Dienstgruppen für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll – Bewerbungsverfahren und Auswahlverfahren
Es gibt in Deutschland eine ganze Reihe unterschiedlicher Polizeibehörden, die jeweils ein eigenständiges Ausbildungsprogramm betreiben. Da wären einmal die Länder als Dienstherren der Landespolizei, die man aus den Polizeistellen vor Ort kennt. Zusätzlich wäre da noch der Bund als Dienstherr der Bundespolizei, die bundesweit operiert. Insgesamt sind es neunzehn verschiedene Polizeibehörden, die in Deutschland eine Ausbildung zum Polizisten bieten.
Bevor Sie sich allerdings bei einer Polizeibehörde bewerben, sollten Sie eingehend prüfen, ob Sie die jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Dabei gibt es zum einen personenbezogene Anforderungen und zum anderen allgemeine Anforderungen. Letztlich sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung für eine Ausbildung in einer der drei Laufbahnen des Polizeidienstes bei den verschiedenen Dienstherren sehr ähnlich – aber eben nicht komplett einheitlich. Das kann dazu führen, dass Sie in dem einen Bundesland womöglich für eine Ausbildung zum Polizisten infrage kommen und in einem anderen Bundesland wiederum nicht.
Sollten Sie hingegen alle notwendigen Voraussetzungen mitbringen und einfach das Auswahlverfahren nicht bestehen, können Sie im Folgejahr einen neuen Anlauf starten.
Das sind die klassischen Einstellungsvoraussetzungen
Auch wenn die Voraussetzungen nicht bundeseinheitlich sind, kann man einige Merkmale zusammenfassen, die in allen Bundesländern und auf Bundesebene gleichermaßen gelten.
Diese sind:
- Die Staatsangehörigkeit: Gefordert wird die deutsche Staatsbürgerschaft, unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Bürger anderer EU-Länder bewerben
- Die Bereitschaft, sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzusetzen
- Bei den Altersgrenzen gibt es unterschiedliche Regelungen, je nach Behörde. Maximales Alter für den mittleren Dienst sind ca. 25 Jahre, für die gehobene Dienstlaufbahnen sind es um die 30 Jahre. Dabei bietet sich allerdings einiges an Spielraum. Bewerber in Berlin beispielsweise dürfen bei Ausbildungsbeginn höchstens 29 Jahre alt sein. In Nordrhein-Westfalen hingegen ist eine Ausbildung bis zum Alter von 37 Jahren noch möglich. In einigen Bundesländern wurde das Höchstalter gestrichen und es wird nur noch auf das Mindestalter geachtet
- Ein Führerschein ist Voraussetzung für den Polizeidienst. Die Fahrerlaubnis muss spätestens am Ende der Ausbildung vorliegen
- Gesundheitliche Eignung: Auch hier haben die einzelnen Länder und Behörden unterschiedliche Anforderungen. Grundsätzlich werden wichtige gesundheitliche Merkmale wie das
- Seh- und Hörvermögen
- der Body-Mass-Index
- das Herz-Kreislauf-System
geprüft. Von vielen Polizeibehörden wird außerdem eine körperliche Mindestgröße verlangt. - Wer für den Dienst bei der Polizei tauglich ist, wird bundesweit in der „Polizeidienstverordnung 300“ festgehalten
- Sie müssen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben: das heißt, mit Schulden belastete oder insolvente Bewerber haben schlechte Karten. Mit dieser Regelung soll das Risiko der Bestechlichkeit minimiert werden. Polizisten müssen in der Lage sein, vernünftig mit Geld umzugehen. Im Bewerbungsverfahren wird aus diesem Grund die persönliche finanzielle Situation abgefragt
- keine Vorstrafen, wer Polizist werden möchte, darf bisher nicht straffällig geworden sein, außerdem wird nachgefragt, ob es laufende Ermittlungsverfahren gibt oder gab
- der für die Laufbahn geforderte Bildungsabschluss: je nach Laufbahn ist das die mittlere Reife, die Fachhochschulreife oder ein (Fach)Hochschulabschluss
- keine Tätowierungen, Piercings und ähnliches die im Dienst sichtbar wären
- Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dürfen nicht verletzt werden
- Darüber hinaus sollten die folgenden Kernkompetenzen vorliegen
- Teamfähigkeit
- soziale Kompetenz
- Zivilcourage
- Leistungsbereitschaft
- Flexibilität
- Mobilität
- Belastbarkeit
- Entscheidungsvermögen
- Sie müssen über ein Höchstmaß an körperlicher Fitness verfügen. Manche Polizeibehörden verlangen ein Schwimmabzeichen oder ein deutsches Sportabzeichen.
So läuft das Bewerbungsverfahren ab
Jede Behörde hat ihre eigenen Bewerbungsfristen, an die Sie sich für die Abgabe einer Bewerbung halten sollten. Haben Sie die Frist in einem Bundesland verpasst, sollten Sie genau darauf achten, die Fristen bei anderen potenziellen Dienstherren einzuhalten. Eine verspätete eingegangene Bewerbung kann unter Umständen noch berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn nicht bereits mehr als ausreichend Bewerbungen eingegangen sind.
Wie genau die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden sollen, können Sie den Ausschreibungen der jeweiligen potenziellen Dienstherren entnehmen.
Eine Online-Bewerbung ist erfreulicherweise inzwischen in einer ganzen Reihe von Bundesländern möglich. In Bayern und Baden-Württemberg müssen Sie den Weg über die Einstellungsberater gehen, wo die Bewerbungsformulare erhältlich sind. Stammen Sie aus einem anderen Bundesland und möchten sich dennoch in Bayern oder Baden-Württemberg für eine Ausbildung im Polizeidienst bewerben, müssen Sie die Unterlagen schriftlich bei den Einstellungsberatern des jeweiligen Bundeslandes beantragen.
Dabei sollten Sie beachten, dass Initiativbewerbung ausdrücklich nicht erwünscht sind. Alle Polizeibehörden haben jedes Jahr ein umfassendes Ausschreibungs- und Ausbildungsprogramm. Die Auswahl an potenziellen neuen Mitarbeitern ist daher so groß, dass Initiativbewerbungen in den meisten Fällen gar nicht erst geprüft werden.
Das gehört zu einer vollständigen Bewerbung
- Ein persönliches Bewerbungsanschreiben. Hier sollten Sie auch kurz begründen, warum Sie sich auf diese Stelle bewerben.
- Eine E-Mailanschrift, um gegebenenfalls die Bewerbungsvordrucke elektronisch übersenden zu können
- Ein (oftmals) handgeschriebener Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
- Geburts- oder Abstammungsurkunde, eventuell mit Übersetzung
- Nachweis des jeweiligen (angestrebten) Schulabschlusses: Fachoberschulreife (Mittlere Reife), Fachhochschulreife (Fachabitur) oder allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Unter Umständen ist der Nachweis einer Berufsausbildung mit Berufsschulzeugnissen, Gesellenbrief, etc. nötig, beispielsweise bei einer Bewerbung mit Hauptschulabschluss für den mittleren Dienst
- Eine beidseitige Kopie des Personalausweises
- Beidseitige Kopie des Führerscheins
- Die Kopie des Schwimmnachweises oder Sportabzeichens
Auch wenn der Umstand, dass eine Bewerbung über ein Online-Portal erfolgt, auf den ersten Blick womöglich zu einem weniger akkuraten vorgehen einlädt, sollten Sie unbedingt alle notwendigen Unterlagen sorgfältig ausgefüllt beifügen. Denn letztlich ist es egal, ob bei der zuständigen Kraft aus dem Personalbereich eine Online-Bewerbung eingeht oder eine Bewerbungsmappe in Papierform, der erste Eindruck kann eine Menge ausmachen. Schließlich wird anhand der Unterlagen und der Bewerbung selbst entschieden, wer eine Einladung zum Einstellungstest bekommt und wer womöglich nicht.
Das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren unterteilt sich in der Regel in vier Prüfungen. Diese können auf bis zu vier Tage verteilt werden. Die Reihenfolge und der Inhalt können von Land zu Land variieren.
Dabei gilt: Nur Bewerber, die einen Test erfolgreich absolviert haben, werden auch zum nächsten Test zugelassen. Wenn Sie einen Test nicht bestehen, endet das Auswahlverfahren für Sie an dieser Stelle.
1. Schriftlicher Test
Hierbei handelt es sich um einen Test der kognitiven Fähigkeiten (Intelligenztest), Schwerpunkte sind dabei:
- Rechenaufgaben
- Analytisches, visuelles und logisches Denken
- Allgemeinwissen, unter anderem in den Bereichen Geografie, Naturwissenschaften und Politik
- Deutsch
- technisches Verständnis
- Konzentrations- und Merkfähigkeit
Natürlich sollten Sie alle Aufgaben möglichst korrekt lösen. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass hier auch die Schnelligkeit eine Rolle spielt.
2. Sporttest
Hier liegt das Hauptaugenmerk auf den Bereichen
- Kraft
- Ausdauer
- Koordination
- Schnelligkeit
Tatsächlich ist der Sporttest in jedem Bundesland unterschiedlich aufgebaut. Gern gewählte Disziplinen sind dabei
- Hindernisparcours
- Dauerläufe
- Sprinttests
- Konditionstests
- Kraftübungen
- Schwimmen
Schon gewusst?
Eine Ausnahme bildet hier das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Hier wird das deutsche Sportabzeichen in mindestens Bronze und das deutsche Rettungsschwimmerabzeichen gefordert. Der eigentliche Sporttest entfällt dafür.
3. Vorstellungsgespräch oder Assessment Center
Zum Auswahlverfahren gehört meist ein Gruppengespräch, bei welchem mehrere Bewerber über einen vorgegebenen (polizeilichen) Sachverhalt diskutieren. Dabei werden die Bewerber beobachtet und in ihrem Verhalten sowie ihrer Art zu kommunizieren analysiert. Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, aber auch Teamfähigkeit und die Fähigkeit, auf Gesprächspartner einzugehen, ist hier Grundvoraussetzung.
Danach findet ein strukturiertes Einzelgespräch statt. Dieses wird genutzt, um die persönliche Kompetenz zu testen. Die Prüfer haben einen Fragenkatalog vorbereitet, den sie Frage für Frage abarbeiten. Die Antworten werden bewertet. Aus der Gesamtzahl der Punkte ergibt sich am Ende ein Ranking.
Mögliche Inhalte für das strukturierte Gespräch sind:
- Eine schlüssige Erklärung, für den Wunsch Polizist zu werden
- Fragen zur Organisationsstruktur der Polizei
- Die Vorstellung vom Berufsalltag bei der Polizei darlegen
- Erläutern der Vor- und Nachteile, die der Polizeiberuf mit sich bringt
- Kurze persönliche Vorstellung, das heißt, die wichtigsten Stationen des bisherigen Werdegangs nennen
- Aufführen von Qualifikationen, Erfahrungen oder Erlebnisse, die in einem Bezug zum Polizeiberuf stehen oder positiv für den Beruf zu werten sind
- Wie war das Verhältnis zu Ihren Lehrern und Ihren Mitschülern?
- Was sind Ihre Stärken, was Ihre Schwächen?
- Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?
Versuchen Sie in einem Gespräch nicht, Perfektion zu vermitteln. Denn diese wird nicht gesucht. Zielstrebigkeit und die Fähigkeit sich realistisch einzuschätzen sind wichtiger als gespielter Perfektionismus. Wenn die Prüfer erkennen, dass Sie bereit sind sich weiterzuentwickeln, Verantwortung zu übernehmen und sich stetig durch harte Arbeit zu verbessern, haben Sie gute Chancen.
4. Polizeiärztliche Untersuchung
Hier geht es darum, ob Sie aus ärztlicher Sicht tauglich für den Polizeidienst sind. Da für den Polizeidienst eine gute und stabile Gesundheit notwendig ist, ist die Untersuchung gründlich und eingehend. Sie werden auf mögliche gesundheitliche Einschränkungen überprüft. Ist das geschafft, haben Sie auch den letzten Baustein des Auswahltests bestanden.
Zur Diensttauglichkeitsuntersuchung gehört unter anderem:
- Belastungs-EKG
- Bluttest
- Hörtest
- Sehtest
- Lungenfunktionstest
- Arztgespräch
Wie geht es nach dem Test weiter?
Jeder Teilnehmer hat im Verlauf des Tests eine gewisse Punktzahl erworben. Mithilfe dieser Punkte wird nun eine Rangliste ermittelt. Die freien Ausbildungsplätze werden nach der Ranglistenplatzierung vergeben.
Übrigens: Einstellungen für die Laufbahn im höheren Polizeidienst erfolgen nicht unbedingt im jährlichen Turnus, sondern nur nach Bedarf. Hier gibt es keine festen Einstellungstermine oder konkrete Vorgehensweisen für ein Bewerbungsverfahren.
Kommt es zu einem Bewerbungsverfahren, können die folgenden Tests Bestandteil des Auswahlverfahrens sein:
- Diskussionsrunden
- Gruppenarbeit
- Kurzreferate
- Befragungen durch Polizeibeamte oder Psychologen
- schriftlicher Leistungstest
- Sportprüfung zur Feststellung der Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Geschicklichkeit
- Vorstellung vor einer Auswahlkommission
Natürlich findet auch hier noch einmal eine zusätzliche Untersuchung durch den Polizeiarzt auf Diensttauglichkeit statt.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal, unterstützen und beraten Sie gern in Ihrem Werdegang.
Kai Hankamer
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