DBV Deutsche Beamtenversicherung Schwarz OHG in Hüfingen-Mundelfingen Beihilfe für Lehrer
Die Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Schwarz OHG in Hüfingen-Mundelfingen
Sobald Ihr Studium endet, beginnt Ihre Laufbahn als Beamter auf Widerruf mit einem Vorbereitungsdienst, der Sie in rund 18 Monaten auf Ihre spätere Tätigkeit als Lehrer vorbereitet. Haben Sie sich auch als Beamter auf Probe bewiesen, ist der nächste Schritt zur Verbeamtung nicht mehr weit. Sobald Sie auch diesen gemeistert haben, übernehmen Sie bestimmte Pflichten gegenüber Ihrem Dienstherrn, erhalten dafür aber auch besondere Fürsorgeleistungen, worunter die Beihilfe für Lehrer fällt. Mit dieser erhalten Sie im Krankheitsfall finanzielle Unterstützung von Ihrem Dienstherrn, der die Kosten anteilig trägt. Die Restkosten hingegen sichern Sie mit der smarten privaten Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Schwarz OHG in Hüfingen-Mundelfingen ab. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um maßgeschneiderte Tarife geht, die ideal die Beihilfe für Lehrer ergänzen und mit attraktiven Konditionen punkten.
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer?
Die Höhe der Beihilfe für Lehrer bemisst sich am aktuellen Beihilfebemessungssatz. Dieser ist in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zu finden und wird bei Novellierungen entsprechend angepasst. Nach dieser erhalten Sie derzeit:
- 50 % als beihilfeberechtigter Lehrer
- 70 % bei zwei oder mehr Kindern
- 70 % für Ehegattin und Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner
- 80 % für jedes Ihrer Kinder, das für den Familienzuschlag berücksichtigt wird
- 70 % Beihilfe für Lehrer im Ruhestand
Was können Sie von der Beihilfe für Lehrer erwarten?
Haben Sie gemäß der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und der Landesbeihilfeverordnungen alle Voraussetzungen erfüllt, haben Sie als Lehrer auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe Anspruch auf die Beihilfe für Lehrer. Einzig im Angestelltenverhältnis bleibt Ihnen der Zugang zur Fürsorgeleistung verwehrt, außer Sie verfügen über einen Vertrag, in dem dies ausdrücklich vermerkt ist.
Ebenso berechtigt für den Empfang der Beihilfe für Lehrer können unter Umständen Ihr Lebenspartner und Ihre Kinder sein. Beim Ehepartner gilt, dass dieser unter der aktuellen Einkommensgrenze verdient, keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und die ausländischen Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr bei Antragstellung 20.000 € nicht überschreiten dürfen.
Ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung bei Beihilfe für Lehrer zwingend?
Ja, denn Sie als Lehrer können Ihren Anspruch auf Beihilfe geltend machen, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Würden Sie in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, würde Ihr Dienstherr sich nicht an den Kosten beteiligen. Eine Ausnahme bildet hier nur die pauschale Beihilfe. Bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Schwarz OHG in Hüfingen-Mundelfingen erhalten Sie beihilfekonforme Tarife, die speziell auf Lehrer zugeschnitten sind. Dabei profitieren Sie von deutlich geringeren Beiträgen und haben dennoch vollen Zugriff auf unsere umfangreichen Leistungen auf Privatpatienten-Niveau. Zudem kombinieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Schwarz OHG in Hüfingen-Mundelfingen direkt Ihre private Krankenversicherung und Beihilfe für Lehrer mit der privaten Pflegeversicherung.
Jetzt beraten lassen!
Haben Sie noch weitere Fragen zur Beihilfe für Lehrer oder wünschen Sie eine individuelle Beratung, nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Schwarz OHG in Hüfingen-Mundelfingen auf. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.
Schwarz OHG
Kapelerweg 3
78183 Hüfingen-Mundelfingen
sowie nach Vereinbarung
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13:00 bis 17:00
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