joachim Kispert in Ludwigshafen am Rhein freut sich bereits auf Sie!
Joachim Kispert
In der Mörschgewanne 46
67065 Ludwigshafen am Rhein
08:30 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
08:30 bis 13:00
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14:00 bis 17:00
08:30 bis 13:00
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