Werdegang für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll – PKV und GKV im Vergleich
Beamte der Polizei stehen in einem besonderen Dienst- und Treue Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber. Das bedeutet unter anderem auch, dass Sie als Beamte der Polizei einen Anspruch auf eine angemessene Besoldung und eine gute Gesundheitsversorgung haben. Die Gesundheitsversorgung bei Beamten wird allerdings zur Gänze anders sichergestellt als bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer sind Sie – bis zu einer gewissen Einkommenshöhe – an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Dabei haben Sie kein Wahlrecht, ob Sie sich privat versichern möchten oder ob Sie im Rahmen der Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse abgesichert werden möchten.
Als Beamte der Polizei hingegen gibt es zwei mögliche Varianten, wie Ihr Dienstherr Ihre Gesundheitsversorgung sicherstellen kann. Das eine ist die Gewährung einer Beihilfe. Variante Nummer zwei ist die freie Heilfürsorge. Die meisten Beamten kommen in den Genuss einer Beihilfe. Diese trägt allerdings – anders als die freie Heilfürsorge – nicht die vollen Kosten Ihrer Versorgung. Je nach Familienstand werden hier lediglich 50 – 70 Prozent der Kosten für den Beamten selbst getragen. Für Ehepartner sind es ebenfalls 70 Prozent, für beihilfeberechtigte Kinder sogar 80 Prozent.
Auch als Beamte im Ruhestand erhalten Sie 70 Prozent der Kosten von Ihrem Dienstherrn erstattet. Doch die Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland gilt auch für Beamte – zumindest, solange Sie einen Anspruch auf Beihilfe haben. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten, sich entsprechend abzusichern.
- Eine beihilfekonforme private Krankenversicherung
- Der freiwillige Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung
Wir haben beide Varianten hier einmal gegenübergestellt und zeigen Ihnen, wo Sie die meisten Vorteile erwarten.
Ein Vergleich
So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist von vorne bis hinten gesetzlich durchgeregelt. Hier gibt es keinerlei Wahlrechte, keine Mitspracherechte der Versicherten und keine Bausteinsysteme, mit deren Hilfe Sie sich zusätzliche Leistungen sichern könnten oder nicht benötigte Leistungen abwählen könnten. Viel mehr sind Sie darauf angewiesen, dass der Gesetzgeber die Leistungen, die Sie selbst als wichtig erachten, ebenso betrachtet wie Sie. Andernfalls müssen Sie für diese Leistungen nämlich komplett selbst aufkommen.
Grundbaustein der gesetzlichen Krankenversicherung ist dabei das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass jeder einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens – oder einen Mindestbeitrag – einzahlt, dafür aber alle die gleichen Leistungsansprüche haben. So erfolgt letztlich eine Quersubventionierung der Kosten für Personen, die selbst nur ein geringes oder gar kein Einkommen erzielen durch die Versicherten, die ein vergleichsweise hohes Einkommen haben.
Die meisten Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind gezwungenermaßen Mitglieder der GKV, da hier die Versicherungspflicht gilt. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. In diesem Fall haben Sie allerdings weder einen Anspruch auf Beihilfeleistungen – zumindest nicht in den Fällen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung einsteht – noch zahlt Ihr Dienstherr einen Anteil an Ihren Versicherungsbeiträgen. Das bedeutet, dass Sie bei einem freiwilligen Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse den kompletten Beitrag selbst entrichten müssen.
So funktioniert die private Krankenversicherung
Mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal kommen Sie nicht nur in den Genuss des Status eines Privatversicherten – Sie genießen auch sämtliche Leistungen der Beihilfe, die Ihnen vonseiten Ihres Dienstherrn her zusteht.
Der Große Vorteil: Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung müssen Sie lediglich den Teil der Kosten aus der Gesundheitsversorgung absichern, der von der Beihilfe nicht getragen wird. Aus diesem Grund ist die private Krankenversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal einerseits sehr günstig bietet dafür aber andererseits hervorragende Leistungen.
Ein weiterer großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, dass hier das Individualprinzip zum Einsatz kommt. Das bedeutet, dass hier im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung die Bedingungen der Versicherung zwischen den beiden Parteien vertraglich geregelt werden müssen. Dabei haben Sie als versicherter Beamter der Polizei die Möglichkeit, Leistungen und Leistungsumfang nach Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis abzuschließen. Durch die konkrete Mitgestaltung Ihres Leistungskatalog haben Sie die Möglichkeit, aktiv auf die Preisgestaltung Ihrer privaten Krankenversicherung Einfluss zu nehmen.
Neben den vereinbarten Leistungen und den möglichen Selbstbehalten gibt es noch zwei weitere Faktoren, die eine wichtige Rolle bei der Festlegung Ihrer Versicherungsbeiträge spielen:
Vor- und Nachteile beider Versicherungslösungen für Sie zusammengefasst
Wir haben an dieser Stelle einmal die wichtigsten Vor- und Nachteile der beiden Versicherungstypen für Sie zusammengefasst.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern!
Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung erfahren? Dann stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal gern beratend zur Seite. Vereinbaren Sie doch am besten gleich einen konkreten Beratungstermin.
Kai Hankamer
Adenauerallee 124
53113 Bonn
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