Die Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Kehde & Zerwer oHG in Detmold
Optimal versichert
Als Lehrerin oder Lehrer haben Sie Anspruch auf Beihilfe – der Dienstherr übernimmt also einen Teil der Behandlungs- und Krankheitskosten. Mit der privaten Krankenversicherung (PKV) der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kehde & Zerwer oHG in Detmold ergänzen Sie diese Leistung optimal. Denn wir kommen für den verbleibenden Anteil der Aufwendungen auf, wodurch die PKV für Lehrer besonders günstig wird.
Private Krankenversicherung
als Ergänzung der Beihilfe
für Lehrer
Die Beihilfe für Lehrer ergänzen Sie am besten mit unseren privaten Krankenversicherungslösungen. Denn die Policen der DBV sind an den Beihilfeanspruch angepasst, dadurch in der Regel besonders preisgünstig, und weisen keine Deckungs- oder Leistungslücken auf. Konkret profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
- Anpassung an die Beihilfe: Unsere Tarife sind an die Beihilfevorschriften der jeweiligen Dienstherren angepasst. So können keine Deckungslücken entstehen
- Änderung der Tarife: Steigt oder sinkt Ihr Beihilfesatz, passen Sie die private Krankenversicherung für Lehrer einfach und ohne erneute Gesundheitsfragen an die geänderten Gegebenheiten an
- Sie bestimmen selbst über die Zusammensetzung Ihrer privaten Krankenversicherung. So können Sie beispielsweise Wahlleistungen (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, Sehhilfen etc.) optional mitversichern oder diese wieder aus dem Tarif herausnehmen
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit
Beihilfe für Lehrer
So funktioniert die staatliche Absicherung
Die Beihilfe für Lehrer und andere Beamtengruppen ist eine besondere Form der Absicherung gegen Behandlungs- und Krankheitskosten. Sie existiert in dieser Form nur im Staatsdienst, wobei Angestellte im öffentlichen Dienst keinen Anspruch auf Beihilfeleistungen des Dienstherrn haben. Ausnahmen gelten lediglich für sogenannte Dienstordnungsangestellte (DO-Angestellte), denn diese sind Beamten in nahezu allen Aspekten gleichgestellt.
Im Rahmen der Beihilfe für Lehrer beteiligt sich der Dienstherr an den Behandlungs- und Krankheitskosten seiner Beschäftigten. Er übernimmt also – anders als zivile Arbeitgeber – nicht 50 % der Beiträge für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, sondern erstattet unmittelbar einen Teil der tatsächlich beim Arzt entstandenen Kosten. Reichen Sie die entsprechende Rechnung bei der zuständigen Beihilfestelle ein, erhalten Sie den entsprechenden Anteil erstattet.
Wie hoch der Beihilfesatz dabei ausfällt, richtet sich insbesondere nach Ihrem Beamtenstatus und den familiären Verhältnissen. Jeder Dienstherr bestimmt seine Beihilfesätze selbst, bundesweit lässt sich aber folgendes Muster erkennen:
- Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 % Beihilfe
- Ab dem zweiten Kind erhalten Beamte 70 % Beihilfe; den Kindern stehen ebenfalls 70 % zu
- Ehepartner von Beamten erhalten 70 % Beihilfe, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze (rund 20.000 € pro Jahr) nicht überschreitet
- Beamtinnen und Beamte im Ruhestand bekommen unabhängig von Familienstand und Kinderanzahl 70 % Beihilfe
Der Beihilfesatz gibt an, zu welchem Anteil sich der Dienstherr an den Krankheitskosten beteiligt. Erhalten Sie vom Arzt also eine Rechnung über 2.000 €, steht Ihnen im Rahmen der Beihilfe für Lehrer bei einem Beihilfesatz von 70 % eine Erstattung in Höhe von 1.400 € zu.
In Höhe der übrigen 600 € entsteht in diesem Beispiel eine Deckungslücke. Diese schließen Sie mit der privaten Krankenversicherung für Lehrer der DBV, denn nur Privatversicherte erhalten eine Rechnung über durchgeführte Behandlungen. Ohne entsprechende Rechnung erhalten Sie auch keine Beihilfe für Lehrer, weil dem Dienstherrn die entstandenen Aufwendungen dann nicht bekannt sind.
Jetzt beraten lassen!
Möchten Sie mehr über die Beihilfe für Lehrer und unsere Versicherungslösungen erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Kehde & Zerwer oHG in Detmold. Wir freuen uns bereits auf Sie!
Kehde & Zerwer oHG
Richthofenstraße 6
32756 Detmold
09:00 bis 14:00
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