Beihilfe für Polizeibeamte

DBV Kai Hankamer in Bonn

Als Beamtin oder Beamter der Polizei erhalten Sie entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Früher oder später steht Ihnen in jedem Fall nur noch die Beihilfe zu. Als Ergänzung benötigen Sie dann eine private Krankenversicherung, da über die Beihilfe für Polizeibeamte nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt ist. Mit den Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn sind Sie hier auf der sicheren Seite.

Die Heilfürsorge für Beamte der Polizei

Bei der Bundespolizei ist es beispielsweise so geregelt, dass Sie während des aktiven Dienstes einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Vom aktiven Dienst ist dabei auch die Ausbildung bzw. das Studium bei der Polizei umfasst. Nach dem aktiven Dienst, also ab der Versetzung in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze oder Dienstunfähigkeit, erhalten Sie dann Beihilfe. In Bayern steht Ihnen die Heilfürsorge nur in der Ausbildung zu.
 
Erhalten Sie Heilfürsorge, brauchen Sie keine weitere Krankenversicherung. Denn der Dienstherr kommt für alle anfallenden Krankheits- und Behandlungskosten auf. Dabei werden Sie entweder direkt vom Polizeiarzt oder per Überweisung von einem zivilen Arzt bzw. Krankenhaus behandelt. In der Regel sind Sie verpflichtet, sich mit Ausnahme von Notfällen immer zunächst an den Dienstherrn zu wenden.
 
Ungeachtet der Übernahme aller Krankheitskosten brauchen Sie bereits während des Anspruchs auf Heilfürsorge eine private Pflegeversicherung. Denn ihr Schutz wird nicht von der Heilfürsorge umfasst.

Die Beihilfe bei der Polizei

Sofern Sie Heilfürsorge erhalten, läuft der Anspruch früher oder später aus. Nun erhalten Sie die Beihilfe für Beamte der Polizei. Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr nicht mehr alle, sondern nur noch einen Teil der Krankheitskosten. Sie gehen dabei zu zivilen Ärzten und reichen Ihre Behandlungsrechnungen bei der zuständigen Beihilfestelle ein. Für die meisten Bundesbeamten ist dabei das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.
 
Wie hoch die Beihilfe ausfällt, richtet sich nach sogenannten Beihilfesätzen. Sie betragen:

  • Für Beamte mit weniger als zwei Kindern 50 Prozent
  • Für Beamte mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent
  • Für den Ehe- oder Lebenspartner des Beamten 70 Prozent
  • Für Beamte im Ruhestand 70 Prozent (auch bei Dienstunfähigkeit)
  • Für Kinder von Beamten 70 oder 80 Prozent

Bemessungsgrundlage sind jeweils die beihilfefähigen Krankheitsaufwendungen. Bei dieser Aufzählung handelt es sich nur um die Regelwerte, von denen einzelne Dienstherren allerdings teils erheblich abweichen.
 
Den Teil der Kosten, der nach der Beihilfe für die Polizei verbleibt, dürfen Sie nicht einfach aus eigener Tasche zahlen. Vielmehr brauchen Sie eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung), die die übrigen 20, 30 oder 50 Prozent der Aufwendungen übernimmt.
 
Der Vorteil: Eine sogenannte beihilfekonforme Krankenversicherung ist deutlich günstiger als eine vergleichbare Vollversicherung. Immerhin muss die Police nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie möchten mehr über die Beihilfe oder Heilfürsorge für Beamte der Polizei erfahren? Wünschen Sie ein erstes Angebot zu unseren passgenauen Ergänzungslösungen? Zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie einen ersten Termin. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn freut sich bereits auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Kai Hankamer
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