Beihilfe für Polizisten
DBV Deutsche Beamtenversicherung Judith Engeler in Bad Malente
Als Polizistin oder Polizist haben Sie entweder einen Anspruch auf freie Heilfürsorge oder erhalten die sogenannte Beihilfe. Im Rahmen der Beihilfe für Polizeibeamte kommt der Dienstherr dabei für mindestens 50 Prozent der anfallenden Krankheitskosten auf. Mit den Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Judith Engeler in Bad Malente erweitern Sie diesen Basisschutz. Unterm Strich sind Sie dann zu 100 Prozent geschützt!
Beihilfe und Heilfürsorge für Polizeibeamte
Je nach Bundesland (Dienstherr) haben Sie als Polizistin oder Polizist entweder Anspruch auf Beihilfe oder auf freie Heilfürsorge. Einige Dienstherren kombinieren die Fürsorgeleistungen auch miteinander und gewähren etwa während der Ausbildung Heilfürsorge und im Anschluss daran Beihilfe. Grundsätzlich benötigen Sie mit freier Heilfürsorge bei der Polizei keine Krankenversicherung, da der Dienstherr alle anfallenden Krankheitskosten für Sie übernimmt.
Erhalten Sie allerdings Beihilfe, übernimmt der Dienstherr nur 50 oder 70 Prozent der entsprechenden Kosten. Es entsteht also ein Eigenanteil von 30 oder 50 Prozent, den Sie – bedingt durch die Krankenversicherungspflicht – nicht aus eigener Tasche zahlen dürfen. Sie sind stattdessen verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Die Beihilfe für Beamte der Polizei basiert auf dem Kostenerstattungsprinzip. Voraussetzung dafür, dass Sie die Leistung des Dienstherrn erhalten, ist eine Rechnung über die vom Arzt durchgeführten Behandlungen. Da Sie eine solche Rechnung aber nur als Privatpatientin oder Privatpatient erhalten, ist die beihilfekonforme Krankenversicherung stets eine PKV. In der gesetzlichen Kasse könnten Sie die Beihilfe nicht nutzen und müssten mangels Arbeitgeber-Anteil alle Beiträge selbst tragen.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte daher regelmäßig unattraktiv und sogar vergleichsweise teuer. Im Schnitt zahlen Sie in der privaten Krankenversicherung nur einen Bruchteil des in der GKV anfallenden Beitrags.
Unsere Versicherungslösungen
Die Beihilfe für Polizeibeamte ist ein eigenständiges Fürsorgesystem, das es so nur im Staatsdienst gibt. Daher benötigen Sie eine entsprechend angepasste Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte, die den jeweiligen Anteil der Krankheitskosten übernimmt. Mit den Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Judith Engeler in Bad Malente profitieren Sie dabei unter anderem von folgenden Leistungen und starken Vorteilen:
- Wir übernehmen alle medizinisch notwendigen Behandlungen, auch wenn die Kosten über den Höchstsätzen von GOÄ und GOZ liegen (etwa bei einem Behandlungsvertrag)
- Beim Kauf von Medikamenten und Sehhilfen müssen Sie mit keinerlei Selbstbehalt rechnen, da auch diese Aufwendungen in voller Höhe versichert sind
- Der Grundtarif der privaten Krankenversicherung enthält stets alle Leistungen der gesetzlichen Kasse
- Der Versicherungsschutz der DBV Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte greift weltweit und insbesondere auch außerhalb der EU
- Ändert sich die Beihilfe für Polizeibeamte, passen wir unseren Tarif – je nach Dienstherr – automatisch an
- Nehmen Sie während des Versicherungsjahres keine oder nur bestimmte Leistungen der PKV in Anspruch, steht Ihnen eine anteilige Beitragsrückerstattung zu
- Beiträge, die Sie für Ihre private Krankenversicherung bezahlen, können Sie in voller Höhe von der Steuer absetzen (Sonderausgaben)
- Mit einer kostengünstigen Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich bereits frühzeitig eine Aufnahmegarantie für die private Krankenversicherung
Kontaktieren Sie uns
Sie möchten mehr über die Beihilfe für Polizeibeamte und ihre Besonderheiten erfahren? Interessieren Sie sich für eine passgenaue Krankenversicherung oder bestimmte Zusatzversicherungen? Zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Judith Engeler in Bad Malente ist gerne für Sie da!
23714 Bad Malente
Judith Engeler
Bahnhofstraße 8
23714 Bad Malente
08:00 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
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14:00 bis 17:00
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