Die flexible Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Klaus Paulussen
in Mönchengladbach
Nichts dem Zufall überlassen
Als Beamtin oder Beamter in Deutschland – also meist auch als Lehrerin oder Lehrer – sind Sie in den ersten Dienstjahren nicht ausreichend gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit abgesichert. Dennoch haben Sie bereits ab dem ersten Arbeitstag das Risiko, dienstunfähig zu werden. Damit Sie im Ernstfall nicht mit leeren Händen dastehen, gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Klaus Paulussen in Mönchengladbach . Eine Übersicht über unsere Leistungen.
Auch interessant: Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer können Sie auch mit anderen Policen der DBV kombinieren, etwa mit der Haftpflichtversicherung. So sind Sie nicht nur noch besser abgesichert, sondern profitieren auch von attraktiven Sonderkonditionen.
Sinn & Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Die Beamtenlaufbahn in Deutschland besteht aus mehreren Stufen, die Sie durchlaufen müssen, bis Sie Beamtin oder auch Beamter auf Lebenszeit sind. Je nach Bundesland dauert Ihre Ausbildungszeit jedoch vier oder sogar fünf Jahre, in denen Sie nicht ausreichend gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt sind. Je nachdem, welchen Beamtenstatus Sie gerade haben, hat eine Dienstunfähigkeit mal mehr und mal weniger schwere Folgen.
Als dienstunfähig gelten Sie im Übrigen immer dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren jetzigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die DU wird von einem Amtsarzt festgestellt und hat je nach Beamtenstatus immer unterschiedliche Auswirkungen:
Nur wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall entstanden ist, haben Sie in einem solchen Fall Anspruch auf Leistungen vom Arbeitgeber, nämlich auf das sogenannte ,,Unfallruhegehalt“. Gerade im Lehrerberuf sind solche schwerwiegenden Unfälle jedoch sehr selten, und im schlimmsten Fall stehen Sie dann vor dem finanziellen Ruin.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer springt genau hier ein und sichert Sie ab dem ersten Arbeitstag umfassend ab. Sie schließt alle bestehenden Deckungslücken und verhindert, dass Sie bei einer Dienstunfähigkeit in finanzielle Schwierigkeiten kommen.
Die echte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Der entscheidende Unterschied
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer handelt es sich im Kern um eine klassische Lebensversicherung. Den kleinen, aber deutlichen Unterschied macht die echte DU-Klausel, welche die ideale Absicherung garantiert.
Die echte DU-Klausel legt fest, dass wir die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt ohne eine weitere Prüfung anerkennen. Sofort nach der Bescheinigung erhalten Sie also von uns die vorher vereinbarte DU-Rente, der Prozess hierbei läuft einfach & schnell. Eine finanzielle Notlage durch weiterlaufende Kosten kann so gar nicht erst entstehen.
Die umfangreichen Leistungen & Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Als Lehrerin oder Lehrer können Sie sich im Ernstfall auf die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung verlassen. Sofort nach der Feststellung profitieren Sie unter anderem von diesen Leistungen & Vorteilen:
Die Ursachen für eine Dienstunfähigkeit sind vielseitig. Zu ihnen gehören neben einem Arbeitsunfall auch Erkrankungen am Skelett- oder Bewegungsapparat oder auch langfristige Diagnosen wie Krebs oder ein Tumor. Wie Sie sehen, gibt es auch ohne Vorerkrankungen ein Risiko, gegen welches Sie sich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer absichern können.
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer gibt es keine ,,Einheitspolice“, die zu jedem passt. Vielmehr muss für jede Situation und individuelle Lebenslage eine maßgeschneiderte Lösung gefunden werden. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Klaus Paulussen in Mönchengladbach hilft Ihnen dabei, offene Fragen zu klären und die bestmögliche Lösung zu finden. Gerne beraten wir Sie persönlich, rufen Sie uns noch heute an. Wir freuen uns auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Ab wann ist eine Person dienstunfähig?
Dienstunfähig sind Sie als Beamtin oder Beamter immer dann, wenn Sie aus jeglichen gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Dienstunfähigkeit wird auf Antrag des Arbeitnehmers oder des Dienstherrn von einem Amtsarzt untersucht und bescheinigt.
Warum bin ich in den ersten Jahren als Lehrer nicht vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt?
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf folgt auf die Feststellung der Dienstunfähigkeit immer auch die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Immer erst dann, wenn Sie auf Lebenszeit verbeamtet wurden, erhalten Sie im Falle der DU eine beamtenrechtliche Pension und Beihilfe.
Was ist die ,,echte DU-Klausel“?
Die echte Du-Klausel legt fest, dass wir die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt ohne weitere Prüfung anerkennen. Sie erhalten in einem solchen Fall also sofort nach der Feststellung die vorher vereinbarte, monatliche Rente.
Klaus Paulussen
Friedrichplatz 1
41061 Mönchengladbach
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
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