Die private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter und Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Klaus Paulussen in Mönchengladbach
Flexibler Schutz
Als Beamtin oder Beamter in Deutschland – also auch als Lehrer oder Referendar – haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe von Ihrem Arbeitgeber, in diesem Fall dem Staat. Sie dürfen frei wählen, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Die private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Klaus Paulussen in Mönchengladbach sichert Sie hierbei bestmöglich ab – wir geben einen Überblick über die vielseitigen Leistungen.
Neben der privaten Krankenversicherung gibt es auch weitere Policen, welche wir Ihnen als Lehrer oder Referendar ans Herz legen würden. Dazu gehört beispielsweise die Dienstunfähigkeitsversicherung, welche Sie gegen die schweren Folgen eines solchen Falles absichert. Bei Abschluss mehrerer Policen aus dem Hause DBV profitieren Sie von umfangreichen Beitragsrabatten und Sonderkonditionen.
Sinn & Zweck der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare
Die private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare wird auch als ,,Restkostenversicherung“ bekannt. Wie es der Name schon sagt, ist die Hauptaufgabe der Police, Sie gegen die hohen Eigenanteile einer Behandlung abzusichern. Wenn sich Ihr persönlicher Beihilfesatz einmal ändert, dann können Sie auch die private Krankenversicherung direkt daran anpassen. Sie ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Lehrer und Referendare.
Hierzu ein Beispiel: Sie entscheiden sich für eine umfassende Behandlung bei Ihrem Heilpraktiker, da Sie seit Jahren mit Rückenschmerzen zu kämpfen haben. Dieser stellt Ihnen im Anschluss eine Rechnung über 900 Euro aus, durch die Beihilfe werden 450 Euro übernommen. Übrig bleibt eine Summe von wiederum 450 Euro, welche dann durch die PKV abgedeckt ist.
Krankheitskosten werden anteilig vom Dienstherrn übernommen – die Beihilfe
Alle Beamtinnen und Beamten in Deutschland – und somit auch Sie als Lehrerin, Lehrer, Referendarin oder Referendar, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn. Konkret bedeutet das, dass im Krankheitsfall zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten vom Arbeitgeber bezahlt werden. Geregelt ist die Höhe der Beihilfe durch den Beihilfesatz, welcher individuell bestimmt wird.
Erstattet werden durch die Beihilfe jedoch nur tatsächliche Kosten, das bedeutet, Sie benötigen zwangsläufig eine Rechnung von Ihrem Arzt. Diese bekommen Sie jedoch nur dann, wenn Sie privatversichert sind – andernfalls erlischt ein Großteil des Beihilfeanspruchs.
Trotz der gesetzlichen Beihilfe bleibt also eine Lücke von 20 bis 50 Prozent, welche Sie dann aus eigener Tasche bezahlen müssen – aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist das jedoch nicht erlaubt. Hier kommt dann die private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare ins Spiel, welche genau den Anteil abdeckt, der nicht durch die Beihilfe bezahlt wurde.
Leistungen und Vorteile der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare
Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet sich in den meisten Punkten von der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare. Die Leistungen der privaten Police sind anpassbar und zudem abgestimmt auf den Beamtenstatus. Zudem gibt es Einschränkungen zu Ihrem Nachteil von Seiten des Versicherers bei dieser Police nicht, während das in der gesetzlichen Kasse noch gängige Praxis ist.
In der PKV wird Ihr persönlicher Beitrag zudem nicht anhand des Einkommens bestimmt, sondern anhand Ihres Berufs, Ihres Alters und Ihres Gesundheitszustandes. Sie entscheiden sich bei der DBV immer für einen bereits umfassenden Grundtarif, welchen Sie dann mit individuellen Bausteinen ergänzen und verbessern können.
Zu den zahlreichen Vorteilen & Leistungen der Police gehören unter anderem:
Zusammenfassung
Im Großen und Ganzen ist die private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare die bessere Wahl. Sie profitieren von einer größeren Flexibilität, anpassbaren Leistungen und einer persönlichen Beratung. Zudem sind einseitige Einschränkungen der Leistungen in der PKV ausgeschlossen.
Sie haben noch weitere Fragen oder möchten sich gerne ein persönliches Angebot nach Ihren Bedürfnissen vorlegen lassen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie noch heute das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Klaus Paulussen in Mönchengladbach . Unsere kompetenten Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und freuen sich bereits auf Ihren Anruf!
Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Beitrag der PKV ermessen?
Die Beitragsbemessung bei der privaten Krankenversicherung erfolgt anhand Ihres Alters, Ihres Gesundheitszustandes und Ihres Berufs. Entgegen der gesetzlichen Police spielt das Einkommen keine Rolle.
Was ist eine Deckungslücke?
Als Deckungslücke bezeichnet man den Anteil der Krankheitskosten, welche in diesem Fall nicht vom Arbeitgeber getragen werden und somit anderweitig bezahlt werden müssen. Hier kommt die private Krankenversicherung ins Spiel.
Was bedeutet freie Arzt- und Krankenhauswahl?
Sie entscheiden bei der PKV immer selbst, wo und von welchem Arzt Sie sich behandeln lassen möchten. So können Sie immer den Arzt oder die Klinik auswählen, in der Sie sich am besten betreut fühlen.
Klaus Paulussen
Friedrichplatz 1
41061 Mönchengladbach
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
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