Unser beihilfekonformes Krankenversicherungsangebot für Lehrer
Wenn Sie als zukünftiger Lehrer nach Ihrem Studium das Referendariat beginnen, sind Sie Lehramtsanwärter bzw. Beamter auf Widerruf. Bereits in dieser Phase beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten im Krankheitsfall und Sie erhalten die sogenannte Beihilfe. Der Gesetzgeber verlangt zudem, dass Sie die Beihilfe ab Dienstbeginn mit einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte aufstocken und eine Pflegepflichtversicherung nachweisen.
Beihilfe
Während Ihrer Ausbildung als Lehramtsreferendar bzw. Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Ihr Dienstherr beteiligt sich Rahmen der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.
Der Unterschied zu einem Arbeitnehmer ist, dass Sie keinen Zuschuss zur monatlichen Krankenversicherung erhalten, sondern einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet bekommen. Diesen Anteil des Dienstherrn nennt man Beihilfebemessungssatz. Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie über eine private Krankenversicherung absichern.
Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand. Wenn Sie keine Kinder haben, beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50% der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten. Das heißt für Sie, dass Sie 50% der Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung absichern müssen. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen.
Auch die Familienmitglieder eines Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz für berücksichtungsfähige Kinder 80%, für berücksichtungsfähige Ehepartner 70%. Für die Beihilfeberechtigten selbst mit einem Kind bleibt der Beihilfebemessungssatz in der Regel bei 50% und steigt mit dem zweiten Kind auf 70%. Der verbleibende Kostenanteil muss immer im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden. Darüber hinaus ist von Beginn an der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.
Unser Krankenversicherungsangebot für Beihilfeberechtigte
Als Beamtenanwärter, Beamter oder Familienangehöriger erhalten Sie im Krankheitsfall vom Dienstherrn finanzielle Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. Die DBV bietet Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot mit umfangreichen Leistungen und günstigen Beiträgen, das optimal auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist und den verbleibenden privat abzusichernden Anteil voll abdeckt.
Unser Komfortangebot für Beihilfeberechtigte des Bundes und der Länder ist der Tarif Vision B, die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV. Mit Vision B erfüllen Sie die Vorgaben der allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.
Als Beamtenanwärter erhalten Sie Vision B zu speziellen Ausbildungskonditionen.
Unser Angebot während des Lehramtsstudiums
Sind Sie Student oder Absolvent einer Hochschule, Fachhochschule oder Universität? Sie möchten Lehrer werden und sind in der gesetzlichen Krankversicherung pflicht- oder familienversichert? In diesem Fall ist die Anwartschaftsversicherung die optimale Lösung für Sie.
Denn wenn Sie als Lehramtsanwärter bzw. Referendar im Beamtenstatus Ihre weitere Berufsausbildung an einer Schule fortsetzen, erhalten Sie ab diesem Zeitpunkt Beihilfe. Diese müssen Sie dann mit einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte ergänzen. Bei zwischenzeitlich schlechterer Gesundheit, z.B. durch die Folgen eines Unfalls, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oft nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlags möglich.
Mit einer Anwartschaft legen Sie aber Ihren heutigen Gesundheitszustand als Basis für Ihre private Krankenversicherung von morgen. Sollten Sie bis zum Zeitpunkt Ihres Beihilfeanspruchs erkranken, führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen nicht zu höheren Beiträgen. Die Aufnahme in unsere spezielle private Krankenversicherung für Beamte ist garantiert.
Komplettieren Sie Ihre Absicherung durch eine Pflegevorsorge
Die private Pflegeabsicherung ist in jeder Lebensphase unverzichtbar. Nur wer sich rechtzeitig darum kümmert, kann darauf vertrauen, im Pflegefall finanziell unabhängig zu bleiben und seine Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten. Die DBV bietet Ihnen dazu ein Produkt, mit dem Sie flexibel vorsorgen können und das sich ganz auf Ihre Wünsche einstellt. Eine Pflegeversicherung, die Sie in jedem Alter und für jede Pflegestufe unkompliziert absichert: Pflegevorsorge Flex.
Wenn Sie Fragen haben, oder eine umfassende Beratung wünschen vereinbaren Sie einen Termin. Wir nehmen uns gerne die Zeit Ihre Fragen zu beantworten und die Versicherungsleistungen Ihrer individuellen Situation anzupassen.
Kai Hankamer
Adenauerallee 124
53113 Bonn
Nach Vereinbarung
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